Pressemitteilung vom 24.06.2023
ADFC: Fahrräder mit eindeutiger Codierung ausstatten - mehr Schutz vor Diebstahl
Fahrradsicherheit und Diebstahlschutz - der ADFC macht darauf aufmerksam, dass man das eigene Fahrrad mit einem Code im Fahrradrahmen ausstatten lassen kann. Im Falle eines Diebstahls ließe sich das Fahrrad dem eigentlichen Besitzer zuordnen.
Region. Autos haben Nummernschilder und Fahrgestellnummern, mit deren Hilfe sie im Falle eines Diebstahls eindeutig identifiziert werden können. Beim Fahrrad ist das nicht so leicht. "Wir empfehlen, Fahrräder mithilfe eines eindeutigen Codes zu kennzeichnen und damit im Falle eines Diebstahls zweifelsfrei dem eigentlichen Besitzer zuordnen zu können", so Andreas Geers, Vorsitzender des ADFC Rheinland-Pfalz.
Dabei wird mithilfe eines Nadel-Prägegeräts ein Code, der aus dem Zahlenschlüssel der Wohnsitzgemeinde, einem Straßenschlüssel, der Hausnummer sowie dem Namen des Besitzers oder der Besitzerin gebildet werden, in den Rahmen des Rades gedrückt, sodass ein Entfernen der Markierung nicht mehr ohne Beschädigung des Rades möglich ist. Diebe könnten so davon abgehalten werden, ein Rad zu stehlen - denn der Wiederverkauf sei nicht mehr ohne Weiteres möglich. Außerdem begrüßen Versicherungen die Codierung.
"Käufern von Rädern, an denen eine entsprechende Codierung angebracht ist, empfehlen wir, unbedingt die Daten des Vorbesitzers zu prüfen, um sicherzugehen, dass es sich nicht um Diebesgut handelt", sagt Wolfgang Stallmann aus dem Vorstand des Kreisverbands Mainz-Bingen. Zur Codierung durch den ADFC werden benötigt: das Fahrrad, (bei E-Bike bitte Schlüssel zum Entfernen des Akkus mitbringen), der Kaufbeleg, ein Personalausweis oder sonstiges Dokument, der Codierauftrag ist im Internet abrufbar oder vor Ort erhältlich. Weitere Informationen auch über die einzelnen Codierungsaktionen sind hier erhältlich. (PM)