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Nachricht vom 04.05.2011    

Gerade vor der Reisezeit Artenschutz beachten

Rechtzeitig vor der Urlaubszeit zeigt die Kreisverwaltung im Kreishaus eine Artenschutz-Ausstellung mit Hinweisen von welchen Produkten der Urlauber besser die Finger lassen soll.

Montabaur. „Wenn im Urlaub Elfenbein, Schmuck aus Elefantenhaar, Nashorn oder andere Produkte auf Märkten angeboten werden, sollten Reisende unbedingt auf einen Kauf verzichten. Damit kann jeder einzelne zum Schutz dieser bedrohten Arten beitragen“, empfiehlt Hannelore Hahlbrock, bei der Kreisverwaltung in Montabaur unter anderem zuständig für den Artenschutz.

Auch das Interesse an Reptilledererzeugnissen sei nach wie vor sehr groß. Besonders beliebt sind Produkte aus Krokodil-, Riesenschlangen- oder Waranleder. Krokodile werden heute in großem Umfang in Farmen gezüchtet. Daher gibt es für Krokodil- Lederprodukte Sonderregelungen, um den Touristen den persönlichen Gebrauch zu erleichtern.

Lebende Tiere handeln sich niemals als spontane Urlaubssouvenirs. „Sogar lebende Affen werden aus falsch verstandener Tierliebe immer wieder von Fernreisen mitgebracht“, weiß die Artenschützerin aus Erfahrung.

Auch Korallen-, Schnecken- und Muschelarten sind gefährdet und dürfen nur mit Cites-Dokumenten eingeführt werden. Das gilt für die Korallenkette ebenso wie für eine zufällig am Strand gefundene Fechterschnecke. Der Zollbeamte kann im Nachhinein nicht mehr feststellen woher die Exemplare tatsächlich stammen.
Geschützt sind alle Meeresschildkröten, Seepferdchen und Störe einschließlich aller aus ihnen hergestellten Erzeugnisse wie Kaviar, Leder, Schildpatt oder Fleisch.
Vorsicht ist bei der Einfuhr von Vögeln und Insekten geboten. Alle Papageien, Greifvögel, Eulen und Kolibris und viele andere Vogelarten sind geschützt. Selbst einzelne Federn dieser Vogelarten fallen unter die Bestimmungen. Das gilt auch für Produkte wie Masken, Pfeile, Kopfschmuck oder so genannte indianische „Dreamcatcher“.



Einfuhrbeschränkungen gelten auch für alle gefleckten Großkatzen, wie Tiger, Leopard oder Ozelot, aber auch für Bären, Wölfe und Affen. Nicht nur für die Felle, sondern auch für Krallen, Knochen, Schäden und Zähne dieser Tiere.

Vom Aussterben bedrohte Tiere und Pflanzen fallen unter die Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (Cites). Cites schützt heute etwa 7.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten. Beschränkungen gelten dabei nicht nur für den Handel mit lebenden Exemplaren, sondern auch für alle Produkte, die aus diesen Tier- und Pflanzenarten hergestellt sind.
So regelt Cites nicht nur den kommerziellen Handel sondern es gilt auch für Touristen, die „nur ein Souvenir“ aus dem Urlaub mitbringen. Jeder Reisende kann bedrohten Tieren und Pflanzen helfen, indem er auf die entsprechenden Mitbringsel verzichtet oder die vorgeschriebenen Dokumente besorgt.

Für Interessierte Besucher liegen kostenlose Info-Broschüren des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) bereit sowie eine Veröffentlichung für Kinder mit Naturschutzthemen. Die Ausstellung läuft bis zum 10. Juni und kann während der Dienstzeit besichtigt werden.



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