Pressemitteilung vom 07.12.2023
Aufenthaltserlaubnis für Ukraine-Geflüchtete verlängert sich automatisch bis 4. März 2025
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten automatisch bis zum 4. März 2025 fort. Die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums ist in Kraft getreten. Geflüchtete müssen somit keinen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren, um die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
Westerwaldkreis. Derzeit leben im Westerwald knapp 2.000 Menschen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine seit dem 24. Februar 2022 nach Deutschland eingereist sind. Im gesamten Bundesgebiet gibt es etwa 1,1 Millionen ukrainische Flüchtlinge. Die Aufnahme stellt die deutschen Behörden seit Frühjahr 2022 vor enorme Herausforderungen. Zu Beginn arbeitete die Ausländerbehörde in der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises sieben Tage die Woche von frühmorgens bis spätabends, damit die ukrainischen Geflüchteten ausländerrechtlich erfasst und registriert werden konnten. Nur so erhielten diese Zugang zu Arbeit, Bildung, Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Auch die Sozialämter und Jobcenter waren beim Vermitteln von Wohnungen und dem Bearbeiten von Leistungen einer besonderen Belastung ausgesetzt.
Die Europäische Union hat am 4. März 2022 erstmalig einen Ratsbeschluss zur Anwendung der so genannten Massenzustrom-Richtlinie getroffen. Damit wurde in der gesamten Europäischen Union der Weg frei, um Geflüchteten aus der Ukraine einen humanitären Aufenthaltstitel zu erteilen, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen müssen. In der Folge konnte den Betroffenen eine Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden, die bis zum 4. März 2024 befristet ist. Somit hätten sich alle Geflüchteten angesichts des fortdauernden Kriegs um eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis kümmern müssen. Die Ausländerbehörden sind jedoch im gesamten Bundesgebiet aufgrund der weltweiten Flüchtlingsbewegungen stark belastet und damit war es fraglich, wie dieser Kraftakt gestemmt werden sollte.
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Aufgrund eines Beschlusses der EU-Mitgliedstaaten Ende September hat das Bundesinnenministerium die Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung festgelegt. Ende November hat der Bundesrat dieser zugestimmt, sodass sie nun zum 5. Dezember 2023 in Kraft getreten ist. Diese unbürokratische Verlängerung der Aufenthaltserlaubnisse entlastet sowohl die Betroffenen als auch die Ausländerbehörden, da kein Termin in der Verwaltung mehr notwendig ist. (PM)