Pressemitteilung vom 16.09.2022
Gesundheitsamt Westerwaldkreis empfiehlt Grippeimpfung
Das Gesundheitsamt des Westerwaldkreises empfiehlt den Westerwäldern zeitnah eine Grippeschutzimpfung. Wie die Behörde in einer Pressemeldung mitteilt, ist auch in diesem Jahr mit einer gehäuften Anzahl von Erkältungs- und Grippe-Erkrankungen zu rechnen. Damit die Menschen möglichst gesund durch den Herbst und Winter kommen, empfiehlt das Gesundheitsamt, sich kostenlos gegen Grippe impfen zu lassen.
Westerwaldkreis. Wie der Presseinfo zu entnehmen ist, ist die Impfung in der Regel über die jeweilige Hausarztpraxis erhältlich. Aber auch eine Impfung beim Gesundheitsamt des Kreises ist für Risikogruppen möglich. Die Behörde bietet deshalb die Grippeimpfung in diesem Jahr am Freitag, dem 14. Oktober, von 8 bis 18 Uhr an. Geimpft wird am Peter-Paul-Weinert-Saal, Peter-Altmeier-Platz 1 in Montabaur.
Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass der Impfstoff "InfluSplit Tetra" verimpft wird. Hierbei handelt es sich nicht um den Hochdosis Impfstoff, welcher von der STIKO für Menschen über dem 60. Lebensjahr empfohlen wird. Trotzdem haben auch über 60-jährige Bürger die Möglichkeit, auf Wunsch mit "InfluSplit Tetra" geimpft zu werden.
Eine Terminvereinbarung ist notwendig. Termine können auf der Homepage oder telefonisch unter 02602 124 567 vereinbart werden.
Mitzubringen sind ein Impfpass sowie ein ausgefüllter Einwilligungsbogen oder ein eigener Stift. Der Einwilligungsbogen ist auch auf der oben genannten Homepage unter zu finden. Zudem wird um das Tragen einer Maske und dem Einhalten eines Abstandes gebeten. Es ist hilfreich, wenn die Impfwilligen kurzärmelige Kleidung unter Ihrer Jacke tragen. Für weitere Impfungen (Pneumokokken, Tetanus und andere) soll sich an den Hausarzt gewendet werden. Zudem teilt das Gesundheitsamt mit, dass die Übertragung von alten zu neuen Impfpässen in diesem Jahr aus Kapazitätsgründen nicht angeboten werden kann.
Grippeimpfung für Risikogruppe bedeutet:
• Alle Personen ab 60 Jahre,
• für alle Schwangeren ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Schwangerschaftsdrittel
• für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie zum Beispiel Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
• für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:
• Personen mit erhöhter Gefährdung (zum Beispiel medizinisches Personal),
• Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
• Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.
(PM)
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