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Nachricht vom 30.09.2021    

Zehn-Punkte-Plan für zusätzliche Katastrophenschutzmaßnahmen im Westerwaldkreis

Mit den Konsequenzen aus der Flutkatastrophe im Ahrtal für die eigene Region wird sich der Westerwälder Kreistag auf Antrag von CDU, FWG und FDP befassen. Die drei Fraktionen haben dazu gemeinsam einen Zehn-Punkte-Plan entwickelt, um vorbeugend Verbesserungen im Katastrophenschutz im Westerwald umzusetzen.

Falls es zu einer Katastrophe kommen sollte, ist es besser, vorbereitet zu sein. (Fotoquelle: Karl-Heinz Boll)

Westerwaldkreis. Welche Konsequenzen die Flutkatastrophe an der Ahr füt den Westerwald hat wird jetzt im Kreistag diskutiert. Die Fraktionsvorsitzenden Dr. Stephan Krempel (CDU), Klaus Müller (FWG) und Rudolf Schwaderlapp (FDP) haben dazu gemeinsam mit ihren Fraktionen einen Zehn-Punkte-Plan für zusätzliche Katastrophenschutzmaßnahmen im Westerwaldkreis erarbeitet und hierzu für die Kreistagssitzung am 1. Oktober einen Antrag bei Landrat Achim Schwickert eingereicht.

In ihrer Begründung weisen die Fraktionsvorsitzenden darauf hin, dass die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in enger Zusammenarbeit mit den Verbandsgemeinden schon bisher erhebliche Bemühungen im Sinne eines effektiven Katastrophenschutzes unternimmt. Vorbeugende Maßnahmen sind in der Vergangenheit exemplarisch für Unfälle auf der ICE-Strecke oder jüngst für größere Waldbrandbekämpfungen verabredet und umgesetzt worden.
Die Flutkatstrophe an der Ahr habe die Bedeutung eines effektiven Hochwasserschutzes ebenso deutlich gemacht wie die Notwendigkeit, bei solchen Starkregenereignissen im Sinne eines effektiven Bevölkerungsschutzes handeln zu können. Die Schlechtwetterfront, die zu den schlimmen Folgen insbesondere im Ahrtal geführt habe, hätte ebenso die Region Westerwald treffen können und hätte auch hier zu Überflutungen mit massiven Zerstörungen geführt.

Zahlreiche Katastrophenschutzorganisationen auch aus dem Westerwald waren an den Unglücksorten im Einsatz. Sie bringen neben vielen bewegenden Eindrücken auch Erfahrungen über Schwächen und Optimierungsmöglichkeiten in der Unglücksbekämpfung mit. Gespräche mit den eingesetzten Hilfskräften selbst und ihren Verantwortlichen haben für die drei Kreistagsfraktionen FWG, FDP und CDU ein Bild ergeben, an welchen Stellen auch im Westerwald vorbeugend weitere Verbesserungen im Katastrophenschutz notwendig sind.
Konkret schlagen die Fraktionen einen Zehn-Punkte Plan für zusätzliche Katastrophenschutzmaßnahmen im Westerwaldkreis wie folgt vor.

1. Die Kreisverwaltung soll die Möglichkeiten für die Einrichtung eines Katastrophenschutzzentrums im Westerwaldkreis prüfen und erforderlichenfalls ein Konzept erarbeiten, wobei vorrangig eine multifunktionale Nutzung einer solchen Einrichtung angestrebt wird.

2. In einer zentralen Datenbank sollen alle im Katastrophenfall benötigten geeigneten Geräte wie Schwerlastfahrzeuge, landwirtschaftliche Fahrzeuge, LKWs, Bagger und so weiter von öffentlichen und möglichst privaten Anbietern mit den entsprechenden Kontaktdaten zusammengeführt werden, so dass sie im Notfall zentral verfügbar sind.



3. Der Kreistag begrüßt die Initiative des Landrates, gemeinsam mit den Verbandsgemeinden die Voraussetzungen für die Umsetzung das Sirenenprogramm des Bundes zur Bevölkerungswarnung zu schaffen und fordert die Landesregierung auf, die Auszahlung dieser Zuschüsse in eine möglichst schnelle Umsetzung für die Kommunen zu bringen.

4. Das System der Bevölkerungswarnung soll ergänzend zu der Wiedereinführung der Sirenentechnik durch öffentlich verfügbare mobile Lautsprechergeräte (mobile Sirenenanlagen) optimiert werden. Diese sollen vorrangig bei den Freiwilligen Feuerwehren eingerichtet werden. Auch hier soll ein Konzept mit den Verbandsgemeinden abgestimmt werden.

5. Wasser macht keinen Halt an Landes-, Kreis- oder Verbandsgemeindegrenzen. Deshalb soll der Westerwaldkreis eine übergreifende Koordination der kommunalen Hochwasser-Schutzmaßnahmen über die Verbandsgemeinden hinweg und in Abstimmung mit den Nachbarkreisen vornehmen. Die verfügbaren kommunalen Hochwasserkarten und Schutzkonzepte sollen dabei auch über Gemeindegrenzen hinaus zusammengeführt werden, um so auch die jeweiligen Gemeinden in die Lage zu versetzen, gemeinsam Vorsorgemaßnahmen zu planen und umzusetzen.

6. Es wird ein regelmäßiger Austausch mit allen Hilfsorganisationen innerhalb der nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) angestrebt, um gemeinsam noch besser auf Großschadenslagen vorbereitet zu sein und die jeweiligen Möglichkeiten der Rettungsleistungen zu kennen und gezielt einzusetzen.

7. Die Kreisverwaltung soll eine Interseite vorbereiten, die im Katastrophenfall als zentrale Informationsplattform zur Verfügung steht und über die eine Koordination von öffentlicher und privater Hilfe möglich ist.

8. Die technische Ausstattung des Katastrophenschutzes soll um geeignete Hochleistungs-Stromgeneratoren ergänzt werden. Hier wird ergänzend eine Abstimmung mit den Nachbarkreisen Altenkirchen, Neuwied und Rhein-Lahn angestrebt, um im Notfall eine ausreichende Anzahl von geeigneten Geräten am Katastrophenort zur Verfügung zu haben.

9. Im Hinblick auf die erhöhte Überflutungsgefahr durch Starkregenereignisse sollen die Bäche und Flüsse im Westerwald verstärkt mit automatischen Pegelanlangen mit einem funktionierenden Meldesystem ausgestattet werden.

10. Die vorhandenen Schutz- und Warnsysteme sollen gezielt in der Bevölkerung kommuniziert werden, damit im Katastrophenfall die Bürger über die Alarmierung und Warnsysteme und die Möglichkeiten der Katastrophenschutzleistungen informiert sind. (PM)


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