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Pressemitteilung vom 19.10.2022    

"Grippeimpfung ist die effektivste Schutzmaßnahme" - Impf-Aktion im Westerwaldkreis

"Die effektivste Schutzmaßnahme gegen Grippe stellt sicherlich die jährlich zu wiederholende Grippeimpfung dar", ist Medizinalrätin Sarah Omar überzeugt. Wie die Kreisverwaltung in einer Pressemeldung mitteilt, haben die Westerwälder auch in diesem Herbst wieder die Möglichkeit, die alljährliche Grippeschutzimpfung im Kreishaus zu bekommen.

Grippeschutzimpfung im Kreisgesundheitsamt. (Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung)

Westerwaldkreis. Die Verwaltung ist froh darüber, dass dieses Angebot rege genutzt wird. Denn das Impfen gehört eigentlich nicht zu den behördlichen Aufgaben und ist somit ein freiwilliges Angebot und ein erhöhter Aufwand des Kreishauses. „Aber ein Aufwand, den mein Team gerne vollbringt, denn er dient einer guten Sache“, erklärt Gesundheitsamtsleiterin Omar stolz. Am 14. Oktober hatten die Ärzte sowie einige Mitarbeiter des Gesundheitsamtes alle Hände voll zu tun. An drei Impfstationen wurden knapp 420 Impfdosen verimpft. Deswegen hat sich das Kollegium des Gesundheitsamtes dazu entschlossen, die Aktion ab Donnerstag, dem 3. November, immer donnerstags von 13 bis 14 Uhr im Gesundheitsamt, Peter-Altmeier-Platz 1
56410 Montabaur zu wiederholen.

Wie Omar verdeutlicht, ist die Grippe als Erkrankung nicht zu unterschätzen. Deswegen ist es laut der Amtsärztin wichtig, neben der Impfung auch weitere Punkte zu beachten: „So helfen zum Beispiel auch Standard-Hygiene-Maßnahmen, wie häufiges Händewaschen, Flächendesinfektion und Abstandhalten zu Erkrankten“.

Informationen sowie Tipps und Tricks zum präventiven Umgang mit der Grippe (Influenza) stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung online zur Verfügung.

Nach einer erfolgten Impfung dauert es laut Meldung circa zehn bis 14 Tage, um einen ausreichenden Schutz aufzubauen. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) sollten sich folgende Personengruppen impfen lassen:

Alle Personen ab 60 Jahre,
für alle Schwangeren ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem ersten Schwangerschaftsdrittel
für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie zum Beispiel chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen sowie für
Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können.



Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
Personen mit erhöhter Gefährdung (zum Beispiel medizinisches Personal),
Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr,
Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.

Die Impfung ist in der Regel kostenfrei über die Arztpraxen erhältlich, auch bieten manche Apotheken die Grippeimpfung an. Die Behörde bittet darum, ausschließlich den Seiteneingang zum Gesundheitsamt zu nutzen. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

Mitzubringen sind:
Impfpass
Ausgefüllten Einwilligungsbogen oder eigener Stift.

Das Gesundheitsamt macht darauf aufmerksam, dass der Impfstoff InfluSplit Tetra verimpft wird. Hierbei handelt es sich nicht um den Hochdosis Impfstoff, welcher von der STIKO für Menschen über dem 60. Lebensjahr empfohlen wird. Trotzdem haben auch über 60-jährige Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, auf Wunsch mit InfluSplit Tetra geimpft zu werden.

Es gilt die Maskenpflicht. Es ist hilfreich, wenn Sie kurzärmelige Kleidung unter Ihrer Jacke tragen. Für weitere Impfungen (Pneumokokken, Tetanus und Andere) wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt. (PM)


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