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Nachricht vom 01.05.2022    

Vandalismus in Sessenbach: Frisch renovierte Schutzhütte beschmiert und verwüstet

Von Wolfgang Rabsch

Es verging gerade mal eine Woche seit der Renovierung der Grillhütte in Sessenbach, bis Unbekannte wieder alles verwüstet haben: Neben dem blinden Vandalismus schockieren Ortsbürgermeisterin Ina Anhäuser vor allem die Beleidigungen, Parolen und Verunglimpfungen, die an die Wände geschmiert wurden.

Fotos: Privat

Sessenbach. Ortsbürgermeisterin Ina Anhäuser ist entsetzt: "Wie kann es sein, dass eine Woche nach der Renovierung der Säsemer Schutzhütte diese wieder beschmiert und demoliert wurde? Im Zuge der großen Frühjahrsputzaktion in unserem Dorf haben die Jugendlichen der Kirmesgesellschaft Säsemer Queschen das Holz von Schmierereien gesäubert, defektes Material ausgetauscht und alles gestrichen sowie einen Holzplatz hergerichtet und die Feuerstelle besser abgesichert. Die Wander- und Freizeitsaison konnte starten." Aber es dauerte nicht lange, bis Unbekannte ihre Zerstörungswut wieder an der Hütte ausgelassen haben: Kaum eine Woche ist vergangen, bis neue Schmierereien die Wände verunstalteten, Bretter rausgetreten, Flaschen zerbrochen und wieder vieles verwüstet wurde.

Besonders schockiert ist Anhäuser aber von den Schmierereien: In den fraglichen Botschaften, die in der frisch gestrichenen und reparierten "Säsemer Schutzhütte", hinterlassen worden sind, wurde der Ortsgemeinde vorgeworfen, gegen Artikel 5 des Grundgesetztes „Meinungsfreiheit“ verstoßen zu haben. Die Meinung der Ortsbürgermeisterin dazu ist eindeutig: "Ja, jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Jedoch finden diese Rechte ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“

Zudem stellen die fraglichen Botschaften
in erster Linie eine Straftat dar, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder oder eine Geldstrafe vorsieht. Dazu kommen noch die Verwendung von verbotenen faschistischen Symbolen (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe) und diskriminierende Kommentare. In diesem Zusammenhang stellt sich die Gemeindespitze auch die Frage, "warum eine Minderheit neuerdings dazu missbraucht wird, die Straftat der Sachbeschädigung zu decken: Die LGBT-Organisationen kämpfen gegen Diskriminierung und für ihre sexuelle Orientierung!"



"Was für sinnlose und egoistische Taten!", ärgert sich die Ortschefin. "Hier geht es nicht um Dumme-Jungen-Streiche, die verfassungsfeindlichen Symbole und die Sachbeschädigung stellen eine Straftat dar, die eine Anzeige notwendig macht. Hier entstehen auch Gefahren, angefangen für Wildtiere, Spaziergänger und ihre Hunde und nicht zuletzt kann der Kindergarten hier nicht mehr rasten. Muss denn wirklich eine Anzeige bei der Polizei eingehen, Streife gefahren werden oder der öffentliche Raum überwacht werden, damit unser aller Gemeinde- Eigentum geschützt wird?"

Dabei bewenden lassen will es Ortsbürgermeisterin Anhäuser nicht. Sie kündigt empfindliche Konsequenzen an: "Ich gebe den Verursachern Zeit bis zum 15. Mai, die Schmierereien zu entfernen. Sollte dies nicht erfolgt sein, werden wir Anzeige erstatten, 250 Euro Belohnung für Hinweise auf die Verursacher aussetzen und im Zweifelsfall weitere Maßnahmen ergreifen."



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