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Pressemitteilung vom 15.03.2024    

Stichprobe zum Preisunterschied: Teurere Süßigkeiten zu Ostern

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat im Februar 13 Süßigkeiten in Osteredition mit ihren Standardprodukten verglichen - und stellte fest, der Preisaufschlag betrug bis zu 186 Prozent. Vor allem kleine Produktgrößen sind besonders teuer.

Symbolbild (Foto: Pixabay)

Region. Zu Ostern gibt es Süßigkeiten, wie Kokos-Mandel Konfekt oder Überraschungseier, neben der Standardverpackung oft in einer besonderen Osterverpackung. Auch Tafelschokolade, die das ganze Jahr erhältlich ist, gibt es während den Ostertagen zusätzlich in Form eines Hasen. Im Rahmen einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz im Februar 2024 genau hingeschaut und 13 ausgewählte Ostereditionen mit ihren Standardausfertigungen verglichen.

Die untersuchten Produkte enthielten die gleichen oder geringfügig abweichende Zutaten. Zudem stammen die Produktpaare immer von der gleichen Marke. So wird zum Beispiel ein Vollmilch-Schokohase mit der Vollmilch-Tafelschokolade desselben Herstellers verglichen. Das Ergebnis: Für die Osterverpackung oder -form müssen Verbraucher mehr Geld zahlen. In zwölf von 13 untersuchten Fällen kosten die Ostersüßigkeiten mehr als die Standardprodukte. Der höchste Preisaufschlag betrug dabei 186 Prozent. Bei einem Produkt gab es allerdings auch keinen Preisunterschied zwischen den beiden Ausfertigungen. Der durchschnittliche Preisaufschlag lag bei 92 Prozent. Auffällig waren die kleineren Produktgrößen bei den meisten Ostervarianten. Dabei gilt oft: Je kleiner die Produktgröße, desto höher der Grundpreis.



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"Für alle, die zu Ostern etwas Geld sparen wollen, lohnt sich der Griff zum Standardprodukt" empfiehlt Caroline Brunnbauer, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale. Für den Preisvergleich lohnt sich immer ein Blick auf den Grundpreis. Dieser ist gesetzlich verpflichtend und bezieht sich auf ein Kilogramm oder ein Liter des Produkts. (PM)



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