Werbung

Nachricht vom 24.01.2022    

Kein Schmerzensgeld für Justizvollzugsbeamten

Das Land muss den Schmerzensgeldanspruch eines Justizvollzugsbeamten gegen einen schuldunfähigen Straftäter nicht erfüllen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Symbolfoto

Koblenz. Im Juli 2018 erlitt der Landesbeamte nach dem gewalttätigen Übergriff eines Inhaftierten eine Verletzung an der Hand. Er leidet zudem an einer Gürtelrose, die er auf die Straftat zurückführt. Gegen den Täter ordnete das zuständige Strafgericht im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. In diesem Zusammenhang stellte es fest, der Täter habe aufgrund einer psychischen Erkrankung ohne Schuld gehandelt.

In der Folgezeit erhob der Beamte gegen den Täter vor einem Zivilgericht Klage, das dem Beamten durch ein rechtskräftiges Versäumnisurteil unter anderem das von ihm begehrte Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zusprach. Da die Vollstreckung des Urteils gegen den vermögenslosen Straftäter ohne Erfolg blieb, bat der Beamte seinen Dienstherrn um Erfüllung des Schmerzensgeldanspruchs. Dies lehnte die zuständige Justizvollzugsanstalt aber ab. Hiermit war der Beamte nicht einverstanden und erhob beim Verwaltungsgericht Koblenz nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage.

Die Klage wurde abgewiesen. Zwar könne das Land Rheinland-Pfalz nach den beamtenrechtlichen Vorschriften, so die Koblenzer Richter, gegenüber einem Beamten, der bei Verrichtung seines Dienstes durch einen Dritten einen Schaden erlitten habe, einen rechtskräftig festgestellten Schmerzensgeldanspruch erfüllen, wenn die Vollstreckung gegen den Schuldner, wie hier, erfolglos geblieben sei.



WW-Kurier Newsletter: So sind Sie immer bestens informiert

Täglich um 20 Uhr kostenlos die aktuellsten Nachrichten, Veranstaltungen und Stellenangebote der Region bequem ins Postfach.

Allerdings habe die zuständige Stelle die in ihrem Ermessen stehende Entscheidung fehlerfrei getroffen und die Erstattung der 7.500 Euro zu Recht abgelehnt. Der Schmerzensgeldanspruch sei durch ein Versäumnisurteil festgestellt worden, weil der Straftäter in dem Verfahren keine Einwendungen geltend gemacht habe. Die bei ihm festgestellte Schuldunfähigkeit sei in dem zivilrechtlichen Verfahren nicht berücksichtigt worden. Wäre sie vorgebracht worden, hätte das Zivilgericht den Schmerzensgeldanspruch ablehnen müssen. Der Beamte könne aber von seinem Dienstherrn, der an der zivilgerichtlichen Auseinandersetzung nicht beteiligt gewesen sei, nicht erwarten, ihm aus öffentlich-rechtlichen Mitteln einen in der Sache unbegründeten Anspruch zu erfüllen. Dies übersteige die Fürsorgepflicht, die das Land für seine Beamten habe.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten die Zulassung der Berufung beantragen. (Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 11. Januar 2022, 5 K 707/21.K0)

Die Entscheidung kann hier abgerufen werden.



Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus der Region


Zeugensuche nach Verkehrsunfall in Bad Marienberg

Bad Marienberg. Am Abend des 28. Oktobers, gegen 20 Uhr, kam es zu einem Verkehrsunfall auf der Langenbacher Straße in Bad ...

Lulo Reinhardt Acoustic Lounge: "Gypsy meets Jazz"

Höhr-Grenzhausen. Im Zentrum des Konzerts stehen Lulo Reinhardt, Lukas Roos und Pavel Klimashevsky. Als Gründer des „Lulo ...

Schneeglätte führt zu Verkehrsbehinderungen und Unfällen rund um Westerburg

Westerburg. Aufgrund von Schneeglätte kam es am 22. November in Westerburg zu zahlreichen Einsätzen der örtlichen Polizei. ...

Betrugsfall in Hachenburg: Seniorin übergibt hohen Geldbetrag an falschen Polizeibeamten

Hachenburg. Laut einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Montabaur ereignete sich der Vorfall am Freitagnachmittag (22. ...

Backhaus Hehl wird zum fünften Mal mit dem Landesehrenpreis für Genusshandwerk ausgezeichnet

Müschenbach. Das Backhaus Hehl, das in dritter Generation geführt wird, erhielt die Auszeichnung für seine außergewöhnliche ...

Einbruch in Einfamilienhaus in Willmenrod - Polizei sucht Zeugen

Willmenrod. Zwischen 12.50 Uhr und 14.30 Uhr nutzten unbekannte Täter heute Mittag (22. November) die Abwesenheit der Bewohner ...

Weitere Artikel


Kabarett im Bürgerhaus Wirges: "BlöZinger" aus Österreich zu Gast

Wirges. Am Samstag, dem 29. Januar, kommen hochkarätige Kabarettisten aus Österreich auf die Bühne im Bürgerhaus Wirges. ...

Glückliche Brautpaare und Aussteller bei der 1. Hochzeitsmesse in Hachenburg

Hachenburg. Das Interesse seitens der zukünftigen Brautpaare war riesig, auch weil aufgrund der aktuellen Corona-Situation ...

Filmreif-Kino im Februar: Plötzlich aufs Land - Tierärztin im Burgund

Hachenburg. Eine tragikomische Culture Clash Komödie, mit rauem Charme und viel Liebe erzählt. Alexandra hat ihr Medizinstudium ...

Spenden der Tanne "Paul" übergeben

Mogendorf. Wie bereits in den letzten beiden Jahren hatte Bastian Hoffmann, Geschäftsführer der Xpertus IT Systemhaus GmbH, ...

Erstmeldung: schwerer Verkehrsunfall auf der L 288 mit einer eingeklemmten Person

Gemünden. Am Montag, dem 24. Januar, ereignete sich gegen 9.25 Uhr auf der L 288, Höhe der Abfahrt Gemünden, ein Verkehrsunfall ...

Volleyball-Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar: Der starke TSV Speyer II kommt

Ransbach-Baumbach. Die Westerwald Volleys (WWV) vom BC Dernbach/Montabaur und dem SC Ransbach-Baumbach haben am Samstag, ...

Werbung