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Pressemitteilung vom 26.04.2022    

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses Westerwald tagte

Von Elke Stockhausen

Die Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Westerwaldkreises fand am 25. April im Bürgerhaus in Wirges statt. Das Programm war eng gefasst und von Pflegefamilien über Tagessätze bis hin zu Angelegenheiten des Jugendamts musste viel besprochen und beschlossen werden.

Das Bürgerhaus in Wirges. (Foto: Elke Stockhausen)

Westerwaldkreis. Eingeladen von Landrat Achim Schwickert trafen sich die Mitglieder des Ausschusses, Kreisbeigeordnete und die Vorsitzenden der Kreistagsfraktion in beschlussfähiger Stärke. Doch nicht nur Beschlüsse standen zur Diskussion, ein Nachmittag des Informationsaustausches war anberaumt.

Der Pflegekinderdienst im Westerwald
Sabine Quirmbach stellte die Arbeit des Pflegekinderdienstes (PKD), ein Fachbereich innerhalb des Jugendamtes, vor. Der Pflegekinderdienst ist die Institution im Kreis, die für die Vermittlung von Pflegekindern sorgt und die passenden Pflegefamilien findet. Kinder, deren Eltern die Elternverantwortung für Erziehung und Fürsorge nicht mehr wahrnehmen können, katapultieren ihre Kinder in Notlagen. Hier sind es die Pflegefamilien, oft mit eigenen Kindern oder weiteren Pflegekindern, die schnelle Hilfe und so eine soziale Sicherheit bieten. Bis ins jugendliche Alter finden die Kinder hier im liebevollen Rahmen die Möglichkeit, sich zu entwickeln und Förderung zu erhalten. Eine anstrengende Aufgabe für die ehrenamtlich tätigen Familien, die zwar die Kosten für die Pflege und Erziehung monatlich mit 248 Euro vergütet und auch den Sachaufwand pauschal erstattet bekommen, doch die Verantwortung ist unbezahlbar.

Der Pflegekinderdienst vermittelt und begleitet die Kinder, unterstützt die Pflegestellen und sorgt dafür, dass die Kinder auch den Kontakt zu den leiblichen Eltern oder dem leiblichen Elternteil aufrechterhalten können. Zurzeit befinden sich 268 Kinder in 187 Pflegestellen. Neben den Seminaren und Einzelsupervisionen für die Pflegenden werden Aktionen für die Pflegekinder organisiert. So stehen in diesem Jahr eine Waldaktion für die Kleinkinder, der Besuch der Sternwarte in Sessenbach und ein Actionbound auf dem Programm. Sabine Quirmbach konnte in ihrer Präsentation die Wichtigkeit der Pflegefamilien herausstellen, die Koordination durch den PKD als Fundament der Vermittlung in enger Zusammenarbeit mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und die Wichtigkeit des sozialen Engagements in den Vordergrund platzieren.

Es werden auch dauerhaft Pflegefamilien gesucht. Klassische Familienmodelle, Ein-Eltern-Pflegefamilien, gleichgeschlechtliche Pflegeeltern, Wohngemeinschaften oder Familien mit Migrationsgeschichte – hier haben alle die gleiche Chance. Ob Inobhutnahme, Kurzzeitpflege oder die Aufnahme eines Kindes bis zum achtzehnten Lebensjahr – PKD und ASD stehen zur Seite.

Evaluation der Beiträge für Tageseinrichtungen im Westerwaldkreis
Bereits im Juni 2021 wurden die Elternbeiträge für die Tagesbetreuung von U2-Kindern, Kindern über zwei Jahren und Schulkindern festgesetzt. Zum 1. Juli läuft diese aus. Die Beitragstabellen, einsehbar auf der Internetseite des Westerwaldkreises, zeigen, dass in der Einkommensstufe bis 21.000 Euro die Beiträge meist erlassen wurden. Vorschläge der SPD zur Erweiterung der Skalierung um drei weitere Berechnungsgrundlagen nach dem bereinigten Nettoeinkommen, dementsprechend für höhere Einkommensgruppen steigende Beiträge, und eine Reformierung der Einteilung der Einkommensgruppen durch die FDP konnten nicht umgesetzt werden. Die Aufhebung der Befristung wurde mit fünfzehn Ja-Stimmen zu zwei Nein-Stimmen und einer Enthaltung verabschiedet.

Gewährung von Nebenleistungen in der Jugendhilfe
Was im Beschlussvorschlag des dritten Tagesordnungspunktes noch als “vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landesjugendhilfeausschusses Rheinland-Pfalz“ stand, konnte als Status quo diskutiert werden. Auf Landesebene beschlossen, wurde auch die Empfehlung des Jugendhilfeausschusses an den Kreistag angenommen. Eine angepasste Form soll im Westerwald gelten. Diese besagt die Erhöhung des Fahrtkostenzuschusses von 0,15 Euro auf 0,25 Euro pro gefahrenen Kilometer bei der Nutzung eines Pkw für beispielsweise Heim- und Besuchsfahrten, was im Flächenlandkreis Westerwald definitiv angebracht ist. Ob eine Heimfahrt sinnvoll ist, wird von Fall zu Fall zu entscheiden sein. Oftmals brächten die Kinder Probleme mit in die Unterbringung, wenn sie von Heimfahrten zurückkämen, so Herr Sturm vom Jugendamt.

Eine Unterscheidung zwischen “bloßen Umgangskontakten“ und der “im Rahmen der Hilfeplanung erforderlichen Umgangskontakte“ bleibt im Fokus der Entscheidungsfindung. Die Intention der Kontaktaufnahme ist hierbei ausschlaggebend. Zuschüsse zur Verselbstständigung werden nur gewährt, wenn eine positive persönliche Entwicklung des jungen Menschen erkennbar ist. Die im Landesausschuss beschlossene Kostenübernahme bei Einschulung und Schulwechsel für Kinder in Vollzeitpflegeverhältnissen soll im Westerwaldkreis auch für junge Menschen, die im Rahmen der Heimerziehung untergebracht sind und für Volljährige, die stationäre Hilfe erhalten, gelten. Die Empfehlungen zur Konkretisierung der Beschlüsse des Jugendhilfeausschusses werden dem Kreistag vorgelegt.



Wichtige Angelegenheiten des Jugendamtes
Die Reform des SGB VIII, dem Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen, wird sich auf verschiedene Arbeitsbereiche des Jugendamtes auswirken und weitere Anforderungen an die Institution stellen. Hier liegt dem Landrat bereits eine Anforderung für weiteres Personal im kommenden Jahr vor. Betroffen sind auch andere soziale Schaltstellen in der Verwaltung. Veränderungen im Adoptionsrecht, im Eingliederungshilferecht gemäß SGB IX und weitere Novellierungen der Rechte des Sozialgesetzbuches bedingen Mehrarbeiten, so Sturm. Er gab in seinem Vortrag einen Überblick über die anstehende Situation und deren Tragweite für die Verwaltung. Eine abschließende Beurteilung der reformbedingten Änderungen und deren Auswirkung sei schwer möglich.

Die bedarfsgerechte Entwicklung der KITA-Betreuungsplätze für Kinder mit Beeinträchtigungen im Regelbetrieb war ebenfalls ein Thema. Das reformierte KITA-Recht zum 1. Juli 2021 sieht vor, dass Inklusionsstunden nach dem Eingliederungshilferecht zu bewilligen sind. Kinder mit Beeinträchtigung, hier handelt es sich nicht um Kinder mit reinen Verhaltensauffälligkeiten, wurden bereits in Regeleinrichtungen betreut. Die Inklusion wird Zusatzpersonal fordern und eigene Fachkräfte würden eingestellt, so Sturm. Die Kindertagesstätten Wirges und Höhn sind integrative Einrichtungen, dort sind Plätze für beeinträchtigte Kinder bereits vorgesehen.

Die Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen wurde im Rahmen der Überarbeitung des SGB VIII ergänzt. Ein junger Mensch in Notsituation – unter anderem Krankheit oder Tod eines Elternteils – wird in Zukunft auch von einem ehrenamtlich tätigen Paten unterstützt werden können. Die Beratungsdienste müssen diesen vermitteln und eine Vereinbarung mit ihm treffen, welche Leistungserbringung und Kostenübernahmen definieren.

UMA, unbegleitete minderjährige Ausländer
Ein Thema, das in die momentane Flüchtlingssituation zu passen scheint. Die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ukrainer ist jedoch gering. Sind sie nicht in Begleitung ihrer Eltern oder volljährigen Geschwister, dann sind es Verwandte des zweiten oder dritten Grades, welche die Kinder begleiten. Kann ein Verwandtschaftsverhältnis nachgewiesen werden, verbleiben die Kinder im vertrauten sozialen Verbund. Mit Stand 22. April wurden im Westerwald zehn unbegleitete ukrainische minderjährige Ausländer zugewiesen, von denen ein Kind durch Rufbereitschaft in Obhut genommen wurde und hier die Entscheidung – das sogenannte Clearingverfahren zur Abschätzung des Hilfebedarfs, der Unterbringung, des gesundheitlichen Zustandes und der gesetzlichen Vertretung – des Schwerpunktjugendamtes in Trier noch aussteht. Alle anderen haben bereits ihre Plätze gefunden.

Flüchtlingskinder in Kindertagesstätten
Kinder haben einen Anspruch auf Betreuung in einer Kindertagesstätte, sofern noch freie Plätze vorhanden sind. Die restriktiven Regelungen zur Masernimpfung und das Vorhandensein eines ausreichenden Raumangebotes erschweren die Situation. Eine Abweichung wird nicht bewilligt. Die Idee, Notgruppen zu schaffen, ist daher nicht realisierbar.

Zuschüsse für Jugendräume
Die Ortsgemeinden Astert, Bannberscheid, Dernbach, Ebernhahn, Mogendorf, Ötzingen und Siershahn stellten im März Anträge auf einen Kreiszuschuss zur Errichtung von Jugendräumen. Eine finanzielle Hilfe in Höhe von 500 Euro durch den Kreis soll hier die Vorhaben unterstützen.

Das Wohl der Kinder und Jugendliche im Fokus, das ist die Aufgabe der Jugendämter und die Sitzung des Jugendhilfeausschusses konnte an diesem Nachmittag einen regen Informationsaustausch bieten. Eine öffentliche Sitzung, die auch für Interessierte in der Jugendarbeit eine interessante Versammlung war.



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