Werbung

Nachricht vom 08.04.2024    

Landgericht Koblenz - Sieben Jahre Haft wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes

Von Wolfgang Rabsch

Im Rahmen einer wichtigen Verhandlung am Landgericht Koblenz wurde ein Fall schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes durch einen 43-jährigen Mann aus der Verbandsgemeinde Hachenburg behandelt. Diese bedeutsame Entscheidung markiert den Abschluss eines intensiven Prozesses, der die dringende Notwendigkeit rechtlicher und sozialer Aufmerksamkeit auf diese Verbrechen unterstreicht.

Fotograf: Wolfgang Rabsch

Koblenz. In der heutigen (8. April) Hauptverhandlung vor der 3. Strafkammer des Landgerichts Koblenz, wurde das Verfahren, in dem einem 43-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Hachenburg schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes vorgeworfen wurde, durch Urteil vorläufig beendet.

Kurze Zusammenfassung des Anklagevorwurfs der Staatsanwaltschaft Koblenz
Der 43-jährige Angeklagte habe die zu Beginn 12-jährige Geschädigte über einen Messenger-Dienst kennengelernt und dabei sein wahres Alter verschwiegen. Danach fanden Treffen in seiner Wohnung statt, bei denen er dem Mädchen eine Liebesbeziehung vorgaukelte. In der Folgezeit fand bei weiteren Treffen mehrfach ungeschützter Geschlechtsverkehr statt, wobei es auch zu Oral- und Analverkehr gekommen sein soll. Der Chatverkehr mit dem Mädchen hatte fast ausschließlich sexualisierten Inhalt, wobei vulgär-erotische Ausdrücke benutzt wurden. Bei einer bei dem Angeklagten durchgeführten Hausdurchsuchung konnten zudem 20 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt sichergestellt werden.

In der vorherigen Hauptverhandlung ließ der Angeklagte über seinen Verteidiger erklären, dass er die Tatvorwürfe vollumfänglich einräume, jedoch mit der Ergänzung, dass mehrmals der Geschlechtsverkehr nicht ungeschützt, sondern mit einem Kondom durchgeführt wurde. Bei der Vernehmung des geschädigten Mädchens war die Öffentlichkeit ausgeschlossen.

Zur heutigen Hauptverhandlung war ein Polizeibeamter geladen, welcher die Dateien des Smartphones, des Laptops und des Computers des Angeklagten auswertete. Der Zeuge bekundete, dass der Angeklagte sogar in verschiedenen Fremdsprachen versucht habe, Kontakt zu jungen Mädchen aufzunehmen. Die meisten Chatnachrichten hatten eindeutig pornografischen Inhalt. Auch mit erwachsenen Frauen nahm der Angeklagte Kontakt auf, die ihm bereitwillig erotische Fotos von sich zuschickten.

Der Sachverständige diagnostizierte Pädophilie bei dem Angeklagten
Dr. med. Dr. biol. hum. Dipl.-Psych. Daniel Turner von der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsklinik Mainz, erstattete das psychiatrische Gutachten. Der Angeklagte hätte sich nicht explorieren lassen, darum konnte der Sachverständige sich lediglich einen Eindruck von dem Angeklagten durch Akteneinsicht und der Teilnahme an den Hauptverhandlungen verschaffen. Aus psychiatrischer Sicht könne bei dem Angeklagten Pädophilie diagnostiziert werden, wobei seine Präferenz bei Mädchen, aber auch Jungen, in deren vor pubertierenden Zeit liegen würde. Der Sachverständige bekundete weiter: „Die sexuellen Fantasien im Hinblick auf Kinder setzten den Angeklagten unter einen enormen Leistungsdruck. Mit dem Kennenlernen des zwölfjährigen Mädchens richtete sich die Pädophilie nur noch auf Mädchen aus. Dem Angeklagten gelang es, das Mädchen so zu manipulieren, dass es glaubte, er wäre ihr fester Freund. Es liegen keine Hinweise auf eine Psychopathie (dissoziale Persönlichkeitsstörung) vor, da er sich ansonsten um seine Kinder kümmerte und weiter seiner Arbeit nachging“.



Der Sachverständige fasste zusammen, dass die folgenden Paragrafen des Strafgesetzbuches nicht zur Anwendung kommen sollten: Paragraf 20 StGB (Schuldunfähigkeit); Paragraf 21 StGB (verminderte Schuldfähigkeit); Paragraf 63 StGB (Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus); Paragraf 64 StGB (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) und Paragraf 66 StGB (Unterbringung in der Sicherungsverwahrung). Der Sachverständige gab dem Angeklagten mit auf den Weg, während der wahrscheinlich zu verbüßenden Haftstrafe, sich um eine Therapie wegen seiner Pädophilie zu kümmern.

Nach dem Gutachten wurde die Beweisaufnahme geschlossen, zu den nun folgenden Plädoyers wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Im Nachgang konnte erfahren werden, dass die Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren beantragte, der Verteidiger des Angeklagten beantragte eine Freiheitsstrafe von insgesamt vier Jahren. Die Vertreterin der Nebenklage schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. In seinem letzten Wort soll der Angeklagte gesagt haben, dass ihm alles sehr leidtun würde und er sich schämt.

Zur Urteilsverkündung wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen.

Urteil im Namen des Volkes
Der Angeklagte wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt, der Haftbefehl des Amtsgerichtes Koblenz bleibt aus den Gründen, die zu seinem Erlass führten, aufrechterhalten.

Die Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren wurde aus Einzelstrafen von vier Jahren (Fall eins), drei Einzelstrafen von je drei Jahren und sechs Monaten (Fälle zwei bis vier) und von drei Jahren (Fall fünf) gebildet.

Zur Begründung des Urteils führte der Vorsitzende aus, dass der Angeklagte mit dem Mädchen vaginal – Oral - und Analverkehr ausübte, obwohl er das tatsächliche Alter des Mädchens kannte. Die Kammer gelangte auch zu der Überzeugung, dass der Angeklagte den Geschlechtsverkehr nicht ungeschützt ausführte, er vollumfänglich geständig war und nie mit Gewalt das Mädchen zu sexuellen Handlungen zwang. Der Vorsitzende riet dem Angeklagten ebenfalls, sich während der Haftzeit um eine Therapie zu bemühen, um sich von seiner Pädophilie zu lösen.

Das Urteil ist nicht in Rechtskraft erwachsen, da von den Verfahrensbeteiligten keine Erklärungen nach der Rechtsmittelbelehrung abgegeben wurden.


Mehr dazu:   Blaulicht  
Feedback: Hinweise an die Redaktion

Anmeldung zum WW-Kurier Newsletter


Mit unserem kostenlosen Newsletter erhalten Sie täglich einen Überblick über die aktuellen Nachrichten aus dem Westerwaldkreis.

» zur Anmeldung



Aktuelle Artikel aus Region


Stromabschaltung in Nister, Nistertal und Unnau

Am Sonntag, 13. April, wird in den Orten Nister, Nistertal und Unnau im Ortsteil Korb das Stromnetz gewartet. ...

Waldbrand in Nauroth: Schnelles Eingreifen verhindert weitere Ausbreitung des Feuers

Am Freitagnachmittag (4. April) kam es am Ortsrand von Nauroth zu einem Bodenfeuer, das sich aufgrund ...

Geschicklichkeitsturnier der Kreisjugendfeuerwehr Westerwald begeistert Wallmerod

Am Samstag (29. März) und Sonntag (30. März) fand in Wallmerod ein beeindruckendes Geschicklichkeitsturnier ...

Warnung vor Fake-Bußgeldbescheiden vom Kraftfahrt-Bundesamt

Mit dieser persönlichen Warnung möchte unser Redakteur Wolfgang Rabsch auf eine besonders perfide Masche ...

Hachenburg plant klimaneutrale Zukunft bis 2040

Die Verbandsgemeinde Hachenburg hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt. Mit der Fortschreibung ihres ...

Musikalischer Frühling im Westerwald: Serenaden-Konzert in Rennerod

Am Sonntag, 6. April, wird die Westerwaldhalle in Rennerod zum Schauplatz eines besonderen musikalischen ...

Weitere Artikel


Aktualisiert: Schwerer Verkehrsunfall auf der B 49: Zwei Personen in Fahrzeugen eingeklemmt

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesstraße 49 nahe Neuhäusel am heutigen Morgen (9. April) ...

Vertragsverhandlungen laufen: Wie geht es weiter mit dem Kloster in Marienthal?

Ein Kloster steht leer und niemand weiß derzeit, wie die Zukunft des altehrwürdigen Gebäudes aussieht ...

"Höhr-Grenzhausen brennt Keramik" - Tonkünstler öffnen ihre Töpfereien für Besucher

Längst ist es zur Tradition geworden, dass etwa zwei Monate vor dem großen Europäischen Keramikmarkt ...

VG Selters erhält rund 476.000 Euro für den Klimaschutz

Die Landesregierung unterstützt die Kommunen bei Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen ...

Selbsthilfegruppe Wechseljahre Westerwald: Gemeinsam durch den Wandel

Die Wechseljahre markieren einen bedeutenden Lebensabschnitt für Frauen, der oft von physischen und emotionalen ...

Vortrag der Polizei Koblenz zum Thema Internetkriminalität in der Stadtbücherei Hachenburg

Im Rahmen des Digitalen Stammtisches von Stadtbücherei und ehrenamtlichen Digitalbotschaftern findet ...

Werbung