Pressemitteilung vom 25.03.2024
Tödliche Schüsse in Montabaur: Ermittlungen gegen verstorbenen Täter eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das Verfahren im Zusammenhang mit dem dreifachen Tötungsdelikt vom 25. Januar in Montabaur nach nunmehr zwei Monaten eingestellt. Der mutmaßliche Täter hatte sich wenige Stunden nach den Taten selbst das Leben genommen. Nicht alle offenen Fragen konnten aufgeklärt werden.
Montabaur. Nach langen Ermittlungen wurde das Verfahren gegen den beschuldigten Mann aus Montabaur, der am 25. Januar drei Menschen tötete und sich daraufhin selbst richtete, laut § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung beendet. Es konnten keine Hinweise auf weitere Beteiligte an den Taten gefunden werden. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Beschuldigte als Einzeltäter gehandelt hat.
An dem tragischen Morgen des 25. Januars schoss der Täter zunächst ungezielt mit drei Schusswaffen auf seine Opfer, um Minuten später die Tat mit gezielten Schüssen zu beenden (Die Kuriere berichteten).
Lang anhaltende Streitigkeiten führten zur Eskalation
Die Ermittlungen ergaben, dass lang anhaltende familiäre und finanzielle Konflikte zwischen dem Täter und den Opfern vermutlich den Ausschlag für die Gewalttat gaben. Drohungen und körperliche Auseinandersetzungen hatten in den Wochen vor der Tat bereits zu mehreren Polizeieinsätzen und einer Durchsuchung des gemeinsamen Wohnhauses geführt. Dabei wurden jedoch weder illegale Waffen gefunden noch konkrete Hinweise auf eine bevorstehende Gewalttat erlangt.
Drei Schusswaffen wurden vom Täter verwendet
Zwei der verwendeten Schusswaffen konnten auf den Großvater des Täters zurückgeführt werden. Er hatte sie bis zu seinem Tod rechtmäßig besessen. Nach seinem Ableben wurden sie als vermisst gemeldet. Die Herkunft der dritten Waffe konnte nicht ermittelt werden. Der Beschuldigte selbst besaß keinen gültigen Waffenschein. (PM/Red)
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