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Nachricht vom 02.08.2011    

Fahren unter Alkohol und Drogen ist kein "Sommerspaß"

Mit mehr als zwei Promille wurde ein Radfahrer am Montag, 1. August in Hachenburg von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. In diesem Zusammenhang weist die PI Hachenburg erneut darauf hin, dass auch Radfahrer nicht betrunken oder unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Die PI Hachenburg wird in den nächsten Wochen verstärkt kontrollieren.

Hachenburg. Am Montag, 1. August, um 21.05 Uhr fiel einer Polizeistreife in Hachenburg, Koblenzer Straße ein augenscheinlich betrunkener Fahrradfahrer auf. Bei der anschließend durchgeführten Kontrolle wurde festgestellt, dass der 40-jährige Radfahrer unter Alkoholeinwirkung stand. Ein durchgeführter Alco-Test ergab 2,01 Promille. Dem Radfahrer wurde eine Blutprobe entnommen und das Fahrrad an Ort und Stelle sichergestellt. Weiterhin wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Treten statt Gas geben, ist wohl löblich, jedoch nicht unter Alkoholeinfluss. Völlig unverantwortlich ist es, betrunken mit dem Auto zu fahren. Jedoch nicht weniger gefährlich ist es, sich mit Alkohol im Blut auf den Drahtesel zu schwingen. Alkohol und Drogen im Straßenverkehr bedeutet immer eine Gefahr für sich und andere.
Die Polizei Hachenburg weist daraufhin, dass Radfahrer auch den Rechtsvorschriften für Alkohol- und Drogeneinfluss im Straßenverkehr unterliegen. Die §§ 315 c StGB Gefährdung des Straßenverkehrs und 316 StGB Trunkenheit im Verkehr gelten für Fahrzeuge aller Art, also auch für Fahrräder. Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss mit dem Fahrrad fährt, riskiert auch seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge.
Die Polizei Hachenburg wird in den nächsten Wochen wieder verstärkt Alkohol- und Drogensünder kontrollieren. Denn beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss hört für die Polizei Hachenburg der "Sommerspaß" auf.
Deshalb der Rat der Polizei Hachenburg an alle Verkehrsteilnehmer:
"Lassen Sie nach einer lustigen Veranstaltung oder Feier Ihr Fahrzeug stehen! Steigen Sie auf öffentliche Verkehrsmittel um, rufen Sie ein Taxi oder organisieren Sie rechtzeitig Fahrgemeinschaften und vereinbaren Sie, wer als Fahrer nüchtern bleibt und auf Alkohol verzichtet. Hände weg von Alkohol wenn Sie noch fahren müssen – von Drogen sowieso! Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut können Sie mit dem Gesetz in Konflikt kommen und Ihren Führerschein verlieren", - so die PI Hachenburg in der aktuellen Pressemitteilung.
Gegen Alkohol im Blut helfen weder Tricks, Koffein noch Vitamine. Nur der Körper kann Alkohol abbauen, im Schnitt etwa 0,1 Promille pro Stunde. Wer um 3 Uhr mor-gens mit 1,5 Promille ins Bett gegangen ist, hat um 10 Uhr immer noch 0,8 Promille Restalkohol im Blut und ist somit fahruntauglich.
Übrigens: Bei Drogen gibt es keinen Grenzwert!
Vielen sind die Konsequenzen einer solchen "Trunkenheitsfahrt" nicht bewusst: Sie reichen vom Führerscheinverlust über hohe Strafkosten bis hin zum Verlust des Arbeitsplatzes. Ganz zu schweigen von den möglicherweise schwerwiegenden Folgen eines Unfalls. Zudem fordern viele Versicherungen regelmäßig die Unfallkosten von den alkoholisierten Unfallverursachern zurück.



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