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Nachricht vom 16.05.2022    

Ein Hochwasser- und Starkregenschutzkonzept für die VG Hachenburg

Nicht erst seit den Erkenntnissen aus der Flutkatastrophe an der Ahr, sondern schon seit 2016 beschäftigt man sich mit dem Thema "Flut" in der Verbandsgemeinde Hachenburg. Ende 2017 wurde der Auftrag zur Konzepterstellung, die zu 90 Prozent vom Land finanziert wurde, erteilt und diese wurde kürzlich den interessierten Bürgern in Hachenburg vorgestellt.

Das Hochwasserschutzkonzept für die VG Hachenburg wurde vorgestellt. (Fotos: Elke Stockhausen)

Hachenburg. Unter der Leitung von Marco Dörner, erster Beigeordneter der Verbandsgemeinde, wurde die Veranstaltung eröffnet, welche die Ortsgemeinden Borod, Giesenhausen, Hattert, Limbach, Marzhausen, Mudenbach, Welkenbach und Wied betrachtete. Für weitere Orte würde die Planung in diesem Sommer beginnen, denn es sei das Ziel, alle Gemeinden der VG Hachenburg in die Konzeption aufzunehmen, so Dörner. Die Ausarbeitungen wurden von Eckhard Hölzemann, Ingenieurbüro Hölzemann in Oberlahr, vorgetragen. Gemeinsam mit der Planeo Ingenieure GmbH erarbeitet, zeigte das Konzept Lösungswege, die Konsequenzen eines Starkregens zu minimieren. Es sei die Vorsorge, nicht der Schutz, den man bieten könne, so Hölzemann.

Die Gefahr von Starkregen kannte man in früheren Zeiten nicht. Heute verharren Wolken für längere Zeit an einer Stelle und Starkregen, mit einer Gewalt von 50 Litern pro Quadratmeter, 50.000 Kubikmeter auf einen Quadratkilometer, ergießt sich so innerhalb von ein bis zwei Stunden das Wasser, das dann seinen Abfluss vornehmlich an der Oberfläche findet. Am Beispiel des Feuerwehrhauses in Mudenbach zeigte sich, dass dort das Wasser einer Einzugsfläche von zwei Quadratkilometern seinen Weg findet.

An der ersten Brücke über den Rothenbach in Oberhattert, passiert Wasser einer Einzugsfläche von neunzehn Quadratkilometern diese Stelle. In Welkenbach wurde die Straße, von Roßbach kommend, zugebaut. Obwohl sich im darüberliegenden Wald eine Ableitung befindet, das Wasser rauscht “wie auf einer Autobahn“ über die Straße in Richtung Dorf, so Hölzemann. In der Vergangenheit wurden vom LBM bereits Gräben realisiert, die funktionieren würden. Marzhausen benötigt offene Notabflusswege, das Wasser wird hier von den umliegenden Wiesen in das Dorf gelangen. Auch hier besteht Erosionsgefahr knapp oberhalb der Bebauungsflächen. Langfristig bietet sich hier nur eine Umgestaltung der Straße im Ort an, um den Wassermassen einen möglichst unschädlichen Weg durch das Dorf zu weisen. Diese Notabflusswege werden vom Land bezuschusst.

In Marzhausen griff die Bevölkerung im Birkenweg zu Eigenmaßnahmen und Betroffene bauten Mauern um ihre Häuser. Hölzemann sah dies als “juristisch kritisch“ an, da Wasser umgeleitet würde und so andere Häuser gefährden könne. Hausöffnungen wie Kellertüren und Lichtschächte zu sichern wäre unbedenklich. Limbach, an der Kleinen Nister gelegen, habe drei Gefahrenpunkte, diese ließen sich entschärfen, so der Ingenieur. Und auch in Wied gäbe es die Möglichkeit, die Wied wieder den ursprünglichen Lauf zu ermöglichen und so Platz für das Wasser zu schaffen. Detailliert stellte der Ingenieur für alle acht Gemeinden Gefahrenstellen und passende Schutzmaßnahmen vor, die langfristig und kurzfristig realisierbar sind. Doch es wird immer nur eine Möglichkeit sein, extreme Schäden zu reduzieren.

Lösungsmöglichkeiten
Neuralgische Punkte, die zudem das Wasser stauen und durch mitgeführtes Totholz den Abfluss erschweren, sind ein Problem. Fließende Gewässer wurden in der Vergangenheit zu oft verrohrt, der Fluss braucht Platz, damit er mehr Wasser führen kann. Die Verrohrung der Bäche erweist sich, im Falle eines Anschwellens der Wassermassen, unwiderruflich als Engpass. Eine strukturierte Gewässerunterhaltung und Totholzbewirtschaftung ist notwendig. Totholz sollte bereits 50 Meter vor den Gemeinden abfangen werden, so Hölzemann. Auch im privaten Bereich sollte vermieden werden, dass Holz nahe fließender Gewässer gelagert würde. Gräben, die im Rahmen der Flurbereinigung als Auffangbecken fungieren, die Anpassung von Geländestrukturen, all dies sei denkbar, teilweise jedoch sehr kostspielig.



Für die Bevölkerung sei es der Schlamm, der durch die Abtragung der Feldkrume in das Wasser gelangt, sammelt sich in Kellern oder gar in ebenerdig gelegenen Wohnräumen. Felder in der Nähe der Gemeinden weisen eine erhöhte Erosionsgefahr auf. Hier könne man mit den Bauern sprechen, die Nutzung von Feldern gemeinsam betrachten und Lösungen finden. Auch die Bauweise, die in der Vergangenheit oftmals der Topografie des Geländes nicht angepasst wurde, führt zu Problemen. Die Bodenplatte mancher Häuser, gegossen unterhalb einer darüberliegenden Straße spricht für sich. Wasser fließt bergab und sammelt sich am tiefsten Punkt. Dementsprechend sollten in Zukunft auch Starkregenrisiken bei Bauplanerstellung berücksichtigt werden.

Im privaten Bereich empfahl er das Augenmerk auf Lichtschächte und Türen zu legen, diese könnten rechtzeitig mit Flutschotts abgedichtet werden. Rückstauklappen, die das Eintreten von Wasser aus der, bei Starkregen überlasteten, Kanalisation aufhalten. Kleine Baumaßnahmen, wie die Erhöhung der Umrandung der Lichtschächte, trügen zur Schadenminimierung bei.

Die Analyse war detailliert und wird, auf Wunsch, in den einzelnen Gemeinden vorgestellt, um eine private und kommunale Vorsorge treffen zu können. Das Wasserhaushaltsgesetz beschreibt, dass der Schutz eigenverantwortlich angefasst werden muss. Die Kosten für die Objektberatung durch einen Ingenieur im privaten Bereich wird zu 90 Prozent vom Land subventioniert, so teilte das LBM mit.

Eine für Diskussionen offene Veranstaltung, in der betroffene Bürger zu Wort kommen konnten, in der Bürgermeister klarstellten, dass sie sich überfordert fühlten. Die Gemeinden nicht allein zu lassen, das war Hölzemanns Anliegen. Er forderte die Verbandsgemeinde - vertreten durch Marco Dörner - auf, tätig zu werden. Das vorgestellte Handlungskonzept sei keine rechtliche Verpflichtung der Verbandsgemeinde, so Dörner. Der erste Beigeordnete beruhigte, dass die Verbandsgemeinde sich zur gegebenen Zeit, sobald für alle 33 Gemeinden Konzepte auf dem Tisch lägen, der Aufgabe stellen würde. (PM)



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