Arbeitsagentur und Jobcenter: Für persönliche Gespräche gilt die 2G-Regel
Angesichts der steigenden Infektionszahlen gilt ab dem 25. November auch bei der Arbeitsagentur und im Jobcenter die 2G-Regel. Lediglich die persönliche Arbeitslosmeldung bleibt davon ausgenommen.
Westerwaldkreis. Die Arbeitsagenturen und Jobcenter bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen geöffnet. Zum Schutz der Kunden sowie der Beschäftigten gelten die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Ab Donnerstag, 25. November, gilt die 2G-Regel. Das heißt: Für persönliche Gespräche ist der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Beratungsgespräche finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung oder auf Einladung statt.
Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist weiterhin für alle möglich.
Immer mehr Anliegen lassen sich einfach und unkompliziert über die digitalen
e-Services der Bundesagentur für Arbeit erledigen. Ausführliche Informationen gibt es dazu hier. (PM)
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