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Pressemitteilung vom 18.05.2022    

Ausländerbehörde arbeitet auf Hochtouren: Warum die Registrierung Geflüchteter so lange dauert

Wann werde ich endlich registriert? Wann erhalte ich endlich meine Aufenthaltserlaubnis? So oder ähnlich denken einige der aus der Ukraine geflüchteten Personen im Moment. Das ist, wie die Kreisverwaltung in Montabaur zu berichten weiß, für die Menschen aus der Ukraine auch von außerordentlicher Wichtigkeit. Aber das Verfahren ist aufwendig.

(Symbolfoto)

Montabaur. Denn erst die Registrierung und anschließende Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eröffnet den Zugang zum Arbeitsmarkt und zu den Sozialleistungen, aber auch in den wichtigen Integrationskurs und in die Schule. Wie die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung mitteilt, arbeitet die Ausländerbehörde des Westerwaldkreises mit Hochdruck daran, die zwischenzeitlich mehr als 1600 eingereisten ukrainischen Geflüchteten über das sogenannte PIK-Verfahren zu registrieren. Gleichzeitig erledigen mehrere Mitarbeiter wichtige Arbeiten im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg. Dazu gehört beispielsweise die Erfassung der Personalien für die Registrierung und Weiterleitung der Daten an die verschiedenen Behörden. Aber auch die Bearbeitung der Anträge auf die weiteren notwendigen behördlichen Dokumente wie zum Beispiel die Aufenthaltserlaubnis ist ein Teil davon. Gleichzeitig versucht die Behörde fortlaufend telefonischen Service zu ermöglichen und beantwortet auch so zahlreiche Anfragen.

Was beinhaltet eine Registrierung an der PIK-Station?
Der Name PIK-Station steht für Personalisierungsinfrastrukturkomponente. Die Technik der PIK-Station umfasst eine Kamera, ein Dokumentenprüfgerät, einen Fingerabdruckscanner, einen Drucker sowie die erforderliche Software zur Registrierung und für den Identitätsabgleich. Alle Ausländerbehörden im Bund wenden diese Technik an. Aus dem vor allem im Jahr 2015 stark gestiegenen Zugang von Asylsuchenden nach Deutschland wurde in enger Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen die Digitalisierung der Asylverfahren im Sinne eines besseren Datenaustausches vorangetrieben.

Ziel der Behörden ist die frühzeitige und umfassende Registrierung der nach Deutschland einreisenden Ausländer, insbesondere der Schutzsuchenden. Dabei soll im Rahmen der erkennungsdienstlichen Behandlung, insbesondere durch die Aufnahme der biometrischen Daten verhindert werden, dass sich eine Person mit gleichen oder ähnlichen Personalien in Deutschland anmeldet und beispielsweise doppelt Sozialleistungen bezieht. Ferner sollen aber auch Straftäter oder Personen mit einem extremistischen Hintergrund frühzeitig erkannt werden.

Für die Registrierung in der Kreisverwaltung wurden bereits im Vorfeld die im Erfassungsbogen genannten Personalien an das Ausländerzentralregister beim Bundesverwaltungsamt übermittelt. Bei der Vorsprache werden zum bereits vorhandenen Datensatz die jeweiligen Fingerabdrücke erfasst und ein biometrisches Lichtbild aufgenommen. Diese Daten werden in das Datensystem der Bundesrepublik Deutschland integriert und mit nationalen und internationalen Datenbanken abgeglichen.

Was passiert im Anschluss an die Registrierung?
Die sogenannte „Massenzustrom“-Richtlinie ist mit Beschluss bereits Anfang März in Kraft getreten. Damit gilt in allen EU-Mitgliedstaaten das gleiche unbürokratische Verfahren zur Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für die Geflüchteten aus der Ukraine. Die Schutzsuchenden können auf diese Weise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, ohne ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben die Vertriebenen aus der Ukraine Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung.

Für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis ist - genauso wie bei der Registrierung - zur Aufnahme der biometrischen Daten ebenfalls eine persönliche Vorsprache erforderlich.
Damit die ukrainischen Geflüchteten nicht mehrfach das Kreishaus aufsuchen müssen, werden im Rahmen dieser Registrierung gleichzeitig auch die biometrischen Daten für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aufgenommen. In diesem Zusammenhang müssen ebenfalls Fingerabdrücke eingelesen und Lichtbilder eingescannt werden. Sodann wird die Aufenthaltserlaubnis im Scheckkartenformat und je nach Bedarf ein Reiseausweis bei der Bundesdruckerei bestellt. Die Herstellung des Aufenthaltstitels nimmt derzeit etwa vier bis acht Wochen in Anspruch. Über die ausgestellte Aufenthaltserlaubnis erhalten die Antragsteller bis zur endgültigen Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis eine Bestätigung, sodass sie sich entsprechend ausweisen können.

Die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis gewährt den Geflüchteten unter anderem Zugang zum Arbeitsmarkt und zum Integrationskurs. Damit den Geflüchteten, die noch keinen Termin für eine Registrierung und damit für die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis haben, keine Nachteile entstehen, werden in den nächsten Tagen sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausgestellt. Dies bedeutet, dass der Aufenthalt bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich als erlaubt gilt. Mit dieser Fiktionsbescheinigung kann dann auch eine Arbeit aufgenommen oder ein Integrationskurs besucht werden. Auch kann hiermit zukünftig eine Antragstellung beim zuständigen Sozialleistungsträger erfolgen.

Diese Fiktionsbescheinigungen werden in Kürze an die jeweils zuständigen Verbandsgemeindeverwaltungen übersandt und können dort im Nachgang zu unserer Benachrichtigung von den Betroffenen abgeholt werden.



Wie lange dauert die Registrierung?
Der Vorgang der Registrierung ist aufgrund der Aufnahme der biometrischen Daten und des Datenabgleichs mit internationalen Datenbanken ein sehr aufwendiges Verfahren und dauert in der Regel etwa 30 Minuten.

Allerdings gibt es immer noch Schwierigkeiten bei der Anwendung der PIK-Station. Besonders viele Probleme entstehen dadurch, dass die Leitungen für den Datenabgleich durch den gleichzeitigen Zugriff von allen Ausländerbehörden im Bund überlastet sind und es dadurch zu Netzwerkabbrüchen kommt. Aufgrund der Beschwerden der Ausländerbehörden sind die Leitungen zwar stabiler geworden. Jedoch passiert es immer wieder, dass keine Verbindung zu den Datenbanken aufgebaut werden kann und eine Registrierung nicht möglich ist. Diese Unzulänglichkeiten stellen sowohl die unmittelbar Betroffenen, als auch die Mitarbeiter der Ausländerbehörde auf eine arge Geduldsprobe. Die Kolleginnen und Kollegen der Ausländerbehörde sind Tag für Tag bemüht, so viele Geflüchtete wie möglich für eine Registrierung vorzuladen. Sie scheitern dabei dann aber an einer nicht funktionierenden PIK-Station, auf deren Funktionstüchtigkeit sie selbst nur bedingt Einfluss haben.

Warum wird nicht an mehreren PIK-Stationen registriert?
Im Nachgang zu der Flüchtlingswelle wurden die Ausländerbehörden verpflichtet, eine PIK-Station zur Registrierung illegal eingereister Personen vorzuhalten. In Anbetracht der geringen Anzahl von zu registrierenden Personen war seither eine PIK-Station vollkommen ausreichend. Weitere PIK-Stationen waren nicht zuletzt auch in Anbetracht der hohen Anschaffungs-und Wartungskosten nicht zu rechtfertigen gewesen, sodass die meisten Ausländerbehörden im Land nur im Besitz eines entsprechenden Erfassungsgerätes sind.
Unmittelbar zu Beginn des Ukraine-Kriegs wurde eine weitere PIK-Station bestellt. Aufgrund von Lieferproblemen der Bundesdruckerei ist aber unklar, wann diese bereitgestellt werden kann.

Wie reagiert die Ausländerbehörde, damit mehr Personen registriert werden können?
Erweiterte Arbeitszeiten:
Zur Verbesserung der Situation hat die Ausländerbehörde ihre Arbeitszeiten in der Woche ausgedehnt und arbeitet nun durchgängig nicht nur wochentags, sondern auch an den Wochenenden.
Online-Terminvereinbarung:
Normalerweise können Personen sich unter anderem für die Beantragung eines Aufenthaltstitels selbständig online einen Termin auf der Homepage des Kreises buchen. Da man aufgrund des hohen Zustroms an ukrainischen Geflüchteten und der hohen Arbeitsbelastung den Wünschen der weiteren Kundschaft anderer Nationen nicht mehr in der gebotenen Form gerecht werden konnte, wurde ein Sachgebiet Ukraine geschaffen. Dieses Sachgebiet Ukraine ist vom Tagesgeschäft der Ausländerbehörde abgekoppelt und mit zusätzlichen Aushilfskräften verstärkt worden. Im Gegensatz zur üblichen Verfahrensweise hat hier bislang die Ausländerbehörde Registrierungstermine nach Antragseingang vergeben.

Aus den zahlreichen Anrufen wird deutlich, dass bei einigen Geflüchteten der Wunsch besteht, selbständig Termine für eine Registrierung, Abholung des Aufenthaltstitels etc. einbuchen zu können. Daher wird es künftig an zwei Tagen in der Woche möglich sein, selbständig Termine für eine Registrierung zu reservieren. Dieses Zeitfenster wird zunächst nur monatsweise geöffnet, um die Vorgehensweise evaluieren zu können.
Parallel dazu werden an den anderen Tagen – wie bisher – nach dem Datum der Antragstellung die Personen vorgeladen und bei Bedarf, zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzangebot, priorisiert.

Für die Aushändigung der Aufenthaltstitel werden die Personen künftig darüber informiert, dass der Aufenthaltstitel zur Abholung bereitliegt und gebeten, online einen Termin zu vereinbaren.

Wie die Kreisverwaltung mitteilt, kann die telefonische Erreichbarkeit der Ausländerbehörde derzeit nicht weiter ausgebaut werden. Ansonsten kann die Registrierung der Geflüchteten nicht mit dem nötigen Nachdruck erfolgen. Daher empfiehlt die Ausländerbehörde etwaige Fragen nach Möglichkeit schriftlich an das Ukraine-Postfach (ukraine@westerwaldkreis.de) zu richten. Fragen anderer ausländischer Mitbürger können bei eingeschränkter telefonischer Erreichbarkeit gerne an das allgemeine Postfach (ausländerbehoerde@westerwaldkreis.de) gerichtet werden. Die Ausländerbehörde ist trotz des Ukraine-Kriegs bemüht, auch deren Anliegen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Registrierungen, Erteilungen von Aufenthaltstiteln und Aushändigungen der Dokumente für ukrainische Geflüchtete erfolgt ab sofort am rückwärtig gelegenen Eingang zum Peter-Paul-Weinert-Saal des Kreishauses.

(Pressemitteilung der Kreisverwaltung Westerwaldkreis)



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