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Pressemitteilung vom 20.10.2023    

LKA und Verbraucherzentrale geben Tipps: Was tun bei Datenmissbrauch und Identitätsdiebstahl?

Rechnungen für angeblich bestellte Ware, unberechtigte Inkassoforderungen oder unerklärliche Abbuchungen vom Bankkonto können ein Indiz dafür sein, dass die eigene Identität von Betrügern missbraucht wird. Was können Betroffene tun? Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale geben Tipps.

(Bild: LKA RLP)

Mainz/Region. Die Täter stehlen persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift, Kreditkarten- oder Kontonummern, um auf fremde Kosten Verträge abzuschließen. Die Betrüger gelangen über Phishing-Mails oder Datenlecks bei großen Anbietern an die sensiblen Verbraucherdaten. Das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale raten deswegen, vorsichtig mit Passwörtern, PINs, Bankverbindung oder Kreditkartendaten umzugehen.

Typischer Beispielfall
Eine Verbraucherin hat noch nie etwas im Internet bestellt. Nicht einmal eine E-Mail-Adresse besitzt sie. Umso erstaunter ist sie, als ein Inkassounternehmen die Bezahlung mehrerer Online-Bestellungen von ihr verlangt. Die Täter benötigten lediglich den Namen und die Adresse, um Waren zu bestellen, die sie dann beim Postzusteller abfingen. Da die Bestellungen auf Rechnung getätigt wurden und die Verbraucherin keine Kenntnis von den Rechnungen hatte, beauftragte der Online-Shop ein Inkassounternehmen damit, die Kaufpreise einzutreiben.

Anlässlich des "European Cyber Security Month" geben das Landeskriminalamt und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Tipps, wie man sich im Falle eines Identitätsdiebstahls verhalten soll:



- Die Hausbank sollte umgehend informiert werden. Die betroffenen Konten sollten sicherheitshalber über den Sperr-Notruf 116 116 gesperrt werden.

- Wer den Verdacht hat, Opfer eines Identitätsdiebstahls geworden zu sein, sollte den Betrugsfall der Polizei melden. Das geht zum Beispiel bei der Internetwache des jeweiligen Bundeslandes und in Rheinland-Pfalz unter www.polizei.rlp.de/onlinewache.

- Die Passwörter der betroffenen Accounts sollten durch sichere Passwörter ersetzt werden.

- Der Identitätsdiebstahl sollte bei der Schufa und anderen Auskunfteien gemeldet werden.

- Unberechtigte Abbuchungen sollten durch die Bank beziehungsweise das Kreditkarteninstitut zurück gebucht werden.

- Sollten sich anschließend Inkassounternehmen mit Zahlungsaufforderungen melden, kann mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale der Forderung widersprochen werden. (PM)



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