Polizei mahnt, an Halloween die Grenze des Anstands nicht zu überschreiten
Manche Streiche sind gefährlich für andere und die Halloween-Fans – Bei einigen Scherzen drohen sogar Strafanzeigen
Region. Das auf einen irischen Brauch zurückgehende Halloween-Fest in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November (Allerheiligen) steht bevor. In den vergangenen Jahren wurde leider immer wieder festgestellt, dass die Grenze zwischen Streich und Straftat in der „Halloween-Nacht“ oft verschwimmt.
So mussten zum Beispiel Koblenzer Polizeidienststellen Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen aufnehmen, unter anderem wegen Eierwürfen gegen Autos und Häuser, Lackschäden durch Zahnpasta, umgeworfene und beschädigte Baustellenabsicherungen und ähnlichen Vandalismus.
Deshalb hat das Koblenzer Polizeipräsidium vorsorglich einen Warnhinweis für Halloween-Fans ausgesprochen, bevor die „dunklen Gestalten“ am kommenden Montag wieder unterwegs sind:
„Besonders problematisch kann es schon werden, wenn sich die Grusel-Freunde etwas ausdenken, was sich auf oder an der Straße abspielt. Die Straßenverkehrsordnung verbietet, Gegenstände in den öffentlichen Verkehrsraum zu verbringen, wenn dadurch der Verkehr gefährdet oder erschwert werden kann.
Beispielsweise kann es durch Eierwürfe auf fahrende Fahrzeuge zu einer erheblichen Gefahr für den Straßenverkehr kommen - man denke nur an die Folgen, wenn der Autofahrer erschrickt und dadurch die Gewalt über sein Fahrzeug verliert.
Aber neben der Sicherheit für den fließenden Verkehr sollte man auch die Sicherheit der Halloween-Geister selbst nicht unbeachtet lassen. Wenn Kinder oder Jugendliche in dieser Nacht durch die Straßen ziehen, sind sie meist dunkel kostümiert und werden von Autofahrern spät erkannt.
- Mit reflektierenden Accessoires an der Kleidung, die nicht nur schick aussehen, wird man besser und früher gesehen.
- Stark befahrene Straßen sollte man meiden und die Eltern sollten ihren Kindern weniger befahrene Bereiche für ihre Streifzüge empfehlen.
- Und: Sie sollten ihnen vor allen Dingen den Unterschied zwischen Streich und Straftat vor Augen halten – und das im eigenen Interesse!
Das Beschmieren von Fahrzeugen, Hauswänden und dergleichen kann sich nämlich schnell zu einem Halloween-Schreck entwickeln, der unter Umständen mehrere Tausend Euro teuer werden kann.“