Pressemitteilung vom 04.02.2022
Kein Kavaliersdelikt: Müllablagerung an Ufern lokaler Gewässer
Die lokalen Starkregenereignisse im vergangenen Jahr haben nochmal deutlich gemacht, wie wichtig ein guter Zustand der lokalen Gewässer und der zugehörigen Ufer ist. Deswegen haben sich die Verwaltungen auf Orts- und Verbandsgemeinde- sowie auf Kreisebene dazu entschlossen, in den nächsten Wochen und Monaten die Gewässer in den Ortslagen zu begehen.
Region. Wie die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung mitteilt, wurden der unteren Wasserbehörde in den vergangenen Monaten vermehrt Ablagerungen von diversen Materialien in Gewässernähe gemeldet. Die Behörden empfehlen daher, die Ufer von Abfall, Unrat und von Abdrift gefährdeten Ablagerungen zu säubern. So soll verhindert werden, dass bei den bevorstehenden Kontrollen Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden müssen.
Die Kreisverwaltung macht in ihrer Pressemeldung deutlich, dass es sich auch mit Blick auf den Klimawandel und vermehrte Starkregenereignisse bei der Müllablagerung in Gewässernähe um alles andere als ein Kavaliersdelikt handelt. "Von Ablagerungen an den Ufern geht ein hohes Maß an Gefahren aus, und das nicht nur in Zeiten von starken Niederschlägen", erklärt Roger Best von der unteren Wasserbehörde.
Die Behörde verdeutlicht, dass die abgelagerten Gegenstände, beispielsweise Brennholz, Grünschnitt oder Bretter, vom ankommenden Wasser mitgerissen werden können. Häufig lagert sich der Müll an Engstellen ab, etwa Brücken oder Verrohrungen. Sperriges Treibgut verkeilt sich an diesen Stellen und türmt sich zu sogenannten "Verklausungen" auf. Aber auch feines Treibgut wie Grünschnitt oder Kompost setzt die Lücken in einer Verklausung zu und das Wasser kann nicht mehr abfließen. Das führt in der Konsequenz zu einem Rückstau, in dessen Folge es zu Überschwemmungen, vollgelaufenen Kellern und vielen weiteren Hochwasserschäden kommen kann.
Daher fordert die untere Wasserbehörde alle Westerwälder dazu auf, im Überschwemmungsbereich keine schwimmfähigen Materialien zu lagern oder gar Abfälle wie Grünschnitt illegal zu entsorgen. In solchen Fällen sind die vorgesehenen Einrichtungen des Westerwaldkreis-Abfallwirtschaftsbetriebs (WAB) zu nutzen.
Zudem macht die untere Wasserbehörde deutlich, dass auch Zäune im Uferbereich im Hochwasserfall gefährlich werden können. Treibgut bleibt wie in einem Netz an Zäunen hängen und setzt diese zu. Wird der Wasserdruck durch einen Rückstau zu groß, kann sich der Zaun losreißen und sorgt dann an anderer Stelle für die nächste Verklausung mit der nächsten unerwünschten Aufstauung. Aus diesem Grund sind Zäune in einem Abstand von zehn Metern zu einem kleinen Bachlauf und an größeren Fließgewässern in einem Abstand von vierzig Metern von der unteren Wasserbehörde des Westerwaldkreises genehmigen zu lassen. Dies gilt selbsterklärend für alle anderen baulichen Veränderungen, egal ob Gartenhäuschen oder Erdaufschüttung, in diesem sensiblen Bereich. Zukünftig sollen nach Möglichkeit keine natürlichen Überschwemmungsflächen mehr durch Überbauung verloren gehen.
Bei Rückfragen, aber auch bei Hinweisen auf illegale Grünschnittentsorgung oder Müllablagerung an Gewässern sowie schwimmfähige Materialablagerung im Hochwasserbereich steht die untere Wasserbehörde per E-Mail unter Roger.Best@westerwaldkreis.de zur Verfügung. (PM)
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