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Pressemitteilung vom 23.02.2023    

EVM-Kunden erhalten die staatliche Entlastung ganz automatisch

Gute Nachricht für die Strom- und Erdgaskunden der Energieversorgung Mittelrhein (evm): Sie profitieren von März an von der Strom-, Erdgas- und Wärmepreisbremse des Bundes. Insgesamt sind es rund 340.000 Kunden im Westerwald, in der Region rund um Koblenz, in der Eifel und im Hunsrück, für die die evm die staatliche Entlastung organisiert und sicherstellt.

Die Hauptverwaltung der EVM. Foto: EVM

Koblenz. "Das Angenehme für unsere Kunden ist: Sie müssen sich um nichts kümmern. Die Entlastung aufgrund der Preisbremsen kommt ganz automatisch", teilt evm-Sprecher Marcelo Peerenboom mit. Schon im März müssen die evm-Kunden weniger für Energie bezahlen.

Seit dem Beschluss von Bundestag und Bundesrat kurz vor Weihnachten arbeiten die Experten der Energieversorgung Mittelrhein mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. "Die beiden Gesetze zur Strompreisbremse und zur Gas- und Wärmepreispreisbremse sind hoch komplex. Allein die Anwendungshilfe umfasst mehr als 100 Seiten. Es war daher eine echte Mammutaufgabe, alle notwendigen Umstellungen und Anpassungen in unseren Abrechnungssystemen rechtzeitig vorzunehmen", berichtet Peerenboom. In den Vorgaben des Bundes gibt es eine Vielzahl von Sonderfallregelungen, unterschiedliche Höchstgrenzen und Fallgruppen, die unterschieden werden. All das musste sauber in die IT-Systeme übernommen werden.

"Wir begrüßen die staatlichen Preisbremsen ausdrücklich und sind froh, dass die Bürger spürbar entlastet werden", betont der evm-Sprecher. Er kündigt an, dass die Anschreiben an die betroffenen Kunden in den nächsten Tagen verschickt werden. "Die Briefe werden voraussichtlich Anfang März bei den Kunden eintreffen. Wir stellen aber sicher, dass bereits im März nur der reduzierte Abschlag abgebucht wird", so Marcelo Peerenboom. Wer üblicherweise monatlich überweist oder einen Dauerauftrag eingerichtet hat, sollte den Brief abwarten und den Abschlag in der neuen Höhe zahlen, rät die evm.



Die Preisbremse für Strom sieht vor, dass Haushaltskunden in der Regel für 80 Prozent ihres Verbrauchs maximal 40 Cent brutto pro Kilowattstunde zahlen; alles, was darüber hinaus verbraucht wird, berechnet die evm zum normalen Tarifpreis. Bei Erdgas sind es für 80 Prozent des Verbrauchs entsprechend 12 Cent/kWh. Die Preisbremsen gelten jeweils rückwirkend ab Januar. Die Entlastung für Januar und Februar berücksichtigt die evm direkt mit dem Abschlag, der im März gezahlt wird. Auch Gewerbe- und Industriekunden profitieren von der staatlichen Hilfe; auch sie informiert die evm individuell über die Höhe der Entlastung. (PM)



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