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Nachricht vom 07.11.2011    

Schächten bleibt verboten

Höhepunkt des muslimischen Opferfestes Kurban Bayrami ist das sogenannte Schächten, bei dem ein Rind mit durchschnittener Halsschlagader ausblutet. Immer wieder wird bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises von muslimischen Mitbürgern beantragt, dass das Vieh auf einer solchen Feierlichkeit geschlachtet werden darf. Die Verwaltung lehnte derartige Anträge ab, da es aus Sicht der Veterinärmedizin profesionelle Schlachthöfe gibt, die das Ausbluten bei vollem Bewusstsein vermeiden können. In der Folge wird jetzt befürchtet, dass illegale Schlachtungen stattfinden.

Westerwaldkreis. Das Schächten von Schlachttieren, also das Durchschneiden der Kehle bei vollem Bewusstsein, ist in Deutschland grundsätzlich verboten. Darauf weist die Kreisverwaltung anlässlich des islamischen Opferfestes hin, das in diesem Jahr vom 6. bis 9. November stattfindet. An den Tagen des Kurban Bayrami – so lautet die türkische Bezeichnung für die Festtage – ist nach Erfahrung der Amtsveterinäre das Bestreben mancher muslimischer Mitbürger, ihr Opfertier zu schächten, besonders ausgeprägt. In den vergangenen Jahren sind mehrfach illegale Schlachtungen festgestellt worden, die mit Beschlagnahme der betreffenden Tiere und Einleitung eines Strafverfahrens endeten. Dies sei völlig unnötig, betont Veterinärdezernent Dr. Helmut Stadtfeld, da es im Westerwaldkreis mehrere Schlachtbetriebe gibt, wo Schafe und Rinder vor dem Kehlschnitt elektrisch betäubt werden und in denen mittlerweile zahlreiche Moslems ihr Opfertier schlachten lassen. Die Elektrobetäubung stehe im Einklang mit den Vorschriften des Korans, da sie das Tier nicht tötet, ja nicht einmal Gewebe zerstört. Auch eine weitere Vorschrift des Koran werde erfüllt: Da das Herz weiter schlägt, ist die Ausblutung der Schlachttiere nicht im Geringsten beeinträchtigt.
Das Schächten ist nach Aussage von Stadtfeld dagegen sehr schmerzhaft für die Tiere. Schon das Fixieren in Seiten- oder Rückenlage wird zur Tortur, den anschließenden Schächtschnitt mit einem – leider nicht immer - langen und scharfen Messer erleben die Tiere bei vollem Bewusstsein. Das Leiden wird durch Einatmen von Blut in die Lunge und die daraus resultierende Atemnot noch verschärft. Bis zum Eintritt der Bewusstlosigkeit kann es eine Minute dauern, in Einzelfällen sogar noch wesentlich länger.
Aus den genannten Gründen hat der Westerwaldkreis bislang keine Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten erteilt.
„Das Schächten fördert ganz gewiss nicht die Integration unserer muslimischen Mitbürger, eher das Gegenteil“, erklärt der Veterinärdezernent. Dies gelte in besonderem Maße für die unangemeldeten Hinterhof-Schächtungen, bei denen neben einem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz regelmäßig der Straftatbestand der Schwarzschlachtung, also der Schlachtung ohne die vorgeschriebene amtliche Fleischuntersuchung erfüllt sei.
Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung werden auch diesmal wieder verstärkt kontrollieren. Sie hoffen auf ein Opferfest ohne Beanstandungen.


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