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Nachricht vom 11.07.2023    

Dramatischer Notruf beim Prozess wegen Mord in Neuhäusel abgespielt

Von Wolfgang Rabsch

Ein dramatischer Notruf sorgt für Aufsehen im laufenden Prozess wegen Mordes in Neuhäusel. Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz werden weitere Zeugen vernommen, während sich der Prozess langsam dem Ende nähert.

Foto: Wolfgang Rabsch

Neuhäusel. Der Prozess wegen des Messermordes in Neuhäusel neigt sich allmählich dem Ende zu. Vor der 14. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, unter dem Vorsitz von Richter Rupert Stehlin, wurden weitere Zeugen vernommen, ebenso wie ein ausgesprochen dramatischer Notruf des Bruders des Angeklagten bei der Polizei abgespielt.

Dem 32-jährigen Angeklagten wird seitens der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Last gelegt, am Abend des 9. Dezember 2022 auf einem Pendlerparkplatz bei Neuhäusel seine ehemalige Lebensgefährtin aus Verärgerung, weil sie ihm keine weitere Chance hinsichtlich einer Liebesbeziehung mehr geben wollte, nach einem Streit mit 23 Messerstichen getötet zu haben. Der WW-Kurier berichtete mehrfach.

Aggressives Verhalten des Angeklagten gegenüber den Ersthelfern
Der Zeuge, der als Erster an der Unfallstelle bei Dierdorf am Auto des Angeklagten anhielt, um zu helfen, sagte aus, dass der Angeklagte auf sein Klopfen an die Scheibe zunächst nicht reagierte und zusammengesackt hinter dem Steuer saß. Die Autotür war verriegelt, der Angeklagte saß zusammengekauert hinter dem Lenkrad und rief dem Zeugen dann doch zu: "Halts Maul, sei froh, dass ich heute einen guten Tag habe". Erst beim zweiten Hinsehen erkannte der Zeuge, dass es sich nicht um eine schwarze Sporttasche handelte, die er im Fußraum des Autos sah, sondern um einen leblosen Körper. "Die ist tot", sagte der Angeklagte lediglich. Als weitere Helfer zum Auto kamen, stieg der Angeklagte aus, verhielt sich äußerst aggressiv und schlug sogar an seinem Auto die Heckscheibe ein. Dann kam auch schon die Polizei.

Ein Polizeibeamter, der an der Unfallstelle eintraf, schilderte, was der Angeklagte sagte: "Ihr braucht kein DRK zu rufen, lasst mich sterben". Bei dem Opfer wäre bereits die Leichenstarre eingetreten, im Auto hätte man ein Bundeswehrmesser gefunden, das hinten gezackt gewesen wäre.

Eine weitere Zeugin, die zusammen mit dem Opfer beim Bund in derselben Einheit diente, war mit ihr gut befreundet. Sie wusste von der Beziehung zwischen ihrer Freundin und dem Angeklagten. Die Soldatin erzählte: "Meine Freundin erzählte mir, dass sie Angst vor dem Angeklagten hätte und sich von ihm verfolgt fühle. Sie berichtete auch, dass der Angeklagte die gemeinsame Wohnung 'auseinandergenommen' und diese komplett demoliert hatte".



Für den letzten Verhandlungstag (10.7.23) hatte Rechtsanwalt Rüdiger Böhm, ein Verteidiger des Angeklagten, eine persönliche Einlassung des Angeklagten zum Tatvorwurf angekündigt. Doch gleich zu Beginn der Verhandlung wurde diese Ankündigung zurückgenommen, da der Angeklagte zu emotional aufgewühlt sei, trotz Einnahme von Medikamenten zur Beruhigung, um eine Aussage zu tätigen. Eine Verteidigererklärung zum Tathergang wurde abgelehnt.

Emotionaler Anruf des Bruders beim Notruf 110
Im Mittelpunkt der Verhandlung am 10. Juli 2023 stand das Abspielen eines Notrufs, der in der Tatnacht am 9. Dezember 2022 bei der Polizei unter der bekannten Notrufnummer 110 aufgezeichnet wurde. Wie sich herausstellte, rief der Bruder des Angeklagten, der zusammen mit seinem Lebensgefährten im Auto versuchte, seinem Bruder nachzufahren, da er Unheil befürchtete. Über die Freisprechanlage hatte er Kontakt zu seinem Bruder, während er mit der Polizei über sein Handy sprach. Deshalb waren bei dem aufgezeichneten Notruf auch Wortfetzen hörbar, die vom Angeklagten stammten. Aus dem aufgezeichneten Notruf konnten die Experten bei der Polizei folgenden Satz herausfiltern, der vom Angeklagten stammte: "Ich habe gerade die - es folgte der Name des Opfers – umgebracht", dieser Satz erfolgte zweimal. Der Bruder des Angeklagten war kaum in der Lage, sich mit dem beruhigend wirkenden Beamten beim Notruf zu verständigen, da er in Panik und Hektik wie von Sinnen abwechselnd laut schrie, um dann hemmungslos zu weinen. Immer wieder schrie er "Wo bist du? Sag mir, wo du bist", mit sich überschlagender Stimme.

Der Angeklagte, der den Notruf im Gerichtssaal mithörte, konnte und wollte sich auch danach nicht zur Sache äußern. Die Prozessbeteiligten waren sich nunmehr darüber einig, dass der anwesende psychiatrische Gutachter mit dem Angeklagten eine Exploration durchführen soll. Diese sollte nach dem Ende der Verhandlung, wenn alle anderen Prozessbeteiligten und die Zuschauer den Gerichtssaal verlassen haben, gleich im Anschluss im Gericht durchgeführt werden.

Es bleibt spannend und es bleibt abzuwarten, ob der Angeklagte im nächsten Termin eine Aussage zur Anklage tätigt oder der Sachverständige in seinem Gutachten eventuell weitere Erkenntnisse aus der Sicht des Angeklagten zum Tathergang bekunden kann.

Der WW-Kurier wird weiter berichten.


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