Coronaregeln in Rheinland-Pfalz werden nicht angepasst
Von Wolfgang Tischler
Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer, berichtet von der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Die bestehenden Regeln bleiben erhalten. Anpassungen wird es bei den Regeln für Quarantäne, Testungen und Kontaktnachverfolgung geben. Zum Teil haben sie die örtlichen Gesundheitsämter bereits umgesetzt.
Mainz. Die Omikron-Variante breitet sich immer weiter aus. Aktuell sind 93,8 Prozent der gemeldeten Corona-Fälle in Rheinland-Pfalz dieser Variante zuzurechnen. Derzeit ist die Inzidenz bei der jüngeren Bevölkerung deutlich höher als bei älteren Menschen.
„Die Belastung unserer Krankenhäuser wird entscheidend davon abhängen, wie sich die Zahl der Erkrankungen in der Gruppe der über 50-jährigen Ungeimpften entwickelt. Mit steigenden Infektionszahlen werden auch schwere Krankheitsverläufe zunehmen und immer mehr Menschen müssen in Isolation oder Quarantäne. Dem wirken wir entgegen. Wir folgen dabei der Empfehlung des Expertenrates, die geltenden Maßnahmen konsequent fortzuführen und werden alle Bemühungen darauf konzentrieren, die nach wie vor zu große Impflücke zu schließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach dem Treffen der Regierungschefs und Regierungschefinnen mit Bundeskanzler Olaf Scholz.
Impfungen schützen vor schweren Erkrankungen
Zur Wirksamkeit der Corona-Schutzimpfung habe die Universitätsmedizin Mainz eine sehr aussagekräftige Studie erarbeitet. Sie zeige sehr deutlich, wie wichtig die Schutzimpfung im vulnerablen Bereich unserer Gesellschaft ist. Die Impfung schütze sie vor den schlimmsten Folgen der Corona-Infektion. Wir erwarten Ende Februar die erste Lieferung des neuen Impfstoffes Novavax, über das Impfportal des Landes kann man sich für eine Impfung mit diesem Proteinimpfstoff schon jetzt registrieren lassen“ sagte die Ministerpräsidentin.
Teststrategie den Infektionszahlen anpassen
„Mit der voraussichtlich weiter steigenden Zahl der Neuinfektionen werden wir Engpässe bei den verfügbaren PCR-Tests bekommen. Dafür müssen wir gewappnet sein“, so die Ministerpräsidentin. Der Bundesminister für Gesundheit wird in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder ein verändertes Testregime ausarbeiten und die nationale Teststrategie sowie die Coronavirus-Testverordnung entsprechend anpassen.
Einheitliche Regeln für Quarantäne und Isolation
Ministerpräsidentin Malu Dreyer begrüßte die Ankündigung des Bundesgesundheitsministeriums und des Robert-Koch-Instituts, dass angesichts der Engpässe bei den PCR-Tests und aufgrund der neuen Erkenntnisse zu den Infektionsverläufen der Omikron-Variante die Regeln für die Isolation von erkrankten Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe angepasst würden. Auch für sie gelten künftig folgende allgemeine Regeln:
Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen negativen Bürgertest beendet werden. Ohne Test endet sie nach zehn Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch einen Bürgertest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen („3 von 3“), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gelte auch für vergleichbare Gruppen wie Geimpfte und Genesene, solange der Zeitraum nicht länger als drei Monate ist.
Im Ministerrat werde darüber beraten, welche Lösungen für Schulen und Kitas in Bezug auf Quarantäne und Absonderung künftig gelten sollen.
Kontaktnachverfolgung
Die Gesundheitsminister werden auch hier entsprechende Vorschläge machen, um eine Konzentration der Kontaktnachverfolgung auf die Gruppen sicherzustellen, die davon besonders profitieren und so die dringend gebrauchten Ressourcen der Gesundheitsämter zu schonen.
Positionierung zu Corona-Demos
„Es ist entscheidend, dass wir als Gesellschaft zusammenbleiben. Und deswegen wende ich mich heute auch ganz direkt an die Menschen, die gegen die Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen. Auch in der Pandemie müssen wir aushalten, wenn Menschen gegen Beschlüsse demonstrieren. Was wir nicht aushalten müssen und auch nicht tolerieren können, ist, wenn dabei die Schutzmaßnahmen missachtet werden und von Demonstrationen Infektionsgefahren für die ganze Gesellschaft ausgehen. Wenn die Menschen, die sich solidarisch an alles halten, dadurch gefährdet werden. Was wir nicht tolerieren, sind Gewaltaufrufe, Drohungen und Angriffe auf unsere Polizei!“, erklärte Malu Dreyer.
Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld
Durch die Verlängerung der Wirtschaftshilfen und der Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 werden Beschäftigte und Betriebe weiterhin unterstützt. Über eine Verlängerung entscheidet die künftige Infektionslage. (woti)
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