Amtsgericht Montabaur: Polizisten auf das Übelste beleidigt
Von Wolfgang Rabsch
Beim Strafrichter des Amtsgerichts Montabaur stand wieder einmal ein Fall des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, in Tateinheit mit massiver Beleidigung an. Unter dem Vorsitz von Richter Jörg Staatsmann fand die Verhandlung statt, zu welchem der 27-jährige Angeklagte mitsamt seinem Verteidiger erschienen war.
Montabaur. Die vorgeworfenen Taten häufen sich in letzter Zeit gewaltig, anscheinend ist aktuell ein gesellschaftliches Problem aufgetaucht, welches mangelnden Respekt und Ablehnung von Ordnung mit sich bringt. Diese Behauptung wird durch unzählige Verfahren vor den Amtsgerichten untermauert, bei denen Angehörige der Polizei, der Feuerwehren und der Sanitätsrettungsdienste von Behinderungen bei Einsätzen, von Beleidigungen und sogar von Körperverletzungen berichten.
Anklage der Staatsanwaltschaft Koblenz mit erheblichen Vorwürfen
Der Angeklagte wurde in Puderbach volltrunken auf einem Gehweg aufgefunden und zwecks Untersuchung in das Krankenhaus nach Selters transportiert. Dort ließ er keine Behandlung durch das ärztliche Personal zu, begann zu randalieren, so dass es erforderlich war, Beamte der Polizeiinspektion Montabaur anzufordern. Als der Angeklagte die Polizeibeamten sah, drehte er vollends durch, er wehrte sich gegen eine Fixierung, schlug und trat nach den Beamten. Beim erneuten Versuch, den Angeklagten zu fixieren, ging dieser zu Boden und schlug mit dem Gesicht auf, und zog sich dabei eine Platzwunde zu. Nunmehr begann der Angeklagte vulgär die Polizeibeamten zu beleidigen: "Ich kriege euch noch alle, ihre Missgeburten, ihr Schwuchteln, Wichser, Hurensöhne, Scheißbullen, Fotzen. Ich werde euch die Finger abschneiden."
Den Beamten gelang es trotzdem, den Angeklagten zu fixieren, um ihn zur Entnahme einer Blutprobe mitzunehmen. Dazu wurden ihm die Handfesseln entfernt. Diesen Moment nutzte der Angeklagte aus, um erneut um sich zu schlagen und zu treten. Er ging auch erneut auf die Polizeibeamten los, die ihn nur durch einen Schlag ins Gesicht stoppen konnten. Die Blutprobe erbrachte eine Blutalkoholkonzentration von 2,52 Promille. Es fanden keine Erörterungen zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung statt.
Dem Angeklagten tat vor Gericht das Geschehene unendlich leid
Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht persönlich zu den Tatvorwürfen, sondern folgte einer Erklärung seines Verteidigers. Dieser führte aus, dass die Tatvorwürfe im Großen und Ganzen eingeräumt werden und ihm alles sehr, sehr leidtäte. Zum Tatzeitpunkt hätte der Angeklagte sich in einer Alkoholtherapie befunden, der Auslöser für das totale Besäufnis wäre der Tod seines Hundes gewesen, den er über alles geliebt habe und während seiner Therapie bei einem Bekannten untergebracht gewesen wäre. Im Krankenhaus wollte er nur zu seinem Hund, doch die Lage eskalierte, als die Polizei ihn nach Waffen durchsuchte. Weil die Beamten ihm ein Bein stellten, schlug er mit dem Gesicht auf und blutete stark. Die Wortwahl der Beleidigungen bestreitet er nicht, obwohl er sich kaum daran erinnern könnte.
Der Vorsitzende erteilte den rechtlichen Hinweis, dass die Anwendung des Paragraphen 114 Strafgesetzbuch infrage kommt. Es wurden diesbezüglich keine weiteren Anträge gestellt. Dass der Angeklagte kein unbeschriebenes Blatt ist, wurde klar, als der Vorsitzende seinen Bundeszentralregister verlas, in welchem sich elf Eintragungen befinden. Querbeet eine Reise durch das gesamte Strafgesetzbuch, so unter anderem wegen Diebstahls, Verstoß gegen das Waffengesetz, Verkauf von Drogen an Minderjährige, Trunkenheit im Verkehr, sowie Handel mit Betäubungsmitteln. Wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Verstoß gegen das Waffengesetz bringt der Angeklagte vom Amtsgericht Castrop-Rauxel eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten mit, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte machte nunmehr einige Angaben zu seiner Person: "Mit dem Trinken habe ich mit 15 Jahren begonnen, machte eine Lehre zum Fleischereifachverkäufer, und wollte danach noch eine Metzgerlehre beginnen. doch das scheiterte, weil ich da schon viel getrunken habe. Mit 18 Jahren hatte ich die erste Entgiftung, bis heute habe ich rund 30 Entgiftungen hinter mich gebracht, schätze ich. Die momentane Therapie, die ich am 5.1. 2022 begonnen habe, werde ich durchstehen, da diese am 5. Juli 2022 endet. ich bin ledig, ich habe keine Kinder, Drogen habe ich nur hin und wieder konsumiert. Ich will mein Leben wieder auf die Reihe kriegen."
Staatsanwaltschaft sagt, es reicht jetzt, keine Bewährung mehr
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beantragte den Angeklagten wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, in Tateinheit mit Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigungen in zwei Fällen und unter Einbeziehung des Urteils des Amtsgerichts aus Castrop-Rauxel, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten zu verurteilen und dabei verminderte Schuldfähigkeit anzunehmen.
Der Verteidiger beantragte eine milde Gesamtfreiheitsstrafe zur Bewährung auszusprechen, unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit. Der Angeklagte schloss sich in seinem letzten Wort den Ausführungen seines Verteidigers an.
Angeklagter kommt mit einem blauen Auge davon
Nach kurzer Beratung verkündete Richter Staatsmann das Urteil: Der Angeklagte wird, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung jedoch zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage hat der Angeklagte die begonnene stationäre Therapie fortzusetzen und straffrei zu leben.
Dem erleichterten Angeklagten gab der Vorsitzende noch einige salbungsvolle Worte mit auf den Weg: "Sie wissen schon, wenn Sie wieder zur Flasche greifen, und rückfällig werden, dann haben Sie Ihre letzte Chance vertan, weil sie längere Zeit einsetzen werden."
Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen abgegeben, das Urteil ist also noch nicht rechtskräftig.
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