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Nachricht vom 09.02.2011    

Jugendschutz: Polizei und Kreisjugendamt zeigen Flagge

Kreisjugendamt und Polizei zeigen in Sachen Jugendschutz Flagge und greifen bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz energisch durch. Das zeigt allein schon die Summe der verhängten Bußgelder. Waren es in 2008 noch acht geahndete Verstöße mit insgesamt 6.750 Euro an Bußgeldern so ist 2009 eine Verdopplung der Fälle und Bußgelder zu verzeichnen.

Westerwaldkreis. 13.950 Euro mussten Gaststätten- und Spielhallenbetreiber an die Bußgeldstelle des Kreises zahlen. Mehr Dynamik in die Prävention und Verfolgung von Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz soll eine jetzt unterzeichnete Kooperationsvereinbarung „Jugendschutz“ bringen. Kreisverwaltungen, Jugend- und Ordnungsämter der Verbandsgemeinden der Kreise Westerwald und Rhein-Lahn sowie die Polizei vereinbarten eine koordinierte Vorgehensweise bei Verstößen gegen den Jugendschutz sowie verstärkte Aufklärungsmaßnahmen.

Dass die Bedeutung des Jugendschutzes einigen Gewerbetreibenden noch nicht so recht ins Bewusstsein gerückt ist, zeigen einige Fälle aus der jüngeren Vergangenheit. Eine unbelehrbar scheinende Gastwirtin machten die Jugendschützer in der Verbandsgemeinde Westerburg aus. Bei einer Routinekontrolle in besagter Gaststätte wurden zwei Jugendliche unter 16 Jahre um 23.30 Uhr angetroffen. Dafür gab es für die Wirtin zunächst ein Bußgeld von 500 Euro. Trotz der Ankündigung weiterer Kontrollen durch die Polizei wurde zwei Monate darauf morgens um drei Uhr ein Jugendlicher angetroffen, obwohl er diese Gaststätte nur bis Mitternacht besuchen durfte. Das darauf verhängte Bußgeld betrug jetzt 1.000 Euro. Etwa einen Monat später erfolgte eine weitere Kontrolle durch die Polizei. Und wieder wurden zwei Jugendliche angetroffen, die sich aufgrund ihres Alters gar nicht in Gaststätten aufhalten durften. Weiterhin wurde Alkohol an diese Jugendlichen ausgeschenkt. Wieder wurde ein Bußgeld in Höhe von 1.500 Euro verhängt. Das zuständige Ordnungsamt wurde informiert, das die Konzessionsbedingungen für die Gaststätte überprüfte. Erst nach insgesamt 3.000 Euro an Bußgeldern schien die Wirtin verstanden zu haben. Seitdem sind keine Verstöße mehr bekannt geworden.



Ein weiterer Fall: Im Mai 2009 wurde durch die Polizei eine Spielhalle überprüft. Dort hielten sich drei Jugendliche auf, die an Automaten Glücksspiel mit Gewinnmöglichkeiten spielten. Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen wurde an den Betreiber aufgrund des Aufenthaltes und des Spielens mit Gewinnmöglichkeiten jeweils eine Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro, insgesamt 3.000 Euro, verhängt.

Weiter gab es Bußgeldverfahren aufgrund des fehlenden Aushanges des Jugendschutzgesetzes und insbesondere aufgrund des Aufenthaltes von Jugendlichen in Diskotheken nach Mitternacht. Besonders problematisch ist, so Kreisjugendpfleger Jochen Bücher, die Überprüfung der Aufsichtspflicht bei Festivals oder bei Beatpartys. 14jährige müssten diese Veranstaltungen eigentlich gegen 22 Uhr verlassen, spätestens nach Mitternacht dürfte kein Jugendlicher unter 18 Jahren mehr anwesend sein. Diese Regelung des Jugendschutzgesetzes kann jedoch umgangen werden, wenn eine bereits volljährige Begleitperson von den Eltern beauftragt wurde (mündlich oder schriftlich), die Aufsichtspflicht zu übernehmen. „Das können wir bei Kontrollen kaum überprüfen. Wir haben eine ganze Sammlung von gefälschten Bestätigungen und Unterschriften“, meint Bücher.


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