Pressemitteilung vom 03.01.2022
Gesundheitsamt informiert: Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises macht auf die vom Bundestag beschlossene Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 für Gesundheits- und Pflegepersonal ab 15. März aufmerksam. Zu diesem Stichtag muss ein vollständiger Impfschutz nachgewiesen werden.
Westerwaldkreis. Die beschlossene Impfpflicht Gesundheits- und Pflegepersonal gilt nicht nur für Beschäftigte von Krankenhäusern und Seniorenheimen, sondern auch für Beschäftige und Selbstständige in weiteren Berufsgruppen. Zu diesen Berufsgruppen zählen beispielsweise Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, Unternehmen, welche Frühförderung anbieten sowie Beförderungsunternehmen, die Betreute solcher Einrichtungen befördern. Auch nicht-medizinische Mitarbeiter dieser Einrichtungen müssen einen entsprechenden Nachweis vorlegen.
Des Weiteren sind Inhaber und Mitarbeiter in Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe betroffen. Hierzu zählen Arzt, Zahnarzt, Apotheker, Psychotherapeut, Heilpraktiker, Diätassistent, Ergotherapeut, Logopäde, Masseur, medizinische Bademeister, Orthoptist, Physiotherapeut, Podologe und Hebamme. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Daher sollte sich jeder rechtzeitig informieren, ob er zu einer entsprechenden Berufsgruppe zählt.
Spätestens bis zum 15. März muss dem Arbeitgeber ein Nachweis über eine Impfung oder Genesung vorlegt werden. Der Impfschutz muss am Stichtag vollständig sein. Das bedeutet, dass mindestens zwei Wochen nach der 2. Impfung mit einem mRNA Impfstoff (BioNtech oder Moderna) vergangen sein müssen.
“Falls Sie noch nicht geimpft sind, nehmen Sie die Impftermine in der Impfstelle in Hachenburg (www.impftermin.rlp.de) oder in den Verbandsgemeinden (www.westerwaldkreis.de) wahr. Die Impfungen sind gut verträglich und schützen vor schweren Krankheitsverläufen und Tod“, ruft Sarah Omar, Leiterin des Gesundheitsamtes, zur Impfung auf. “Sie schützen nicht nur sich selbst, sondern auch die Menschen, die Ihnen ihre Gesundheit anvertrauen.“ (PM)
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