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Nachricht vom 23.12.2021    

Strafanzeige Montabaurer Höhe: Staatsanwaltschaft lehnt Aufnahme von Ermittlungen ab

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte das Vorgehen der Forstverwaltung nach Eingang einer Strafanzeige wegen angeblicher "Gefährdung eines Schutzgebiets" geprüft. Dabei kam sie zu dem Schluss, dass die Forstverwaltung auf der Montabaurer Höhe rechtlich ohne Beanstandung und im Sinne der Erhaltungsziele des Gebietes gehandelt hat.

Symbolbild: Fichtensterben

Montabaur. Mit einer Strafanzeige ist Verantwortlichen der Forstverwaltung und der insoweit zuständigen Aufsichtsbehörden zur Last gelegt worden, Baumbestand im Waldgebiet "Montabaurer Höhe" rechtswidrig abgeholzt zu haben. Die Anzeigeerstatter haben insofern namentlich den Vorwurf der Gefährdung eines Schutzgebiets erhoben.

Mangels zureichender konkreter Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten hat die Staatsanwaltschaft Koblenz mit Verfügung vom 9. Dezember von der Einleitung eines förmlichen Ermittlungsverfahrens abgesehen.

Die Vorschrift, auf die sich der Anzeigebestatter bezieht, stellt eine erhebliche - unter Verletzung gesetzlich näher definierter verwaltungsrechtlicher Pflichten begangene - Schädigung des betreffenden Lebensraums oder Lebensraumtyps unter Strafe.

Abholzung war ohne rechtliche Beanstandung
Vorliegend war jedoch weder eine erhebliche Schädigung noch eine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes ersichtlich. Die Abholzung betraf nur einen vergleichsweise geringen Teil des tatbestandlich geschützten Bereichs. Ferner war dem Umstand Rechnung zu tragen, dass der Baumbestand infolge von Umwelteinwirkungen oder klimatischer Bedingungen geschwächt worden war. Im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung waren unter anderem der Borkenkäferbefall des in Rede stehenden Fichtenbestandes wie die Auswirkungen mehrerer Sturm- oder Orkantiefs zu berücksichtigen. Ferner war in die Abwägung einzustellen, dass mit bei fortschreitendem Zerfall die Fläche prägenden Totbäumen auch abträgliche Folgen für die Bodenbeschaffenheit einherzugehen drohten. Letztlich sind die durchgeführten Maßnahmen nicht dem Schutzzweck zuwidergelaufen, sondern haben in der Gesamtschau den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient.

Daher hat die Staatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt und dies den Anzeigeerstattern kürzlich mitgeteilt.

Klimaschutzstaatssekretär begrüßt das Ergebnis der Staatsanwaltschaft
„Die Fällung vom Borkenkäfer befallener Fichten auf der Montabaurer Höhe war notwendig und rechtlich nicht zu beanstanden. Davon waren wir von Anfang an überzeugt“, sagte Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz als Reaktion auf die Meldung der Staatsanwaltschaft Koblenz.



Teile der Montabaurer Höhe sind FFH-Schutzgebiet. Die Staatsanwaltschaft kam in ihrer Stellungnahme nicht nur zu dem Schluss, dass keine Pflichtverletzung im Sinne des Gesetzes vorliege, sondern sie bescheinigte der Forstverwaltung sogar, dassderen Handeln den Erhaltungszielen des geschützten Gebietes gedient habe.

„Wir fühlen uns vom Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Prüfung voll und ganz bestätigt“, sagte Staatssekretär Dr. Manz. Die Alternative zu den Fällungen der todgeweihten Fichten hätte darin bestanden, sich mit dem Verlust sämtlicher Fichtenbestände einfach abzufinden. „Die betreffenden Flächen auf der Montabaurer Höhe würden damit auf absehbare Zeit durch großflächig abgestorbene Baumgerippe geprägt sein, die aus Sicherheitsgründen auf absehbare Zeit auch nicht betreten werden könnten“, verdeutlichte der Staatssekretär. Dies hätte sowohl Folgen für den Besucherverkehr in diesem beliebten Naherholungsgebiet als auch für die dann nur noch stark eingeschränkten Möglichkeiten, durch waldbauliche Maßnahmen einen klimaresilienten Mischwald zu entwickeln.

Klimawandel aufhalten, dem Wald eine Entwicklung ermöglichen

Der massenhafte Befall der Fichten auf der Montabaurer Höhe gilt als eine unmittelbare Folge des menschengemachten Klimawandels, konkret der von langanhaltender Trockenheit geprägten Sommer 2018 bis 2020. „Unsere Wälder werden nur Orte der biologischen Vielfalt bleiben, wenn es gelingt, den Klimawandel aufzuhalten und damit die Wälder selbst zu retten. Neben dem Kampf gegen die Klimakrise ist es daher unverzichtbar, die Wälder selbst so gut wie möglich und aktiv auf die Folgen zunehmender Stürme, Dürren, Hitzeperioden oder Starkregen vorzubereiten. Wir müssen dem Wald eine Entwicklung ermöglichen, mit der er sich an den Klimawandel anpassen kann“, sagte Dr. Manz abschließend. (PM)


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