Pressemitteilung vom 15.04.2024
Förderung des Musik- und Theaterwesens im Westerwaldkreis durch Kreismittel
Der Westerwaldkreis stellt auch im Jahr 2024 Haushaltsmittel zur Förderung des Musik- und Theaterwesens im Kreisgebiet zur Verfügung. Die Dachorganisationen der Westerwälder Musik- und Gesangvereine (Musikverbände und Chorverbände) können Zuschüsse zur Erfüllung von Aufgaben überörtlicher Bedeutung erhalten, zum Beispiel für Aus- und Fortbildung von Dirigenten.
Westerwaldkreis. Zur Unterstützung von Musikvereinen und Chören, die bei besonderen Anlässen von überörtlicher Bedeutung im oder auch außerhalb des Kreises auftreten, kann ebenfalls ein Zuschuss gewährt werden. Hier sind besonders Veranstaltungen zu berücksichtigen, bei denen der Kreis sich repräsentiert.
Des Weiteren ist eine Förderung von Laien-Theaterensembles hinsichtlich der Jugendarbeit möglich, insbesondere für Aus- und Fortbildung junger Menschen für die Theaterarbeit.
Die Richtlinien und die Antragsvordrucke für eine mögliche Förderung der Musik- und Chorverbände sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Hachenburg bei Frau Litke unter Tel.: 02662-801-152 oder g.litke@hachenburg-vg.de erhältlich.
Interessierte Theatervereine können den Antragsvordruck direkt bei der Kreisverwaltung Montabaur bei Frau Kusber unter 02602-124-514 oder Heike.Kusber@westerwaldkreis.de anfordern.
Die Anträge sind in einfacher Ausfertigung mit dem Kassenbericht für das Jahr 2023 bis spätestens 31. Mai unmittelbar bei der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in Montabaur einzureichen.
Der Termin für die Antragstellung ist unbedingt einzuhalten. Später eingehende Anträge können nicht berücksichtigt werden. (PM)
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