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Nachricht vom 01.01.2023    

Was ändert sich in 2023?

Von Simone Schwamborn

Corona, Ukraine-Krieg, Energiekrise und Fachkräftemangel - diese und weitere Herausforderungen prägen aktuell das Leben. Die Kosten für Lebensmittel und Energie sind deutlich gestiegen. Die Bundesregierung hat einige Neuerungen geschaffen, die vor allem Ärmere entlasten soll. Änderungen gibt es bezüglich Arbeitslosenunterstützung, Wohn- und Kindergeld, aber auch bei der Mehrwegpflicht und dem Tierwohl.

Ob die Änderungen tatsächlich Entlastung bringen, wird sich zeigen. (Symbolbild)

Region. Rentner dürfen im kommenden Jahr mit einer Erhöhung der Rente rechnen. Laut Rentenversicherungsbericht wird die Rentenanpassung zum 1. Juli nach den Modellrechnungen rund 3,5 Prozent (West) und 4,2 Prozent (Ost) betragen. Die endgültigen Werte für die Berechnung der Rentenerhöhung sollen im Frühjahr vorliegen. Bürger werden im Online-Portal der Digitalen Rentenübersicht ab dem Sommer Informationen über ihre Ansprüche digital abrufen können. Mehr Informationen gibt es hier.

Das Kindergeld wird für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Mit der Zahlung eines Sofortzuschlages und Kinderzuschlages für von Armut betroffene Kinder und Jugendliche befindet sich die Bundesregierung auf dem Weg zur Einführung einer Kindergrundsicherung. Der monatliche Sofortzuschlag beträgt seit Juli 2022 20 Euro. Der Kinderzuschlag von 229 Euro wird 2023 auf 250 Euro angehoben. Mehr Informationen gibt es hier.

Das Bürgergeld löst ab 1. Januar das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld ab. Laut Bundesregierung soll es gegenüber dem alten Hartz IV Verbesserungen bringen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten umgesetzt, ab 1. Januar und ab 1. Juli. Unter anderem steigen die Regelsätze zwischen 35 und 53 Euro. Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach zwölf Monaten überprüft. In den ersten zwölf Monaten bleibt Vermögen von bis zu 40000 Euro geschützt. Der sogenannte Vermittlungsvorrang ist aufgehoben. Mehr Informationen gibt es hier.

Das Wohngeld wurde reformiert. Mit Wohngeld-Plus sollen mehr Menschen Wohngeld erhalten können. Zudem wird der staatliche Mietzuschuss aufgestockt. Damit erhalten berechtigte Wohngeldbezieher im Durchschnitt rund 370 monatlich. Wir haben bereits über die Wohngeldreform berichtet. Weitere Informationen gibt es hier.



Im neuen Jahr ist die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge geplant. Der Beitragssatz von durchschnittlich 14,6 Prozent soll um 0,3 Punkte auf 16,2 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens steigen. Mehr Informationen gibt es hier.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2023 um 561 Euro auf 10908 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt um 404 Euro auf 8952 Euro. Der Ausbildungsfreibetrag wird ebenfalls angehoben. Im kommenden Jahr wird auch der Sparer-Pauschbetrag auf 1000 Euro für Alleinerziehende und 2000 Euro für Ehegatten und Lebenspartner erhöht. Nähere Informationen auch zu weiteren steuerlichen Änderungen sind hier zu finden.

Gas- und Stromkunden sollen ab März entlastet werden. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Gasverbrauch unter 1,5 Million Kilowatt pro Stunde im Jahr, sowie Pflegeeinrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, soll der Gaspreis von März 2023 bis April 2024 auf 12 Cent brutto pro Kilowattstunde begrenzt werden, für 80 Prozent des Jahresverbrauchs vom Vorjahr. Der Strompreis für private Verbraucher und kleine Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30 000 kWh pro Jahr wird bei 40 Cent brutto pro Kilowattstunde, also inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, begrenzt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs. Die Preisbremse soll bis 30. April 2024 gelten. Mehr Informationen gibt es hier.

Zu weiteren Neuerungen gehört auch der Verzicht des "Gelben Scheins" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung), da die Daten digital übermittelt werden. Außerdem gibt es eine die Gastronomie betreffende Änderung der Mehrwegpflicht, eine Frist für den Führerschein-Umtausch (bis 19. Januar) für alle Inhaber des rosafarbenen oder grauen Führerscheins, die in den Jahren 1959 bis 1964 geboren wurden. Der ÖPNV soll bundesweit für 49 Euro im Monat genutzt werden können und ab Sommer soll das staatliche Tierwohl-Label im Handel zu finden sein.



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