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Nachricht vom 01.11.2011    

Luther und Calvin veränderten den Westerwald

Nur wenige Städte sind in ihrer Konfessionellen Ausrichtung so stark beeinflusst worden, wie Hachenburg. Der Historiker Dr. Gerhard Menk hielt einen Vortrag über die Geschehnisse während der Reformation.

Dr. Gerhard Menk referierte über die Reformation im 16. und frühen 17. Jahrhundert in Hachenburg.

Hachenburg. Auf Einladung des Evangelischen Dekanats Bad Marienberg referierte der Geschichtswissenschaftler Professor Dr. Gerhard Menk in Hachenburg über die politischen und religiösen Entwicklungen in der Grafschaft Sayn im 16. Jahrhundert. Der Historiker der Universität Gießen hat ein besonderes Interesse für die Geschichte des Westerwaldes. Er ist selbst in Nisterau geboren und ging in Bad Marienberg zur Schule.
Erst 1560 und damit recht verspätet fanden der damalige Herr von Hachenburg, Graf von Sayn sowie seine Untertanen zum lutherischen Glauben. Der Thesenanschlag Luthers an die Schlosskirche in Wittenberg lag da schon 43 Jahre zurück. Trotz der Klausel des „Cuisus regio, eius religio“ (was bedeutet: Wer regiert, bestimmt die Religion) im Augsburger Religionsfrieden von 1555 fand aber keine konfessionelle Verflächung in der Grafschaft Sayn statt. Hier wurden Lutheraner auch nach dem Ende des 30igjährigen Krieges 1648 geduldet. Es gebe auch Quellen, die die Existenz von Katholiken weiterhin belegen, führte Menk aus. Der Augsburger Reichstag von 1555 stärkte die territorialstaatlichen Rechte der gräflichen Häuser gerade auch im Hinblick auf die religiösen Aktivitäten und ermunterte erkennbar zu neuen konfessionellen Taten, ohne dass das Eingreifen der Landesherren zu befürchten sein musste, sagte Menk. Im Jahre 1605 erlebten die Westerwälder eine erneute Reformation. Die Lehre Johannes Calvins hatte sich zunehmend durchgesetzt. Einer der Wegbereiter war der Calvinist Johann Groll. Er hatte die Pfarrstelle in Altenkirchen übernommen. Groll war die treibende Kraft auf einer Tagung, die Anfang August 1582 stattfand. Auf ihr wurde zuerst das Bilderverbot in der Kirche in klarer Weise zum Ausdruck gebracht. Aber auch das Verbot für Pfarrer weiterhin Chorröcke zu tragen, war ein eindeutiges Zeichen dafür, den „pfäffischen Sauerteig“ zu entfernen, wie es immer wieder bei solchen Gelegenheiten hieß, sagte Menk. Bei diesen Bemühungen um eine Veränderung des saynischen Konfessionsstandes war aber deutlich, dass die reichsverfassungsrechtlichen Bedingungen im Gegensatz zur Einführung der Reformation 1560 reichlich ungeklärt waren, führte Menk aus. Während die Einführung des Protestantismus durch den Augsburger Religionsfrieden abgedeckt war, blieb der Einschluss der Reformierten in die Konfessionsverfassung des Reiches ungeklärt. Erst Wilhelm von Wittgenstein setzte in der Grafschaft Sayn 1605 die reformierten Prinzipien mit allen Mitteln durch.
Im Anschluss an den Vortrag konnten die rund 40 interessierten Zuhörer Rückfragen stellen und Detailfragen klären. Einige der Besucher konnten aus ihren eigenen Kirchengemeinden von dem Umgang mit Kunstgegenständen berichten, die im Zuge der Reformation aus den Kirchen entfernt worden waren. Einiges wurde vernichtet oder anderweitig genutzt; anderes, wie zum Beispiel der Taufstein der Altstädter Bartholomäus Kirche, konnte später wieder in die Kirche zurück gebracht werden. Wie Prof. Menk anmerkte, wurde in jeder Kirchengemeinde unterschiedlich mit den Kunstgegenständen verfahren. Eine andere Frage galt den Hexenprozessen der frühen Neuzeit. Ein Zuhörer wollte wissen, wie die reformierte Lehre damit umging. Professor Menk berichtete, dass Graf Heinrich von Sayn den Justiziar Johannes Althusius mit der Frage betraut hatte, wie mit möglichen Hexen zu verfahren sei. Da Althusius die Verfolgung strikt ablehnte, wurden unter Graf Heinrich keine Hexen hingerichtet. In benachbarten Gebieten wurde aber durchaus anders gehandelt, merkte Menk an. Im Anschluss dankten die Zuhörer Professor Menk mit herzlichem Applaus für seinen fundierten Vortrag. Auch Dekan Martin Fries bedankte sich bei dem Referenten und äußerte die Hoffnung, dass Menk seinen Vortrag zu den saynischen Reformen Zeit publizieren möge.
Da im 16. Jahrhundert Altenkirchen und Hachenburg die bedeutensten Städte der Grafschaft Sayn waren, finden zum Reformationsjubiläum auch mehrere Veranstaltungen im Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen statt. So gibt es am 4.November, 19 Uhr, einen Vortrag von Athina Lexutl mit dem Titel: Die Freiheit nehm` ich mir – Luthers Reformation der Freiheit. Am 6.November, 17 Uhr, schließt sich ein Vortrag von Michael Klein zum Thema: Der andere Reformator – Johannes Calvin und seine Wirkung bis in den Westerwald an. Beide Vorträge finden im Dietrich-Bonhoeffer-Haus in Hamm, Parkstraße 3, statt. Dort ist bis zum 13. November auch eine Ausstellung mit Urkunden, Bildern und Luther-Büchern zu sehen.



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