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Nachricht vom 14.11.2011    

Führerschein mit 17 wird immer beliebter

„Normale“ Führerscheine ab 18 im Westerwaldkreis werden zur Minderheit.
Da Rheinland-Pfalz zu den Vorreitern des Führerscheinerwerbs mit 17 gilt und Minderjährigen schon 2006 die Möglichkeit eröffnete, in Begleitung von Erwachsenen ein Auto zu lenken, können inzwischen erste positive Erfahrungen fundiert zusammengefasst werden. Ziel der Regelung ist es, die hohen Unfallquoten bei Fahranfängern zu senken, da diese häufig nicht über die notwendige Erfahrung, jedoch über eine hohe Risikobereitschaft verfügen.

Westerwaldkreis. Auch in der heimischen Region wird die Chance zunehmend genutzt, den Führerschein schon im Alter von 17 Jahren zu erwerben. Im Westerwaldkreis beantragten im Jahr 2006 insgesamt 1375 Jugendliche den Führerschein mit 17. Im vergangenen Jahr waren es bereits 2301, „Die Tendenz ist auch 2011 weiter steigend“, erklärt Herwig Lucha, Referent der unteren Verkehrsbehörde der Kreisverwaltung in Montabaur. Dementsprechend nehme auch die Zahl derjenigen ab, die „normale“ Führerscheine mit 18 Jahren beantragen. Dabei spiele auch der Geburtenrückgang eine gewisse Rolle.
Wie viel Prozent der Führerschein mit 17 bei den Ersterteilungen ausmacht, das könne allerdings nicht beziffert werden, wie Lucha erläutert. „In unserer Statistik sind auch die so genannten Führerscheinerweiterungen enthalten. Ein Beispiel: Jemand hat bereits den Autoführerschein und macht später die Fahrerlaubnis für Motorrad, Lkw oder Bus. Die sind alle in der Fallzahl mit drin. 2006 gab es 4273 Ersterteilungen (ohne begleitetes Fahren) plus Erweiterungen; 2010 waren es 2766.“ Lucha vermutet, dass die Mehrzahl der Führerscheinanwärter sich bereits für das begleitete Fahren entscheidet, genau mit Zahlen zu belegen sei das aber nicht.
Nach der bundeseinheitlichen Regelung sind als Begleitpersonen nur Personen zulässig, die mindestens 30 Jahre alt und mindestens fünf Jahre im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis mindestens der Klasse B oder der alten Klasse 3 sind. Sie dürfen zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbegrenzt. Die Begleitpersonen müssen bei Antragstellung namentlich genannt werden und ihr Einverständnis erklären. Die Begleitperson darf – im Gegensatz zu einem Fahrlehrer – nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen. Sie ist nicht verantwortlicher Führer des Fahrzeugs. Fahrzeugführer dürfen keinen Alkohol trinken oder getrunken haben. Die Begleitperson hat die Pflicht, ihren Führerschein mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen und darf bis zu 0,5 Promille Alkohol im Körper haben.
Der erste Modellversuch fand bereits ab 2004 in Niedersachsen statt. Die Auswirkungen des niedersächsischen Modellversuchs wurden von einer Forschungsgruppe an der Uni Gießen überwacht und statistisch ausgewertet. Danach haben die Teilnehmer am niedersächsischen Modellversuch nach der Begleitphase 28,5 Prozent weniger Unfälle verursacht und 22,7 Prozent weniger Verkehrsverstöße begangen als Fahranfänger einer Kontrollgruppe, die den Führerschein regulär mit 18 Jahren gemacht hatten. Die positiven Auswirkungen des „Begleiteten Fahrens mit 17“ wurden damit eindeutig belegt



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