Messermord in Neuhäusel - Prozess beim Landgericht Koblenz hat begonnen
Von Wolfgang Rabsch
Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz begann der Prozess wegen eines brutalen Mordes, der in der Nähe von Neuhäusel begangen worden sein soll. Geleitet wird der Prozess in Koblenz vom Vorsitzenden Richter Rupert Stehlin.
Neuhäusel. Zusammenfassung der Anklage:
Dem 32-jährigen Angeklagten wird von der Staatsanwaltschaft zur Last gelegt, am Abend des 9. Dezember 2022 seine ehemalige, 21-jährigen Lebensgefährtin aus Verärgerung, weil diese ihm keine weitere Chance hinsichtlich einer Liebesbeziehung mehr geben wollte, nach einem Streit mit 23 Messerstichen getötet zu haben. Der Angeklagte habe dabei nicht nur aus niedrigen Beweggründen, sondern auch heimtückisch und grausam gehandelt, wobei die Tat auf einem entlegenen Pendlerparkplatz bei Neuhäusel geschehen sein soll. Der Angeklagte habe die Tat geplant, für den Fall, dass sie seinem Ansinnen nicht nachkommen wollte. Für diesen Fall habe der Angeklagte zwei Messer mit einer Klingenlänge von neun Zentimetern und einer Klingenbreite von zwei Zentimetern mit sich im Auto geführt.
Nach der Tat soll der Angeklagte mit der inzwischen verstorbenen Geschädigten im Auto ziellos umhergefahren sein, wobei er Alkohol konsumiert habe. Schließlich habe der Angeklagte auf der Autobahn A3 bei Mogendorf und Dierdorf zwei Verkehrsunfälle verursacht.
Grausame Details erschütterten Angehörige und Zuschauer
Die grausamen Details des Mordes, die von der Vertreterin der Staatsanwaltschaft verlesen wurden, werden aus Gründen der Pietät an dieser Stelle nicht wiedergegeben. Nur so viel, kein Bereich des Oberkörpers des Opfers blieb von den Stichen verschont, letztendlich verstarb die Angeklagte an inneren Blutungen, soll aber noch einige Minuten gelebt haben.
Richter Stehlin wandte sich an die Mutter des Opfers, die als Nebenklägerin der Verhandlung beiwohnte und erklärte fürsorglich, dass sie jederzeit den Sitzungssaal verlassen könne, wenn es um Details des Todes ihrer Tochter gehe. Im Laufe der Verhandlung verließ die Nebenklägerin, die anwaltlich vertreten war, mehrmals den Sitzungssaal.
Der Angeklagte wurde mit Handfesseln gesichert in den Sitzungssaal gebracht und zeigte beim Verlesen der Anklage keine sichtbaren emotionalen Reaktionen.
Der Angeklagte, der durch seine Anwälte Rüdiger Böhm und Wolfgang A. Linz vertreten wurde, ließ durch diese erklären, dass zurzeit keine Angaben zur Person und zur Anklage erfolgen würden. Die Beweisaufnahme wurde durchgeführt und begann mit der Vernehmung der Zeugen.
Eingehende Zeugenbefragung
Zunächst sagte ein Pärchen aus, welches als Erste zur Unfallstelle auf der A 3 bei Dierdorf gelangte und dort Erste Hilfe leisten wollte. Das Auto habe auf der Leitplanke gestanden, die Türen seien verschlossen gewesen, auf Ansprache habe der Fahrer nicht reagiert, lediglich gesagt, sie sollten weiterfahren. Dann sei er doch ausgestiegen, habe stark nach Alkohol gerochen und sich aggressiv verhalten, so unter anderem mit dem Ellbogen die Heckscheibe seines Autos eingeschlagen. Dabei habe er gesagt: "Warum ist das Leben so eine Scheiße?" Erst dann hätten die Zeugen erkannt, dass sich im Auto eine weitere Person befindet, die in den Fußraum des Autos gerutscht war. Sie hätten die Person aus dem Auto gezogen und sofort mit Reanimationsmaßnahmen begonnen, da diese regungslos war. Die Stichverletzungen hätten sie nicht festgestellt, sondern sie seien davon ausgegangen, dass die Person durch den Verkehrsunfall bewusstlos gewesen sei.
Die Partnerin des Zeugen sagte mit brüchiger Stimme aus, immer noch emotional unter dem Eindruck des Erlebten stehend und brach sogar in Tränen aus. Der Vorsitzende reagierte und bot an, die Sitzung zu unterbrechen. Die Zeugin fasste sich wieder und erklärte, dass die Fraudas Opfer im Fußraum des Autos entdeckt habe. Der Fahrer habe zu ihr gesagt, dass sie tot sei und die Sache "geritzt" sei, dabei habe er noch eine Flasche Whisky in der Hand gehabt. "Zusammen mit meinem Freund haben wir das Opfer aus dem Auto gezogen. Da es regungslos war, haben wir mit Reanimationsmaßnahmen begonnen".
Ein Polizeibeamter schilderte die Situation, als der Angeklagte zur Blutentnahme ins Krankenhaus gefahren wurde: "Während der Fahrt begann er zu weinen und schlug sich selbst mehrfach gegen das Gesicht, zum Selbstschutz legten wir eben deshalb Handfesseln an. Von sich aus begann der Mann von der Tat zu reden, er habe sich mit dem späteren Opfer aussprechen wollen, doch es habe ihn nur ausgelacht und ihm 10 bis 15 Mal ins Gesicht geschlagen, da sei er ausgerastet. Die Frau habe ihn finanziell nur ausgenutzt, mal habe ihr 4.000 Euro oder auch 10.000 Euro gegeben, die sie zum Kauf von irgendwelchen Sachen ausgegeben habe. "Es ist gut so, wie es gekommen ist", meinte er. Er habe sich auch das Leben nehmen wollen und hatte geplant, frontal in einen Lkw zu fahren".
Eine Beamtin vom Kriminaldauerdienst in Koblenz, die Fotos vom Leichnam des Opfers gefertigt hatte, wurde ebenfalls vernommen. Die Fotos wurden auf kleinen Monitoren, die nur von den Prozessbeteiligten einzusehen waren, zum Gegenstand der Hauptverhandlung gemacht.
Der Angeklagte, der ebenfalls die Fotos betrachten konnte, zeigte zum ersten Mal emotionale Reaktionen. Er schüttelte immer wieder den Kopf, zog sich seine Jacke über den Kopf und begann zu weinen. Danach wischte er sich die Tränen aus den Augen, als er sich wieder beruhigt hatte.
Während der gesamten Hauptverhandlung war der psychiatrische Gutachter Dr. Gerhard Buchholz anwesend, weil möglicherweise über die Schuldunfähigkeit oder verminderte Schuldfähigkeit entschieden werden muss, gemäß den Paragrafen 20 und 21 Strafgesetzbuch.
Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen und wird am 12. Juni 2023 mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt. Wir werden weiter berichten. (Wolfgang Rabsch)
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