Pressemitteilung vom 24.10.2023
Nachtragshaushalt, Ganztagsförderung, Telenotarzt: Kreistag des Westerwaldkreises bereitet wichtigen Maßnahmen den Weg
Ganztagsbetreuung in Grundschulen, das Pilotprojekt "Telenotarzt", gestiegene Kosten zum Beispiel im Öffentlichen Nahverkehr und bei der Flüchtlingsversorgung: Der Kreistag des Westerwaldkreises hatte in seiner jüngsten Sitzung wichtige Themen auf der Tagesordnung. So ist der Haushalt des Kreises auf ein Minus von über 5 Millionen Euro abgerutscht.
Montabaur. Die 21. Sitzung des Kreistages begann in besonderer Form, denn Landrat Achim Schwickert durfte im Auftrag des rheinland-pfälzischen Landkreistags zwei Mitglieder für deren langjährige Zugehörigkeit zum Westerwälder Kreistag ehren: Dr. Andreas Nick ist bereits 25 Jahre im Westerwälder Kreistag aktiv und Karl-Heinz Boll sogar schon 40 Jahre. Landrat Schwickert sprach ihnen für die verdienstvolle Tätigkeit Dank und Anerkennung aus. Boll gab daraufhin einen kurzen Einblick in herausragende Projekte, die der Kreistag bislang gemeinsam auf den Weg gebracht hat. Nick bedankte sich bei den Kreistagsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit.
Wichtige Schritte hin zur Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern
Ein wichtiger Punkt auf der Tagesordnung war die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG). Auf der Grundlage dieses Gesetzes entsteht ein Rechtsanspruch für Kinder von der ersten bis zum Beginn der fünften Klasse auf achtstündige Betreuung von montags bis freitags sowie während des Großteils der Ferien. Ab dem Schuljahr 2026/27 soll dies sukzessive umgesetzt werden. Der Bund hat dafür 5,2 Millionen Euro für erste Investitionen bereitgestellt, wobei diese bei Weitem nicht die entstehenden und laufenden Kosten decken werden.
Der Kreistag hat nun beschlossen, den Betreuungsanspruch in Abstimmung mit den Trägern der Grundschulen im Westerwaldkreis sowie den freien Trägern umzusetzen. Der Landrat steht dazu bereits im Austausch mit den Verbandsgemeinden. Zudem führt das Jugendamt der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Gespräche mit allen beteiligten Akteuren, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Die größte Herausforderung wird es sein, Personal, insbesondere in den Ferien, zu akquirieren.
Erhöhter Mehraufwand macht Nachtragshaushalt notwendig
Einen weiteren wichtigen Punkt auf der Tagesordnung bildete die Nachtragshaushaltssatzung des Westerwaldkreises für das Haushaltsjahr 2023. Diese war erforderlich, da sich im Vollzug des Haushaltsjahres Abweichungen ergeben haben. Nicht geplante Mehraufwendungen haben sich speziell im Zusammenhang mit dem Öffentlichen Personennahverkehr, der Beteiligung an Baukosten bei Kindertagesstätten, im Schulbaubereich sowie durch die Flüchtlingsaufnahme ergeben. Auch durch die vom Kreistag beschlossene Unterstützung der Gemeinden bei der Einrichtung von Notfalltreffpunkten entstehen Mehrkosten.
Die Abweichungen, die hier exemplarisch genannt sind, führen insgesamt dazu, dass der Ergebnishaushalt des Westerwaldkreises nicht mehr ausgeglichen ist. Statt einem Plus von 132.160 Euro wird am Jahresende ein Minus von circa 5,43 Millionen Euro erwartet. Der Finanzhaushalt ist weiterhin ausgeglichen. Die Tilgung von Investitionskrediten kann beibehalten werden und es kommen keine neuen Liquiditäts- und Investitionskredite hinzu. Die Pro-Kopf-Verschuldung liegt am Jahresende voraussichtlich bei 19,53 Euro pro Einwohner, im Vergleich zu 22,75 am Jahresanfang.
Die Nachtragshaushaltssatzung des Westerwaldkreises für das Haushaltsjahr 2023 wurde entsprechend dem Entwurf beschlossen und mit zwei Gegenstimmen angenommen. Landrat Schwickert resümierte, dass die Abweichungen durch einen erhöhten Mehraufwand bei Pflichtaufgaben notwendig wurden und erklärte: "Die Lage wird schwieriger, aber im Moment packen wir es noch." Wie es 2024 aussieht, könne er noch nicht sagen, weil viele Eckdaten im Moment nicht bekannt seien.
Finanzielle Unterstützung bei Flüchtlingsaufnahme
Ebenfalls auf der Tagesordnung stand die anteilige Weitergabe der zweiten Tranche einer Sonderzahlung für die Aufnahme ukrainischer Vertriebener sowie für die kommunale Fluchtaufnahme, die der Westerwaldkreis vom Land Rheinland-Pfalz erhält. Der Kreistag beschloss bei zwei Gegenstimmen, trotz der angespannten Haushaltslage 30 Prozent der Mittel an die Verbandsgemeinden weiterzuleiten. Diese Zahlungen hängen jedoch von der Genehmigung des Nachtragshaushaltsplans durch die zuständige Aufsichtsbehörde ab.
Kreistag befürwortet Pilotprojekt Telenotarzt
Bei der Notfallversorgung zählt jede Sekunde. Um diese zu optimieren, hatte die CDU-Kreistagsfraktion den Antrag gestellt, dass sich der Westerwaldkreis gemeinsam mit den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und dem Rhein-Lahn-Kreis um die Teilnahme an einem Pilotprojekt Telenotarzt für den Rettungsdienstbereich Montabaur bewirbt. Die Einbindung eines Telenotarztes in das Rettungssystem wird beispielsweise in der Städteregion Aachen bereits seit geraumer Zeit mit Erfolg praktiziert, im Bereich Ludwigshafen ist jüngst ein erstes Pilotsystem in Rheinland-Pfalz gestartet. Landrat Schwickert wurde durch den Kreistag beauftragt, gemeinsam mit den drei anderen Kreisen beim Land dafür einzustehen, dass der Rettungsdienstbereich Montabaur als weiteres Pilotprojekt speziell für den ländlichen Raum zugelassen und gefördert wird.
Entsiegelung kreiseigener Flächen
Auf Antrag der Kreistagsfraktion Bündnis90/Die Grünen hin thematisierte der Kreistag die Entsiegelung kreiseigener Flächen. Diese könnte dabei helfen, dass Niederschlag besser versickert und Oberflächenüberflutungen vorgebeugt wird. Zudem könnten entsprechende Maßnahmen Schäden in Flora und Fauna verringern und sich positiv auf den Grundwasserspiegel auswirken. Auf Beschluss des Kreistags soll die Verwaltung zunächst prüfen, welche der kreiseigenen Flächen entsiegelt werden können. Diese Aktion soll auch als Vorbild dienen, um industrielle Standorte für das Thema zu sensibilisieren. (PM)
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