Unfallflucht fast an der Tagesordnung
Regelmäßig stellt die Polizei fest, dass sich Verursacher von Verkehrsunfällen vom Unfallort entfernen, ohne sich um den jeweiligen Vorfall zu kümmern. So kehrte ein 22-Jähriger am Samstag (29. Januar) gegen 17:15 Uhr zu seinem auf dem Parkplatz „Kalbswiese“ in der Fröschpfortstraße in Montabaur abgestellten schwarzen Opel Vectra zurück und stellte fest, dass der PKW hinten links beschädigt worden war. Die Polizei geht nach bisherigen Ermittlungen davon aus, dass ein anderer Pkw-Fahrer zwischen 14 Uhr und 17:15 Uhr den Schaden am Fahrzeug verursachte und dann einfach weggefahren ist.
Montabaur. Am gleichen Tag gegen 18:45 Uhr kam es in einer scharfen Rechtskurve auf der Hauptstraße (L 326) in Holler zu einem Unfall zwischen zwei im Begegnungsverkehr aneinander vorbeifahrenden Fahrzeugen. Die Fahrerin eines grauen oder silbernen VW Golf (neueres Modell) mit dem Teilkennzeichen WW-IJ, hat nach bisherigen Ermittlungen gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und dadurch den Unfall verursacht. Nach Angaben der Polizei hielt sie zunächst an der Unfallstelle an, entfernte sich jedoch wenig später, ohne sich um den entstandenen Schaden zu kümmern.
In beiden Fällen ermittelt die Polizei wegen Verkehrsunfallflucht. Der Gesetzgeber sieht dabei als Strafe Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor. Zudem muss der oder die Unfallflüchtige mit einem Fahrverbot oder dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. In den meisten Fällen wird der Unfallverursacher im Anschluss durch die Polizei ermittelt. Hinweise zu den Verursachern der beiden Verkehrsunfälle nimmt die Polizeiinspektion Montabaur, Telefon: 0 26 02 / 92 26 0, entgeben.
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