Immer wieder tauchen Anzeigenbetrüger auf
Immer wieder versuchen Anzeigenbetrüger, Anzeigen mit Taschenspielertricks zu ergaunern. Dabei können Anzeigen für den Kreis nur mit Empfehlungsschreiben aquriert werden. Darauf hat jetzt die Kreisverwaltung hingewiesen.
Westerwaldkreis. Immer wieder fallen seriöse Unternehmen auf unseriöse, aber bestens geschulte Anzeigenverkäufer herein. Das dicke Ende des Verkaufsgesprächs, in dem der gewiefte Anzeigenvertreter schnell noch einen Sonderrabatt einräumt, um den Abschluss zu beschleunigen, ist dann sehr oft ein teures Anzeigen-Abo, das über einen längeren Zeitraum laufen kann. Oft erscheint die bestellte Anzeige noch nicht einmal oder nur in einer bescheidenen Auflage und dazu noch in einer mangelhaften Aufmachung.
Der hereingefallene Auftraggeber hat dann das Nachsehen und steht den Forderungen des Verlages in aller Regel meist hilflos gegenüber. Nachweise der Täuschung oder sogar des Betruges sind nur schwerlich zu erbringen. Erst beim späteren Lesen des Kleingedruckten in den Vertragsunterlagen werden dem gutgläubigen und geleimten Unternehmer die Augen geöffnet.
Immer wieder versuchen dubiose Verlage gegenüber ihren Kunden, Anzeigen für eine Kreiskarte oder eine Kreisbroschüre zu verkaufen. Nicht selten reden sie sich bei der Frage nach einem Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung so geschickt heraus, dass es auch ohne dieses Schreiben zum Vertragsabschluss kommt. So wieder einmal geschehen vor wenigen Wochen im nördlichen Kreisteil. Das vom Unternehmer angesprochene Empfehlungsschreiben der Kreisverwaltung habe er in seinem Auto liegen, so der findige Anzeigenverkäufer, der daraufhin seinen Auftrag ohne das Empfehlungsschreiben vorzulegen, bekam. Ein anderes Mal gab er zum Besten, ein Empfehlungsschreiben sei seit einem Jahr nicht mehr üblich und erforderlich. Dieser hellhörige Unternehmer verwies nach dieser Aussage den trickreichen Herren des Verlages kurzerhand aus dem Haus.
Offizielle Kreiskarten und Kreisbroschüren gibt der Westerwaldkreis immer wieder mit seriösen Verlagen heraus. Nur diese Verlage haben ein vom Landrat des Westerwaldkreises persönlich unterzeichnetes Original-Empfehlungsschreiben (keine Kopie!) dabei. Und nur in diesen Fällen garantieren Verlag und Westerwaldkreis eine seriöse Abwicklung. Manchmal hilft ein Anruf bei der Kreisverwaltung, um in solchen Fällen die "Spreu vom Weizen" zu trennen und sein Geld nicht für wertlose Werbung auszugeben.