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Nachricht vom 21.01.2011    

"Keine soziale Gerechtigkeit ohne Barrierefreiheit"

„Soziale Gerechtigkeit, für die der VdK ebenso eintritt wie das Forum Soziale Gerechtigkeit, kann nicht gelebt werden ohne Barrierefreiheit.“ Dies sagte der Vorsitzende des VdK-Kreisverbandes Westerwald, Walter Frohneberg, bei einer Informationsveranstaltung zum Thema „Barrierefreiheit“ im Seniorenzentrum St. Josef in Dernbach. Eingeladen hatte das Forum Soziale Gerechtigkeit gemeinsam mit dem VdK-Kreisverband.

Matthias Rösch vom Mainzer Sozialministerium (vorn), VdK-Kreisvorsitzender Walter Frohneberg, Heimleiter Christian Krautscheid und Forumssprecher Uli Schmidt (von links) bei der Informationsveranstaltung zum Thema "Barrierefreiheit". (Foto: Herbert A. Eberth)

Dernbach. Frohneberg, der eingangs den Aufbau und die Aufgaben seines Verbandes kurz skizzierte, betonte, dass heute bei öffentlichen Bauten in der Regel die Aspekte der Barrierefreiheit schon in der Planungsphase berücksichtigt werden. „Viele Schritte sind schon gemacht“, meinte er.

Dennoch gibt es nach seiner Darstellung im Westerwald eine Reihe von Beispielen, bei denen ein uneingeschränkter Zugang oder eine barrierefreie Nutzung durch behinderte Menschen offenbar nicht in Betracht gezogen wurde. Dies gelte auch für öffentliche oder öffentlich zugängliche Einrichtungen. Frohneberg demonstrierte dies etwa an ungeräumten Bushaltestellen, Behindertenparkplätzen oder Rollstuhlfahrer-Rampen während der jüngsten schneereichen Winterwochen. So waren entsprechende Parkflächen selbst vor Ärztehäusern nicht von Schnee geräumt.

Als weitere Beispiele nannte der VdK-Vorsitzende fehlende oder nur offene Handläufe an Treppenzugängen zu Park‑ oder Tiefgaragen. So habe er entsprechende Mängel beispielsweise in der Kreisstadt Montabaur bemängelt, die daraufhin beseitigt wurden. „Das hätte man billiger haben können, wenn es gleich bei der Planung berücksichtigt worden wäre“, meinte Frohneberg.

Auch schlecht verlegtes Straßenpflaster wie etwa in Selters oder schlecht zugängliche Buswartehäuschen, fehlende Absturzsicherungen an Brücken oder Überwegen und zum Teil abenteuerliche Konstruktionen an Eingangs‑ oder Treppenbereichen von privaten Wohnhäusern zeigte der Verbandsvorsitzende auf. Er riet dazu, bei Neubau‑ oder Umbaumaßnahmen im öffentlichen wie auch im privaten Bereich Aspekte der Barrierefreiheit frühestmöglich einzubeziehen. Der VdK stehe dabei gerne als beratende Institution zur Verfügung. Gleichzeitig wies Frohneberg auf eine Reihe von Hilfen bei der Finanzierung von Aus‑ oder Umbaumaßnahmen im privaten Wohnungsbau hin, wie beispielsweise günstige Kredite durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder zinsverbilligte Darlehen oder Zuschüsse des Landes.

Matthias Rösch vom Mainzer Sozialministerium erläuterte anschließend die gesetzlichen Grundlagen des Themas Barrierefreiheit. Ausgehend von der UN-Konvention für die Gleichstellung behinderter Menschen machte er deutlich, dass in den Behinderten-Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen wurden, dass die Barrierefreiheit zu einem wesentlichen Bestandteil etwa in den Bauordnungen, den entsprechenden Verwaltungsvorschriften und im öffentlichen Auftragswesen geworden sei. Dabei lege der Begriff „barrierefrei“ fest, dass öffentlich zugängliche Einrichtungen auch für behinderte Menschen „in allgemein üblicher Weise, ohne besondere Erschwernis und ohne fremde Hilfe zugänglich, nutzbar und auffindbar“ sein müssen. Dies gilt insbesondere für Neubauten, aber auch für bestehende Einrichtungen, sofern die dafür notwendigen Aus‑ oder Umbaumaßnahmen zumutbar sind bzw. bestimmte Kostenrelationen nicht überschreiten.



Die neuen gesetzlichen Grundlagen für die Barrierefreiheit wirken sich laut Rösch unter anderem auch auf das Gaststättengesetz – etwa im Zusammenhang mit der Erteilung von Konzessionen für neue Gaststätten – oder auch auf Nahverkehrspläne von Städten und Kommunen aus. So sei beispielsweise die Beteiligung von Verbänden bei der Planung von Verkehrsprojekten gesetzlich festgelegt worden. Darüber hinaus hätten die Bestimmungen auch Folgen für das Mietrecht. So können Mieter vom Vermieter verlangen, dass er seine Zustimmung zu baulichen Veränderungen im Sinne von Barrierefreiheit gibt. Und mit Blick auf die bevorstehenden Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz betonte Rösch, dass die Gemeindeverwaltungen gehalten seien, die Wahlräume barrierefrei zugänglich zu machen und frühzeitig mitzuteilen, wo sich barrierefreie Wahlräume in der Gemeinde befinden.

Angesichts der Bedeutung der Barrierefreiheit für öffentliche Einrichtungen bedauerte der Sprecher des Forums Soziale Gerechtigkeit, Uli Schmidt, dass kein einziger kommunalpolitischer Vertreter zu dem Informationsabend erschienen war. Schmidt dankte abschließend neben den Referenten auch dem Leiter des Seniorenheimes, Christian Krautscheid, für die Bereitstellung des Vortragsraumes für die Veranstaltung. Krautscheid nutzte die Gelegenheit, um den Zuhörern einen kurzen Überblick über die Einrichtung zu geben, deren Schwerpunkt vor allem die Betreuung und Pflege von demenzkranken Senioren ist. (art)



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