Pressemitteilung vom 10.01.2022
Polizei kontrolliert sogenannte Corona-Spaziergänger in Montabaur
Auch am Montag, dem 10. Januar, fanden sogenannte Montags-Spaziergänge statt. Obwohl diese nicht angemeldet waren, entschloss sich die Behörde zunächst, sie unter Auflagen stattfinden zu lassen. Da trotz dieses Entgegenkommens keinerlei Auflagen befolgt wurden, löste die Polizei die Versammlung schließlich auf.
Montabaur. Am heutigen Montag, dem 10. Januar, fanden erneut sogenannte Corona-Spaziergänge im Westerwaldkreis statt. Derartige Veranstaltungen stellen Versammlungen im Sinne des Versammlungsrechts dar und sind bei den zuständigen Versammlungsbehörden anzumelden. Dies geschah für den 10. Januar ebenso wenig wie für die vorausgegangenen Montage.
Ein Schwerpunkt zeichnete sich dabei in der Stadt Montabaur ab. Aus diesem Grund sah sich die Polizei veranlasst, mit einem angemessenen Polizeiaufgebot einzuschreiten. Wie erwartet fanden sich gegen 18 Uhr circa 180 Teilnehmer vor dem Rathaus am Großen Markt zu einer Versammlung ein. Seitens der Versammlungsbehörde war beabsichtigt, die Versammlung trotz fehlender Anmeldung nicht aufzulösen, sondern unter Auflagen stattfinden zu lassen. Insbesondere wurde die Wegstrecke zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vorgegeben.
Bereits mit Beginn der Ansage setzten sich die Demonstrierenden in Bewegung und missachteten jegliche Ansprache. Dies nahm die Polizei zum Anlass, den Aufzug auf die vorgesehene Strecke zu weisen und das Belaufen der Hauptverkehrsstraßen zu unterbinden. Gegen 18.30 Uhr wurde die Versammlung schließlich durch die Versammlungsbehörde aufgelöst. Dieser Anordnung wurde größtenteils nicht Folge geleistet, sodass die Polizei erneut einschreiten musste und die Versammlung endgültig auflöste.
In der Folge konnten Personalien von Personen festgestellt werden, die im Verdacht stehen, die Versammlung ohne Anmeldung veranstaltet zu haben. Sie erwartet nun ein Strafverfahren nach dem Versammlungsgesetz, teilt die Polizeidirektion Montabaur in einer Pressemeldung mit. (PM)
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