Pressemitteilung vom 08.12.2021
Im Kreishaus gilt 3G-Regelung
Mit der neuen Corona-Bekämpfungsverordnung haben sich auch die Regeln für Besucher im Kreishaus geändert. Im Kreishaus gilt nun 3G-Regelung. Wer also nicht geimpft oder genesen ist, muss einen aktuellen negativen Coronatest vorlegen.
Montabaur. Ab sofort gilt entsprechend der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung auch für Besucher der Kreisverwaltung die 3G-Regel. Die 3G-Regel bedeutet im Detail: Wer geimpft oder genesen ist, braucht aktuell keinen negativen Test auf das Coronavirus. Wer weder geimpft noch genesen ist, muss einen negativen Test nachweisen. Das kann ein maximal 24 Stunden alter, professionell durchgeführter Schnelltest sein. Auch ein negativer PCR-Test ist möglich. Bei diesem darf die Testung maximal 48 Stunden zurückliegen. Selbsttests, auch mit Online-Bescheinigung, werden nicht anerkannt. Eine Testmöglichkeit vor Ort besteht nicht. Kinder bis 12 Jahre und drei Monate sind von der Testpflicht ausgenommen.
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Eine Übersicht über Testzentren ist unter www.corona.rlp.de in der Kategorie “Testen“ einsehbar. Beim Zutritt zum Kreishaus muss der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorgezeigt werden. Ein gültiges Ausweisdokument ist mitzuführen.
Außerdem gilt im Kreishaus weiterhin die Maskenpflicht. Es müssen medizinische Masken, also OP- oder FFP2-Masken, getragen werden. (PM)
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