Ex-Polizist aus Westerwaldkreis kommt mit Bewährungsstrafe davon
Von Wolfgang Rabsch
Ihm werden Volksverhetzung und Handel mit Drogen vorgeworfen werden - nun wurde die Hauptverhandlung beim Schöffengericht Montabaur gegen einen Mann aus dem Westerwaldkreis fortgesetzt. Der Angeklagte gab sich reuig und konnte damit offenbar überzeugen.
Region. Der Verteidiger des Angeklagten verlas eine schriftliche Erklärung, in der eingeräumt wird, dass der Angeklagte Betäubungsmittel größtenteils zum Eigenbedarf erworben habe, aber auch für Bekannte aus Gefälligkeit beschafft hatte. Wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung durch Verwendung verfassungsrechtlicher Symbole und Schriften räumt der Ex-Polizist sein Fehlverhalten ein und betont, dass er nicht beabsichtigt habe, die Bevölkerung aufzuhetzen. Ihm sei im Nachgang klar geworden, dass er sich strafbar gemacht hab, und dass er diese Taten zutiefst bereue. Er sei absolut clean und konsumiere keine Drogen mehr, was durch ärztliche Atteste belegt werden könne. (Der WW-Kurier berichtete hier.)
Die Fortsetzung der Hauptverhandlung begann mit einer Verteidigererklärung, der die Presse ins Visier nahm, und diese beschuldigte, durch ihren Bericht von der letzten Hauptverhandlung, das private Umfeld des Angeklagten zerstört zu haben. Deshalb sei der Angeklagte von allen Ehrenämtern bei der Feuerwehr zurückgetreten, er gibt der Presse die Schuld an diesen Maßnahmen. (Stellungnahme des Reporters siehe unten.)
Die Beweisaufnahme wurde fortgeführt mit der Vernehmung eines Zeugen, der wohl aus der Drogenszene stammt, und nach Belehrung die Aussage verweigerte, weil er sich eventuell hätte selbst belasten können. Aufschlussreich war die Vernehmung eines weiteren Zeugen, eines Kriminalbeamten, der in der Drogenkriminalität ermittelt. Sehr interessant waren die Synonyme, die im Drogensprech benutzt werden: Coke, Schnee, Nase, Zucker, Kristalle, Red Bull und Emma, sowie Karotten und Möhren, wobei das Synonym Karotte sehr wahrscheinlich für Kokain stehen würde. Keta ist das Codewort für Ketamin, ein Medikament zur Einleitung und Durchführung einer Vollnarkose. Ein Großteil dieser Wörter ist in den ausgewerteten Chatprotokollen des Angeklagten nachzuweisen gewesen.
Der Bundeszentralregister des Angeklagten wies keiner Eintragungen auf. Er verzichtete auf das Eigentum, und die Rückgabe der beschlagnahmten Gegenstände. Die Vorsitzende, Richterin Bommel, erklärte noch, dass keine Gespräche zur Herbeiführung einer tatsächlichen Verständigung stattgefunden haben. Sodann wurde die Beweisaufnahme geschlossen.
Plädoyers von Generalstaatsanwaltschaft und Verteidigung
Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz erklärte, dass der Angeklagte in allen der ihm vorgeworfenen Straftaten überführt und zu verurteilen sei. Er beantragte daher eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr, die jedoch zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Als Bewährungsauflagen soll der Angeklagte in den nächsten drei Monaten die Drogenberatung zu Gesprächen aufsuchen, innerhalb eines Jahres vier Drogenscreenings auf eigene Kosten durchführen, und 1.800 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen, die Bewährungszeit soll drei Jahre betragen. Am Ende seines Plädoyers sprach der Generalstaatsanwalt den Angeklagten nochmals persönlich an: „Sie haben ein Doppelleben geführt, und sich dabei eine Fassade aufgebaut. Wenn sie Nazi- Parolen und verfassungsfeindliche Symbole posten und teilen, kann man das von keiner Seite her als humoristisch oder als Spaß abtun. Sie scheinen aber gerade noch so die Kurve bekommen zu haben.“
Der Verteidiger stellte keinen dezidierten Antrag, eine milde Strafe zur Bewährung stellte er in das Ermessen des Gerichts, da der Angeklagte den Großteil der Drogen zum Eigenkonsum beschafft habe, und nur kleine Mengen fast ohne Gewinn verkauft habe, zudem habe er von Anfang an mit den Ermittlungsbehörden kooperiert. In seinem letzten Wort betonte der Angeklagte noch einmal, dass er keine rechte Gesinnung habe, sich total davon abgewandt habe und er hoffe, dass er, wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wieder seinen Ehrenämtern bei der Feuerwehr nachgehen kann.
Urteil im Namen des Volkes
Nach Beratung verkündete die Vorsitzende Richterin das Urteil: Der Angeklagte wird, unter Freisprechung im Übrigen, wegen der ihm vorgeworfenen Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, wobei diese zur Bewährung ausgesetzt wird. Die Bewährungszeit beträgt drei Jahre. Als Auflage hat er innerhalb von zwei Jahren acht Drogenscreenings auf eigene Kosten durchzuführen. Weiterhin muss er 1.500 Euro, in monatlichen Raten zu je 150 Euro, an „Aktion Courage e. V. - Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ zu zahlen.
Zur Begründung führte die Vorsitzende an, dass er die Schuld nicht bei anderen suchen solle, da er sein geplantes Leben selbst zerstört habe. Seine Reue sei glaubhaft gewesen und so könne man ihm eine günstige Sozialprognose attestieren. Dass er jetzt Verantwortung übernommen hat und sich dieser gestellt habe, müsste ebenfalls positiv bewertet werden.
Nach erfolgter Rechtsmittelbelehrung wurden keine Erklärungen abgegeben. Vorsorglich der Rechtskraft des Urteils wurde Bewährungsbelehrung erteilt. (Wolfgang Rabsch)
Stellungnahme des Autors zur Eingangserklärung des Verteidigers:
Wenn man ein günstiges Urteil erreichen will, und den Täter zum Opfer umfunktioniert, dann wird der Presse halt Meinungsbildung vorgeworfen. Ich habe keinen Grund mich zu rechtfertigen, habe nur das weitergegeben, was in der öffentlichen Hauptverhandlung zur Sprache kam, im Gegenteil, Ich habe noch vieles weggelassen, was die Identität des Angeklagten noch eher hätte aufliegen lassen können. Daraus zu schließen, dass die Anonymisierung des Angeklagten mit der Angabe, dass es sich um einen Mann aus dem Westerwaldkreis handelt, zu seinem Rücktritt von den Ehrenämtern geführt habe, und damit auch das Leben des Angeklagten zerstört wurde, ist ein Angriff auf die Pressefreiheit, den ich so nicht stehen lassen kann. (Wolfgang Rabsch)
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