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Pressemitteilung vom 02.03.2023    

Corona-Regelungen sind entfallen: Was gilt nun zu beachten?

Wie muss man sich verhalten, wenn man positiv getestet wurde? Wann gilt man als Kontaktperson und was muss beachtet werden? Diese und noch viele weitere Fragen wurden dem Westerwälder Gesundheitsamt in den letzten drei Jahren an der Corona-Hotline immer wieder gestellt. Seit dem 1. März gibt es auf diese Fragen eine relativ einfache Antwort.

(Symbolbild: pixabay)

Westerwaldkreis. Gesetzlich wurden nämlich seit dem 1. März fast alle Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben. Es entfallen sämtliche Testpflichten und Isolierungsvorschriften. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (oder vergleichbar) haben nur noch Besucher von Krankenhäusern, Altenheimen und Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Arztpraxen. Dies gilt grundsätzlich noch bis zum 7. April.

Ist das Corona-Virus jetzt besiegt?
Darauf antwortet das Gesundheitsamt mit einem eindeutigen "JEIN". Das Virus ist nicht weg, was sich an der steigenden Zahl der Neuinfektionen nach Karneval zeigt, und wird vermutlich auch nicht mehr ganz verschwinden.

Allerdings hat die Gesellschaft gelernt, mit dem Virus umzugehen. Viele haben eine gute Immunität durch Impfung und Infektion aufgebaut und auch das Virus selbst hat sich so entwickelt, dass viele Erkrankte eine Infektion als "Erkältung" durchlaufen. Dies stimmt zuversichtlich, dass es möglich ist, in ein relativ "normales" Leben zurückzukehren.

Rücksichtnahme ist A und O
Das bedeutet aber nicht, dass man seine Verantwortung hinsichtlich der Gesundheit und Mitmenschen gegenüber nicht nachkommen sollten. Heißt: Wer krank ist, bleibt zu Hause. Wer eine Corona-Infektion oder auch eine andere Erkältungskrankheit hat, schützt andere durch das Tragen einer Maske. Im Umgang mit Älteren oder durch Vorerkrankung geprägte Menschen ist man sensibel und trägt im Zweifelsfall Maske - kurz gesagt, man nimmt Rücksicht.



"Nach den drei herausfordernden Jahren ist es auch an der Zeit, den Bürgern des Westerwaldkreises "Danke" zu sagen, für ihr Verständnis, ihre Geduld, die Unterstützung und das Vertrauen. Mit vielen Firmen und Einrichtungen konnten gute Regelungen getroffen werden, um die Krise gemeinsam durchzustehen. Die Dynamik in der Entwicklung erforderte von allen Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität", heißt es vonseiten der Kreisverwaltung. Leider konnten die einzelnen Schritte schwer vorausgeplant werden. Eine bessere Kommunikation und Vorbereitung hätte sich die Verwaltung seitens der Gesetz- und Verordnungsgeber gerne gewünscht.

Auch die Einstellung der meisten Maßnahmen zum 1. März war im Vorfeld nicht frühzeitig angekündigt, sodass einige Fragen noch offen sind. Die "Corona-Hotline" steht daher weiterhin unter der Nummer 02602 124-567 zur Verfügung. Auch die bekannte E-Mail-Adresse gesundheitsamt@westerwaldkreis.de kann weiterhin genutzt werden. (PM)


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