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Nachricht vom 22.11.2021    

IHK Koblenz: Lieber 2G als Lockdown

Die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung beinhaltet auch für die Wirtschaft in Rheinland-Pfalz diverse Änderungen, wie etwa das 3G-Modell am Arbeitsplatz oder Zugangsbeschränkungen beim Überschreiten von Hospitalisierungsrate und Inzidenzwerten.

Susanne Szczesny-Oßing, Präsidentin der IHK Koblenz. Foto: privat

Koblenz. „Dass nun wieder härtere Maßnahmen erforderlich sind, zeigt, dass die Corona-Krise noch lange nicht überstanden ist. Nun müssen wir gemeinsam alles dafür tun, um einen erneuten Lockdown von Geschäften, Bars, Hotels, Restaurants und anderen Betrieben zu verhindern – auch wenn dies bedeutet, dass wir Warnstufen mit 2G- oder 2G-Plus-Regelungen in Kauf nehmen müssen. Die Leidtragenden dürfen nicht die Unternehmen sein, die durch das Ausbleiben von Kunden oder Gästen erneut mit Umsatzeinbrüchen rechnen müssen“, erklärt Susanne Szczesny-Oßing, Präsidentin der IHK Koblenz. „Gerade jetzt, wo sich viele Händlerinnen und Händler auf das Weihnachtsgeschäft einstellen, bedarf es verständlicher Regeln, die für Sicherheit und Planbarkeit sorgen.“

Die IHK begrüßt die Ausweitung des Impfangebotes, denn nur so können Einschränkungen möglichst geringgehalten werden. „Die Betriebe haben ein ureigenes Interesse, ihre Mitarbeiter gesund zu halten. Sie schaffen Test- und Impfangebote und setzen Hygiene-Maßnahmen, Homeoffice und mobiles Arbeiten auch ohne staatliche Vorschriften um. Die neuen Vorgaben müssen praktikabel sein. Eine Kontrollpflicht mit einer Bußgeldandrohung und andere bürokratische Regeln, die die Unternehmerinnen und Unternehmer eh schon zeitlich unproduktiv binden, wären für die Wirtschaft eine Zumutung“, so Szczesny-Oßing.



Wirtschaft begrüßt 3 G am Arbeitsplatz
Für die Einführung der 3G-Regel am Arbeitsplatz sprechen sich in einer Blitzumfrage der rheinland-pfälzischen IHKs 80 Prozent der Umfrageteilnehmer aus. Befragt wurde hierzu ein repräsentativer Querschnitt aller IHK-zugehörigen Wirtschaftszweige. Die Kosten, die durch die Testung von nicht-immunisierten Mitarbeitern entstehen, sollen Arbeitnehmer selbst tragen, sofern eine freiwillige Impfung nicht angenommen wurde, sagen knapp 60 Prozent der Umfrageteilnehmer. Ein knappes Drittel sieht den Staat in der Pflicht, die Kosten zu übernehmen. (PM)


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