Pressemitteilung vom 30.09.2022
DGB Westerwald informiert: Erstattungsanspruch bei Heizkosten-Nachforderungen nutzen
Arbeitnehmer, die Heizkosten nachzahlen müssen, können einen Rechtsanspruch auf Erstattung durch die Jobcenter haben. Darauf hat der DGB Westerwald hingewiesen. "Diese finanzielle Unterstützung kann viele Haushalte entlasten und sollte genutzt werden", so der Vorsitzende Helmut Glöckner.
Westerwaldkreis. "Niemand, der jetzt durch die Nachzahlungen wegen hoher Energiepreise in Bedrängnis gerät, sollte zögern, zum Jobcenter zu gehen". Bei der Grundsicherung, umgangssprachlich Hartz IV genannt, werden der Leistungsanspruch und das vorhandene Einkommen einander gegenübergestellt. Liegt das Einkommen unter dem Anspruch, wird die Lücke als Hartz IV ausgezahlt.
Im Falle einer hohen Heizkosten-Nachforderung können Personen, deren Einkommen eigentlich über dem Grundsicherungsniveau liegt, für einen Monat leistungsberechtigt werden. Denn in dem Monat, in dem die Nachforderung bezahlt werden muss, steigt der Leistungsanspruch möglicherweise deutlich über das vorhandene Einkommen.
Um es konkret zu machen:
Einem Paar mit einem Kind und durchschnittlicher Miete stehen bei der Grundsicherung monatlich 1.790 Euro zu. Dadas Paar einschließlich Kindergeld über ein anrechenbares Einkommen von 2.000 Euro verfügt, besteht kein laufender Anspruch auf Grundsicherung.
Muss nun aber eine Heizkosten-Nachforderung von 600 Euro gezahlt werden, dann steigt der Leistungsanspruch im Monat der Fälligkeit von 1.790 Euro auf 2.390 Euro und übersteigt das Einkommen deutlich. In diesem Monat besteht ein Leistungsanspruch in Höhe von 390 Euro.
Bedingung für eine Erstattung ist, dass spätestens in dem Monat, in der die Nachforderung gezahlt werden muss, beim Jobcenter ein Antrag auf Grundsicherung gestellt wird. "Bei dem Rechtsanspruch auf Kostenerstattung geht es schnell um eine Summe von mehreren Hundert Euro", erläutert Glöckner. "Das Geld ist gerade jetzt, wo besonders Geringverdienende von den hohen Preisanstiegen besonders betroffen sind, eine spürbare Hilfe". Dafür müssten einige Antragsformulare ausgefüllt und Einkommensnachweise vorgelegt werden, das sei zwar etwas Aufwand, aber es würde sich lohnen. (PM)
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