Kreistag fordert Erhalt des Oberlandesgerichts in Koblenz
Der Kreistag des Westerwaldkreises fordert den Erhalt des Oberlandesgerichts in Koblenz. In der jüngsten Sitzung stimmte eine große Mehrheit einer von der CDU-Fraktion eingebrachten Resolution zu, in der der Fortbestand des OGG gefordert wird.
Montabaur. Mit einer großen Mehrheit stimmte der Kreistag des Westerwaldkreises einer von der CDU eingebrachten Resolution zu, die den Fortbestand des Oberlandesgerichtes in Koblenz fordert. Auf Antrag der FWG wurde zusätzlich beschlossen, dass der Kreis Mitglied im Freundeskreis des OLG und der Generalstaatsanwaltschaft wird. Den Gegenantrag der SPD-Fraktion, in dem sie sich zwar grundsätzlich mit dem Ansinnen der Landesregierung aus Spargründen einverstanden erklärt, aber auch Forderungen stellen wollte, wurde von der Mehrheit abgelehnt. Der CDU-/FWG-Vorschlag erhielt am Ende 22 Ja-Stimmen, der SPD-Antrag 12. Vorausgegangen waren teils emotionale Diskussionen. Die von der CDU vorgeschlagene Resolution begründete für die CDU-Fraktion Dr. Stephan Krempel: Mit der Entscheidung, das OLG im südlichsten Zipfel von Rheinland-Pfalz, in Zweibrücken anzusiedeln, blieben die Bürger dabei auf der Strecke, und die Infrastruktur im Norden des Landes und damit der Westerwald werde erheblich geschwächt: "Wenn Sie von Hachenburg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu einem Termin in Zweibrücken wollen, müssen Sie fünf Mal umsteigen, benötigen gut neun Stunden und müssen am Vorabend losfahren." Deshalb sei der geplante Umzug auch aus ökologischer Sicht Unfug.
Hier die vom Kreistag beschlossene Resolution im Wortlaut:
"Der Kreistag des Westerwaldkreises fordert den Erhalt des Oberlandesgerichts in Koblenz. Sofern die Landesregierung beabsichtigt, den Standort Koblenz zu schließen, wird eine solche Entscheidung die Infrastruktur im Norden des Landes Rheinland-Pfalz und damit auch die Region Westerwald erheblich schwächen, ohne dass diesen Nachteilen nennenswerte Vorteile entgegenstehen. Für die bekannt gewordenen Pläne der rot-grünen Landesregierung, die den Standort Koblenz des Oberlandesgerichts schließen und nach Zweibrücken verlegen will, gibt es keine sachliche Begründung, die behaupteten Einsparungen werden sich nicht erzielen lassen. Der Standort Koblenz ist räumlich und personell gut ausgestaltet und wird strukturell zur Ausübung der Rechtsprechung im nördlichen Rheinland-Pfalz benötigt. Die Zusammenführung am Standort Zweibrücken ist nicht akzeptabel, da dies für Richter, Mitarbeiter und sonstige Prozessbeteiligte einschließlich der beteiligten Behördenvertreter eine unzumutbare räumliche Entfernung darstellt. Die Verlegung wäre insofern mit stundenlangen Anreisezeiten und erheblichen Reisekosten für die Recht suchenden Bürgerinnen und Bürger unserer Region verbunden, so dass insbesondere sozialschwachen Bürgern der Zugang zur Rechtsprechung des Oberlandesgerichts faktisch verwehrt bleibt. Aufgrund der großen räumlichen Entfernung und der unzureichenden Anbindung von Zweibrücken an den öffentlichen Personen- und Nahverkehr ist die Verlegung in den Süden von Rheinland-Pfalz auch unter ökologischen Gesichtspunkten nicht vertretbar. Die Landesregierung wird deshalb aufgefordert, diese Zielsetzung aus der Koalitionsvereinbarung aufzugeben und den Standort Koblenz als OLG-Sitz zu erhalten. Darüber hinaus erfolgt mit sofortiger Wirkung der Beitritt des Westerwaldkreises in den Verein ´Pro Justiz Rheinland e.V. – Freundeskreis des Oberlandesgerichts Koblenz und der Generalstaatsanwaltschaft´."
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