Preissteigerungen: Die Gehälter benötigen eine Korrektur
RATGEBER | Arbeitnehmer erhalten für ihre geleistete Arbeit einen vorab vertraglich vereinbarten Lohn. Die Vereinbarungen liegen in zahlreichen Fällen Jahre zurück. Dass diese Gehaltszahlungen nicht mehr zeitgemäß sind, spüren viele Menschen deutlich. Die Inflation lässt die Preise in die Höhe schnellen. Das gilt nicht nur für die Energie- und Lebensmittelpreise. Nahezu in jedem Bereich konnte in jüngster Vergangenheit ein enormer Preisanstieg verzeichnet werden. Für viele Menschen ist dies mit teils massiven Einschränkungen verbunden. Nicht nur der jährliche Sommerurlaub entfällt, sondern auch kleinere Anschaffungen. Grund genug, um der Gehaltsfrage einmal auf den Grund zu gehen.
Was tun bei zu niedrigem Gehalt?
Das monatliche Nettogehalt sollte dafür ausreichen, um sämtliche Lebenshaltungskosten zu decken. Leider ist das aber vielerorts gar nicht mehr möglich. Die Preise steigen, doch gilt das nicht für die Gehälter. Noch heute zahlen viele Unternehmen ihren Arbeitern gerade einmal den Mindestlohn. Schwarze Schafe gibt es aber dennoch, welche die Zahlung des Mindestlohns verweigern. Dass das weder rechtens noch moralisch vertretbar ist, steht dabei außer Frage.
Des Weiteren gibt es Arbeitgeber, die mit attraktiven Gehältern und Konditionen locken. Im Vergleich zu anderen Unternehmen wirken diese aber nichtig und klein. Ob Sie für Ihre Tätigkeit zu wenig verdienen, können Sie schnell herausfinden. Mithilfe eines umfangreichen Gehaltsvergleichs für Elektriker oder andere Berufsgruppen erfährt man das durchschnittliche Gehalt. Natürlich hängt der gezahlte Lohn von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen der Standort, die Berufserfahrung sowie die auszuübende Tätigkeit. Dennoch wird mittels eines Gehaltschecks schnell ersichtlich, wie viel andere Menschen verdienen, die derselben Tätigkeit nachgehen. Sollte das gezahlte Gehalt unter dem Durchschnittswert liegen, können verschiedene Schritte gegangen werden.
Gehaltsverhandlungen oder Jobwechsel?
Wer überzeugt ist, dass er vergleichsweise wenig verdient, kann zuerst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Können berechtigte Kritik sowie fundierte Argumente vorgetragen werden, sind viele Arbeitgeber bereit, die Gehälter anzupassen. Das gilt aber nicht für alle Unternehmen. Es kann aber auch sein, dass der Arbeitgeber ein Angebot unterbreitet, welches nicht den eigenen Gehaltsvorstellungen entspricht. Sofern keine Einigung gefunden wird, stehen zwei Möglichkeiten zur Auswahl. Entweder man akzeptiert das Ergebnis der Verhandlung oder man sucht nach einer neuen Arbeitsstelle. Keinesfalls sollte die Entscheidung überstürzt getroffen werden. Kündigen, ohne eine andere Arbeitsstelle in Aussicht zu haben, sollte unbedingt vermieden werden. Schließlich möchte man Zahlungsausfälle oder die Erwerbslosigkeit vermeiden.
Nach einem enttäuschenden Gespräch sollte man sich nicht entmutigen lassen. Selbstverständlich ist es ärgerlich und zeugt von einer geringen Wertschätzung seitens des Arbeitgebers. An diesem Umstand kann aber nichts geändert werden. Vielmehr sollte man sich jetzt um eine neue Arbeitsstelle bemühen. Die aktuelle Arbeitsstelle sollte aber so lange behalten werden, bis eine Neue gefunden wurde. Arbeitnehmer befinden sich dadurch auf der sicheren Seite und vermeiden Einschränkungen.
Bei der Jobsuche können alle Kriterien berücksichtigt werden, die für einen selbst wichtig sind. Dazu gehören bei vielen Menschen, dass Urlaub, Freizeit und Arbeit in einer guten Balance sind. Des Weiteren können die Gehaltsvorstellungen genau beziffert werden. Das hilft dabei, schneller ein geeignetes Jobangebot zu finden. Manchmal kann die neue Arbeitsstelle jedoch auf sich warten lassen. Das ist nicht schlimm und auch normal. Jobsuchende sollten aber nicht aufgeben, stattdessen sollten sie weitersuchen. (prm)
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