Pressemitteilung vom 04.12.2023
Wasserleitung vor Frost schützen - besonders zu beachten bei unfertigen Neubauten
Wasserleitungen und Wasserzähler müssen im Winter besonders geschützt werden. Viele Frostschäden können so vermieden werden. Kosten, die durch Frostschäden an Wasserzählern und Wasserleitungen entstehen, müssen vom Anschlussnehmer getragen werden.
Hachenburg. Die Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg veröffentlicht Regeln zum Schutz der Wasserleitungen bei Frostgefahr:
- Beschädigte Fensterscheiben und schlecht schließende Kellertüren sofort instand-setzen.
- Türen und Fenster in der Nähe von Wasserleitungen und Wasserzähler immer geschlossen halten.
- Wasserzähler und freiliegenden Wasserrohre in frostgefährdeten Räumen mit wasserabweisenden Isolierstoffen umhüllen
- Nie gefrorene Wasserleitungen mit der Lötlampe oder offenen Feuer auftauen.
Besonders bei unfertigen Neubauten sollten diese Empfehlungen beachtet werden. Gerade die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es zu vielen unnötigen Frostschäden an Wasserleitungen und Wasserzählern und damit vermeidbaren Kosten für die Hauseigentümer kommen kann. (PM)
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