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Nachricht vom 15.08.2022    

Wurde eine 13-Jährige vergewaltigt?

Von Wolfgang Rabsch

Das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht Montabaur, unter dem Vorsitz von Richter Dr. Orlik Frank-Piltz, hatte ein heikles Verfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung zu verhandeln. Wenn sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Koblenz als wahr herausstellen sollten, hätte der 20-jährige Angeklagte mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe zu rechnen.

Symbolfoto: Wolfgang Rabsch

Montabaur. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, mit einem 13-jährigen Mädchen gegen deren Willen, in einem Ort in der Verbandsgemeinde Diez, gewaltsam den Geschlechtsverkehr ausgeübt zu haben. Über Snapchat hatte der Angeklagte Kontakt zu dem 13-jährigen Mädchen aufgenommen. Über Messenger wurden Nachrichten ausgetauscht, die sich mit Alltagsthemen befassten, wobei das Mädchen auch gesagt oder geschrieben hätte, dass sie erst 13 Jahre alt sei.

Schließlich habe man sich im Juli 2020 verabredet sich zu treffen. Der Angeklagte soll das Mädchen mit einem Pkw abgeholt haben und das angebliche Opfer setzte sich auf den Beifahrersitz. Nach einiger Zeit legte der Angeklagte seinen Arm um sie und forderte sie zum Oralverkehr auf. Die 13-Jährige weigerte sich und lehnte ab. Daraufhin kippte der Angeklagte die Sitzlehnen zurück, drückte das Mädchen auf den Sitz, öffnete seine Hose und vollzog ungeschützten Geschlechtsverkehr. Er ließ erst von den Mädchen ab, als ein Handy klingelte.

Für die Staatsanwaltschaft lag ein besonders schwerer Fall der Vergewaltigung vor, die mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren bestraft werden kann. Der Bundeszentralregisterauszug (BZR) hatte keine Vorstrafen des Angeklagten vorzuweisen.

Der Angeklagte war aussagewillig und bestritt kategorisch, die ihm vorgeworfene Vergewaltigung begangen zu haben: „Es ist richtig, dass ich mit dem Mädchen per Snapchat gechattet und geschrieben habe, jedoch war das alles belangloses Zeug und nichts Sexuelles. Ende August 2020 habe ich den Kontakt zu dem Mädchen abgebrochen, weil ich inzwischen eine Freundin kennengelernt hatte. Der Kontakt zu dem Mädchen bestand lediglich über eine Zeitdauer von eineinhalb Monaten. Bei Snapchat ist nichts wie es scheint, da alles ohne Klarnamen stattfinden kann und man mit falschen Identitäten chatten kann. Ich wusste nicht, dass das Mädchen erst 13 Jahre alt war, vom Alter war nie die Rede. Erst durch einen Bekannten habe ich erfahren, dass sie in ihrem Umfeld erzählte, ich hätte sie vergewaltigt." Gleichzeitig sagte der Zeuge auch, dass er wüsste, dass die 13-Jährige unter erheblichen psychischen Problemen leiden würde, so äußerte sich der Angeklagte zu dem Tatvorwurf.



Als erste Zeugin wurde die Mutter der Geschädigten in den Sitzungssaal gerufen und belehrt. Da im Vorfeld der Vernehmung bereits klar war, dass die Mutter zu dem psychischen Zustand ihrer Tochter befragt werden würde und dabei die Möglichkeit bestand, dass die persönlichen Schutzrechte der Tochter verletzt werden könnten, wurde die Vernehmung der Mutter unter Ausschluss der Öffentlichkeit durchgeführt.

Es folgte eine über eine Stunde dauernde Vernehmung der Mutter, von der natürlich keine Details nach außen gedrungen sind. Richter Dr. Orlik Frank-Piltz gab anschließend bekannt, dass bezüglich der Geschädigten ein Gutachter beauftragt werden soll, um eine aussagepsychologische Begutachtung durchzuführen. Die Hauptverhandlung wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. (Wolfgang Rabsch)



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