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Nachricht vom 17.06.2022    

Übungseinsatz im Amtsgericht Montabaur: Medizinischer Notfall

Zu Übungszwecken fand folgender Einsatz statt: „Am Dienstagmorgen, um 09.04 Uhr kommt es während einer Gerichtsverhandlung zu einem medizinischen Notfall. Ein Zeuge ist plötzlich bewusstlos zusammengesackt. Er reagiert und atmet nicht mehr. Jetzt ist schnelle und effektive Hilfe erforderlich.“

Foto: Privat

Montabaur. Über die Notrufnummer 112 wurden Rettungswagen (RTW) und Notarzt (NEF) von der Richterin im Sitzungssaal angefordert. Nach Meldung des Notfallortes und der Lage sind weitere telefonische Anweisungen vom Leitstellendisponenten zum Vorgehen am Patienten entbehrlich, da schon ein erfahrener Ersthelfer im Gerichtssaal eintraf. Während aus der ebenfalls verständigten Wachtmeisterei ein Wachtmeister sofort mit dem im Gericht vorhandenen AED (automatisierter externer Defibrillator) zum Sitzungssaal eilte, organisierte ein anderer die Einweisungen der beiden erwarteten Rettungsteams, nämlich RTW und NEF.

Im Sitzungssaal blieben nur noch Personen, die für die Hilfeleistung benötigt wurden. Da der Zeuge keine Atmung und keinen Puls mehr hatte, mussten bei ihm schnellstmöglich Herzdruckmassage und Beatmung durchgeführt werden; dies im Verhältnis von möglichst 30 Kompressionen auf die Mitte des Brustbeins mit einer Drucktiefe von etwa fünf Zentimetern und einer Frequenz von 100 bis 120/min zu zwei Beatmungen. Auf dem entblößten Brustkorb wurden zudem die zwei Klebeelektroden des AED gemäß der Bebilderung und zudem akustischen Ansage des Geräts aufgeklebt. Der AED forderte über seine Sprachansage nach Analyse eines Kammerflimmerns die Abgabe eines Elektroschocks.



Nach Sicherstellung, dass dabei kein Helfer den Patienten berührte, wurde die dafür vorgesehene, aufleuchtende „Schocktaste“ gedrückt. Die Reanimation des weiterhin regungslosen Patienten wurde nach der Defibrillation sofort fortgesetzt. Fünf Minuten nach dem Notruf trafen RTW und nach einer weiteren Minute NEF am Gericht ein. Bis zur Übernahme des Patienten durch das im Gebäude eingewiesene Rettungsdienstpersonal wurde die Reanimation fortgesetzt.

Es war nur eine Übung, aber: Der plötzliche Herztod gilt in Deutschland als die häufigste Todesursache. Jeder kann als Patient betroffen sein - jeder kann aber auch helfen und mit wenigen Handgriffen Leben retten. Deshalb ist es wichtig, solche Notfälle immer mal wieder „durchzuspielen“.

Nach dem unangekündigten Übungseinsatz wurden noch wichtige lebensrettende Erstmaßnahmen, unter anderem das Absetzen eines Notrufs, die Einweisung von Rettungskräften und Patientenlagerungen besprochen.

Dank gilt dem DRK-Kreisverband Westerwald e.V., der auch für diese Übung wieder eine Simulationspuppe zur Verfügung stellte.


Mehr dazu:   Blaulicht  
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