Pressemitteilung vom 22.10.2021
Sattelschlepper setzt Fahrt trotz erheblichem Unfallschaden fort
Wie die Verkehrsdirektion der Polizei Koblenz in einer Pressemeldung mitteilte, wurde am Mittwoch, dem 20. Oktober, ein Sattelzug auf dem Autobahnrastplatz stillgelegt. Bereits seit dem Vortag war der Fahrer nach einem Unfall mit dem beschädigten Fahrzeug unterwegs.
Sessenhausen. Bereits am Mittwoch, dem 20. Oktober, zog die Schwerverkehrskontrollgruppe der Verkehrsdirektion Koblenz gegen 12 Uhr auf der A3, Rastplatz Landsberg an der Warthe, einen mit leeren Verpackungsboxen beladenen Sattelzug eines deutschen Unternehmens aus dem Verkehr, da dieser erhebliche unfallbedingte Schäden aufwies.
Wie Ermittlungen ergaben, hatte der Fahrer des Sattelzuges am Tag vor der Kontrolle im Raum Wiesbaden einen Unfall. Insbesondere die Sattelzugmaschine wurde hierbei rechtsseitig, mit Hauptanstoß an der vorderen rechten Fahrzeugkante, erheblich beschädigt. An dem äußeren Rad an der Hinterachse wurde die Felge stark deformiert und der Reifen aufgeschnitten, sodass dieser drucklos war. Sowohl scharfkantige und lose Fahrzeugteile, fehlende Beleuchtung, als auch eine abgebrochene Spurstange führten in der Gesamtheit dazu, dass der Zug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit war.
Doch anstatt den Sattelzug nach erfolgter polizeilicher Unfallaufnahme abschleppen zu lassen, wurde an der Zugmaschine lediglich die gebrochene Spurstange ausgetauscht, um diese wieder lenkfähig zu machen. Danach wurde die Fahrt trotz der bestehenden erheblichen Schäden wieder angetreten, um den im Kölner Raum gelegenen Firmensitz zu erreichen.
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Nicht nur die losen und scharfkantigen Fahrzeugteile oder die fehlende Beleuchtung stellten direkte Gefahren für die Allgemeinheit dar. Auch hätte der beschädigte, drucklose Reifen an der Hinterachse während der Fahrt jederzeit von der Felge abspringen und möglichenfalls zu einem Unfall führen können. Ob gegebenenfalls weitere Lenkungs- oder Achsteile unfallbedingte Beschädigungen hatten und des Fahrbetriebs plötzlich hätten ausfallen können, war ebenfalls nicht abschätzbar.
Das unmittelbare Ergebnis:
Die Weiterfahrt mit dem Sattelzug wurde von dem Kontrolleur der Verkehrsdirektion direkt untersagt und zur Verhinderung einer weiteren Inbetriebnahme eine Sperrkette angebracht. Eine Fahrzeugfreigabe erfolgte erst, nachdem ein ordnungsgemäßer und verkehrssicherer Abtransport des Zuges gewährleistet wurde. Fahrer und Unternehmen wurden angezeigt. (PM)
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