Pressemitteilung vom 05.12.2022
Rollerfahrer ohne Fahrerlaubnis unter Betäubungsmittel- und Alkoholeinfluss unterwegs
Am Samstagnachmittag (3. Dezember) wurde gegen 15.50 Uhr im Rahmen einer Anzeigenaufnahme bekannt, dass ein 36-jähriger Beschuldigter kurz zuvor seinen Motorroller im öffentlichen Verkehrsraum führte. Der Beschuldigte war nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und stand zum Tatzeitpunkt unter Alkoholeinfluss.
Staudt. Ein Atemalkoholtest ergab eine Alkoholisierung von 0,83 Promille. Außerdem ist zu vermuten, dass der Fahrzeugführer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Der Motorroller wurde sichergestellt und eine Blutprobe wurde entnommen.
Der Motorroller wurde vom Beschuldigten ohne Versicherungsschutz geführt und ein nicht für das Kraftfahrzeug ausgegebenes Kennzeichen wurde angebracht. (PM)
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