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Pressemitteilung vom 03.01.2023    

Westerwaldkreis will für gute Kindertagesbetreuung sorgen

Der Jugendhilfeausschuss (JHA) des Westerwaldkreises hat einstimmig die 33. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes 2023/2024 beschlossen. Damit wurden zudem die Voraussetzungen zur Einrichtung von zusätzlichen Plätzen sowie die Verwirklichung von Baumaßnahmen in den Kindertagesstätten geschaffen.

(Symbolbild)

Westerwaldkreis. Landrat Achim Schwickert weist im Zusammenhang mit der Beschlussfassung darauf hin, dass aus dem Plan auch zu entnehmen sei, was der Westerwaldkreis im Bereich der Kindertagesbetreuung bisher geleistet hat und wie er die Herausforderungen des neuen Kita-Zukunftsgesetzes meistert. „Der Westerwaldkreis hat die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ umfassend weiterentwickelt und bietet jungen Familien eine sehr gute Perspektive, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden. Weiterhin arbeiten wir mit Nachdruck daran, die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf stetig zu verbessern, damit sich Eltern und Kinder in unserem Landkreis wohlfühlen.“

Schwickert machte deutlich, dass der Westerwaldkreis in den letzten Jahren vieles dafür getan hat, um den bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung stetig voranzutreiben. Zum 1. Juli 2021 sei das Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vollumfänglich in Kraft getreten. In einer gemeinsamen Kraftanstrengung und vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie sei es gemeinsam mit den Trägern und Leitungen der Kindertagesstätten im Westerwaldkreis gelungen, die neuen Gesetzesvorgaben in die Praxis umzusetzen.

70 Prozent der Einrichtungen nehmen Kleinkinder auf
In der 33. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplanes werden insgesamt 458 Plätze an 82 Standorten für Kinder unter zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Dies bedeutet, dass bereits heute circa 70 Prozent der Einrichtungen über die Möglichkeit verfügen, Kleinkindern eine gute Erziehung, Bildung und Betreuung zu bieten. Darüber hinaus können ab dem Kindergartenjahr 2023/24 insgesamt 10.376 Kinder ab zwei Jahren in den Tageseinrichtungen im Westerwaldkreis betreut werden. Der Westerwaldkreis setze sich weiterhin dafür ein, dass das Kinderbetreuungsnetzwerk stetig ausgebaut und an die Bedürfnisse der jungen Familien angepasst werde. Um dies zu gewährleisten, stehen die Mitarbeiter des Jugendamtes im ständigen Austausch mit den Kindertagesstätten vor Ort.

Interessen aller Beteiligten in den Kindertagesstätten im Auge halten
Karl-Heinz Boll, Obmann der CDU-Kreistagsfraktion im JHA, dankte der Verwaltung für die gute Vorbereitung für die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2023/2024. Ein besonderer Dank seinerseits gelte Udo Sturm und Alexandra Khan. Als Situationsbeschreibung könne festgehalten werden: Jugendamt, Träger, Kommunen, Eltern und Erzieher kämpfen weiter mit dem Landesgesetz über die Weiterentwicklung der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege. Die im Gesetz beziehungsweise in Ausführungsbestimmungen getroffenen Regelungen enthalten eine Vielzahl an Herausforderungen und vor allem an Bürokratie, die alle zu bewältigen sind. Hinzu komme noch der sich deutlich abzeichnende Fachkräftemangel und die kaum überschaubaren Baukosten bei Sanierungsmaßnahmen bzw. bei Erweiterungs- oder Neubauten. Der Kreis schaffe mit der Bedarfsplanung eine Voraussetzung, die Umsetzung liege jedoch bei den Kommunen und Trägern.



In der Bedarfsplanung sei erkennbar: Bereits seit mehreren Jahren ist der Westerwaldkreis dem Bedarf der Eltern nach Ganztagsbetreuung und Mittagsverpflegung ihrer Kinder großzügig nachgekommen. Die sieben-Stunden-Betreuung über Mittag mit Mittagessen stelle bereits ein Ganztagsangebot dar. Darüber hinaus biete der Westerwaldkreis auch die Betreuung der Kinder über acht und neun Stunden an. Die Plätze im acht- und neun-Stunden-Block bilden somit auch die Lebens- und Arbeitswirklichkeit der berufstätigen Eltern im Westerwaldkreis ab. Mit der beschlossenen Planung werde auch künftig ein bedarfsgerechtes und ortsnahes Angebot ermöglicht. Es halte die Interessen der Kinder, Eltern und auch der Beschäftigten in den Kindertagesstätten im Auge. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf werde ein wichtiger Beitrag geleistet.

Der CDU-Kreistagsfraktion sei es in diesem Zusammenhang wichtig, dass der JHA Landrat Achim Schwickert beziehungsweise der Jugendamtsleitung die Möglichkeit eröffne, bei Bedarf noch Feinjustierungen bei der Zahl der Plätze beziehungsweise beim Stundenkontingent im Plan vorzunehmen, wenn sich dies im Nachhinein zu den Erörterungen vor Ort und anhand der tatsächlichen Zahlen so herausstelle. So könne auch auf aktuelle Herausforderungen eingegangen werden, natürlich im Zusammenwirken mit Trägern und Kommunen. (PM)


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